Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.3. BELGIQUE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 325
volume linkBern 1992
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#761* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 69 | |
Dossier title | Wirtschaftsverhandlungen und Abkommen mit Belgien (1944–1945) | |
File reference archive | C.45.111 • Additional component: Belgien |
dodis.ch/47929 Compte-rendu d’une séance consacrée à la reprise des relations économiques avec la Belgique et la Hollande1 TRAKTANDUM: WIEDERAUFNAHME DER WIRTSCHAFTLICHEN BEZIEHUNGEN ZU BELGIEN UND HOLLAND
Anwesend: Dir. Hotz, Dir. Hornberger, Legationsrat Kohli,
Präsident Weber, Prof. Keller, Dr. Jacot,
Dr. Frey, Fürsprecher Meiner, Dr. Lacher.
Keller referiert zunächst über die Voraussetzungen, die zur heutigen Besprechung Anlass gegeben haben. Er weist auf die Verbindung von Belgien und Holland hin, die infolge der Zollunion, des Währungsabkommens und über die Vermittlung Londons besteht, und schliesst daraus, dass grundsätzlich, wenn auch nicht im einzelnen, für beide Staaten gleiche Behandlung vorgesehen werden müsse.
Was nun Belgien anbetrifft, so hat die Schweizerische Gesandtschaft in Brüssel bereits mit den Aussenhandelsstellen Fühlung genommen. Auch in privatwirtschaftlicher Beziehung ist eine rege Tätigkeit zu beobachten. Es hat sich dabei herausgestellt, dass Belgien vor allem an folgenden schweizerischen Produkten Kaufsinteresse besitzt: Maschinen, Pharmazeutika, gewissen Textilien, Bureaumaschinen. Schweizerischerseits besteht dagegen Interesse an Leinengarnen, chemischen Grundstoffen und gewissen Metallen.
Die Aussenhandelsstelle in Brüssel hat unserer Gesandtschaft erklärt, man habe in Belgien grundsätzlich Interesse an der Herstellung normaler wirtschaftlicher Beziehungen. Zunächst müssten jedoch folgende Voraussetzungen dazu geschaffen werden:
1. Aufhebung der Blockade (nach dem Referenten eine Frage, die in wenigen Wochen geregelt sein dürfte).
2. Lösung des Transportproblems. Der Bahnverkehr ist vorläufig gleich null. Hingegen kommen dem Wasserweg bessere Aussichten zu. Es handelt sich bei dieser Frage weitgehend um ein Organisationsproblem und zuletzt auch wieder um das Problem der Kohlenversorgung.
3. Abschluss eines «Währungsabkommens».
Es haben bisher folgende Fühlungnahmen mit belgischen Funktionären stattgefunden:
1. eine solche mit Herrn Dubois, die im Briefwechsel vom 8. November 1944 ihren Niederschlag gefunden hat2,
2. die Verhandlungen der Herren de Sellier und Direktor Smers in Bezug auf Notenhandel und Titelfragen mit Herrn Kohli und in Bezug auf ein Zahlungsabkommen mit der Nationalbank sowie ihre Vorsprache bei der Handelsabteilung3.
Im Januar 1945 soll nun eine belgische Delegation nach der Schweiz kommen, um hier über das belgischerseits in Vorschlag gebrachte Zahlungsabkommen zu verhandeln. Wir haben bereits durch die Gesandtschaft die belgischen Stellen ersucht, dafür besorgt zu sein, dass auch Funktionäre zu dieser Delegation gehören, die in der Lage sind, über Fragen des zwischenstaatlichen Warenaustausches in verbindlicher Weise zu verhandeln.
Das Zahlungsabkommen, dessen Entwurf vorliegt, bringt ein bilaterales Clearing mit einer beidseitigen Verschuldungsgrenze bis zu 5 Mio Schweizerfranken. Die Kreditgabe soll in fremder Währung erfolgen. Die Saldoabdeckung ist in Gold vorgesehen, und zwar bei Ablauf des Abkommens, das für die Dauer eines Jahres in Geltung bleiben soll. Vom handelspolitischen Standpunkt aus betrachtet ist besonders § 3 des Entwurfes interessant, worin eine Liste der Zahlungen enthalten ist, die im Rahmen dieses Abkommens durchgeführt werden sollen. Es sind dabei aufgezählt die Waren, Nebenkosten, Kosten der diplomatischen Vertretungen, Bedienung der dette publique etc. Fraglich ist dabei noch, ob auch die Kosten für Handelsvertretungen, Reiseverkehr, Versicherungsverkehr etc. im Rahmen des Abkommens berücksichtigt werden können.
