Langue: allemand
19.9.1977 (lundi)
Notiz an das Sekretariat des Bundespräsidenten
Ihre Mitteilung vom 14.9.1977
Notice (No)
Die Politische Abteilung II nimmt Stellung zu der Frage, unter welchen Umständen der Bundespräsident sich für Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Ausland einsetzen kann. Der Bundespräsident könne sich nur für solche Fälle von Menschenrechtsverletzungen einsetzten, die eindeutig und objektiv seien. Auch wenn die Zustände in Argentinien, Chile und Uruguay nicht «über alle Zweifel erhaben seien» rät das EPD mangels objektiver Situationsbeurteilungen von einer Stellungnahme ab.
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