Langue: allemand
19.4.1948 (lundi)
Notice (No)
Die Schweiz prüft, ihre Reichsmarkbestände an Hilfswerke zu überweisen, damit diese die alte Währung zum Nennwert umtauschen und “besser durch die Währungsreform ‘durchzuschleusen’” könnten. Dies komme aber “einer Camouflierung gleich” und steht im Widerspruch zum Gesetz, weshalb davon abgesehen werden soll.
Référence: C.45.A.121.0
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