Im übrigen sind nun im Zusammenhang mit dem belgischen Entwurf verschiedene Fragen zu prüfen. Zunächst einmal ist zu erwägen, ob der belgische Vorschlag überhaupt geeignet ist, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten wieder in Gang zu bringen.
Dann stellt sich ferner die von belgischer Seite bisher gar nicht berührte Frage der Liquidation der Clearingrückstände. Aus der Periode vor dem 10. Mai 1940 sind 2,5 Mio Franken zu verzeichnen, aus der Zeit vom 10. Mai 1940 bis zur Befreiung Belgiens 22,5 Mio Franken.
Weiter stellt sich das Problem des schweizerischen Mitspracherechts bei Warenbezügen aus der Schweiz. Nach uns zugegangenen Nachrichten besteht in Brüssel eine als Comité de priorité bezeichnete Instanz, die sehr autoritativ über die gesamte belgische Ein- und Ausfuhr entscheidet.
Schliesslich wird es sich darum handeln, von Belgien bestimmte Lieferzusagen, vor allem was Kohle anbetrifft, zu erwirken.
Weber: Die durch den belgischen Entwurf aufgeworfenen Probleme bedürfen einer ganz gründlichen Abklärung. Bei dem, was vorgeschlagen ist, handelt es sich um Exportförderung in völlig neuer Form, nämlich um Lieferung gegen die eigene Valuta. Dieses Verfahren musste deshalb vorgesehen werden, weil Belgien keine genügenden Währungsreserven und Warendisponibilitäten besitzt. Die belgische Valuta, die uns auf Grund des Vertrages zufallen wird, kann nur in Belgien gebraucht werden. Ausserdem besteht keine Möglichkeit, sie in Gold umzuwandeln. Schliesslich enthält das Abkommen keine Möglichkeit zu einer Bremsung.
Es fragt sich, ob, wenn solche Abkommen ohne Goldsicherung abgeschlossen werden, nicht auch England und die Vereinigten Staaten Appetit darauf bekommen werden und damit eine Gefährdung der Dollar-Regelung entstehen könnte.
Ist ferner nicht zu befürchten, dass ein Ausverkauf schweizerischer Rohstoffe stattfindet, wobei die entstehenden Lücken nicht durch Ankäufe mit belgischer Währung aufgefüllt werden könnten?
Zur Frage der Unmöglichkeit einer Abbremsung des Verfahrens: Sollte nicht ein Plafond festgesetzt werden?
Ist es möglich, die Banken zu der Finanzierung heranzuziehen? Ist das Zahlungsabkommen nicht überhaupt etwas verfrüht? Es ist eine Einseitigkeit, wenn jetzt schon Mittel für die nach § 3 des Entwurfes vorgesehenen Zahlungen bereitgestellt werden, ohne dass Warenlieferungen erfolgen können.
Wenn das Verfahren einmal angetrieben ist, dürfte keine Möglichkeit mehr bestehen, nach Verausgabung der vorgesehenen 5 Mio Franken den Betrieb einzustellen, sondern es müssten dann Nachtragskredite gewährt werden.
Es müssen Wege gesucht werden, um den Staatskredit in diesem System auszuschalten und den Privatkredit daran zu interessieren. Auf jeden Fall könnte die Nationalbank das Währungsrisiko aus dem Vertrag, wie er im Entwurf vorliegt, nicht übernehmen.
Hotz hat keine Bedenken, was die Frage der Entblössung des Landes von Rohstoffen auf Grund eines Handelsabkommens anbetrifft. Die Ausfuhren würden durch die kriegswirtschaftlichen Stellen im einzelnen geprüft.
Hornberger: Wenn man das, was unternommen werden soll, mit der Dollar-Regelung vergleicht, stellt man fest, dass es sich in der Tat um etwas völlig Neues handelt. Es besteht dabei die von Herrn Präsident Weber aufgezeigte Gefahr, dass die USA eine entsprechende Regelung verlangen könnten. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass wir die mit Belgien zu treffende Ordnung gegenüber den ändern Ländern vertreten können.
