Language: German
30.12.1969 (Tuesday)
Klotener Attentat, Ausweisung der Attentäter gestützt auf Art. 70 BV?
Memo (No)
Es sind tatsächlich Situationen vorstellbar, in welchen der Bundesrat zu verfassungswidrigem Handeln gezwungen wäre, wenn die Sicherheit des Staates es verlangt. Die Anordnung des Abbruchs des Strafvollzuges der Klotener Attentäter, die nach Bundesverfassung in die kantonale Zuständigkeit fällt, kommt indessen kaum in Frage.
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