Weniger in die Augen springend ist das Neue an diesem System, wenn wir es mit den Clearingkrediten vergleichen, die wir Deutschland und Italien gewährt haben. Immerhin besitzen wir bei Deutschland eine Frankenforderung, doch steht diese eben nur zu Buch, während die Substanz in Berlin liegt. Wir haben Belgien und Holland seinerzeit auch um Clearing mit Deutschland und an den Krediten teilnehmen lassen. Deshalb würde man uns bei ablehnender Haltung vielleicht fragen, warum wir nun nach der Befreiung keinen Kredit mehr geben wollten.
Ausser diesem Umstand spricht auch für den Abschluss eines Vertrages, dass die schweizerische Volkswirtschaft unbedingt einen Ersatz für das finden muss, was sie nun mit Deutschland verliert. Wir haben gar keine Wahl. Wenn wir nichts tun, ist das sicher verkehrt. Allerdings müssen die Risiken, die der neue Vertrag bringen wird, möglichst eingeschränkt werden. In dieser Beziehung ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die hier einzusetzenden Mittel, verglichen mit den für andere Arbeitsbeschaffungsmassnahmen benötigten Gelder, in optima forma angelegt würden.
Ich bin unbedingt für Eintreten. Der belgischen Konzeption eines Vertrages müsste indessen die schweizerische Lösung entgegengesetzt werden. Es wird nicht zu umgehen sein, dass wir eine Vorleistung erbringen müssen. Wir müssen jedoch das Eintreten auf einen Vertrag davon abhängig machen, dass uns Belgien gewisse verbindliche Leistungen zur Verfügung stellt. Ich denke dabei vor allem an Optionen auf Kohlen- und Eisenlieferungen, sobald diese Waren greifbar werden. Auch gewisse preisliche Garantien sind zu erwirken, ferner die Sicherung der Ausfuhrfreiheit und der Transportmöglichkeiten. Was hier für die Kohle gesagt ist, soll selbstverständlich auch für andere Rohstoffe gelten.
Die Schiffsraumfrage ist im Verhältnis zu Belgien ohne Bedeutung, da Belgien selbst nicht über genügend Schiffsraum verfügt, um seinen eigenen Bedarf zu decken. Wohl aber wird dieses Problem im Verkehr mit Holland entscheidende Bedeutung gewinnen.
Ich erinnere zusammenfassend an eine Forderung von Präsident Weber, wonach der Kredit einer der schweizerischen Rohstoffe sei. Wir müssen diesen Rohstoff nun in der Übergangszeit einsetzen. Es erhebt sich dabei aber die Frage, ob wir ihn zur Vermeidung der aufgezeigten Gefahren nicht in Franken geben könnten, wie das im deutsch-schweizerischen Clearing geschehen ist.
Weber: Dann würde auch der internationale Aspekt, auf den ich hingewiesen habe, eine Gefahr verlieren.
Hornberger: Man muss sich darüber klar sein, dass die 5 Mio Schweizerfranken ein zu kleiner Betrag sind, mit dem anzufangen sich nicht lohnen würde.
Eine weitere Bedingung, die übrigens auch den Holländern, was das mit ihnen abzuschliessende Abkommen anbetrifft, bereits eröffnet worden ist, liegt darin, dass die Vorschüsse nicht 100% bar ausbezahlt werden sollen, sondern nur etwa zur Hälfte, während die restlichen 50% von der Privatwirtschaft zu tragen wären. Wir gelangten damit zu einem ähnlichen System, wie es die Regelung mit Deutschland dar stellt. Schon aus Rücksicht auf die von USA zu erwartende Reaktion auf die Kreditgabe an Belgien müssten wir eine derartige Verteilung vorsehen.
Kohli: Wir haben den beiden belgischen Delegierten anlässlich deren Vorsprache erklärt, dass der Abschluss eines Währungsabkommens mit Belgien für uns nicht in Frage komme. Ausserdem haben wir darauf hingewiesen, dass wir Gold nur als sekundäre Sicherung für allfällige Vorleistungen betrachteten. In erster Linie kämen zur Deckung Warenleistungen in Frage.
Was die Golddeckung anbetrifft, so erklärten die belgischen Delegierten, es bestünden gewisse Möglichkeiten, im Auslande, vor allem in USA und Grossbritannien, aber auch in Frankreich, Gold bereitzustellen.
Ich bin mir bewusst, dass man vorläufig nicht verlangen kann, dass im Rahmen einer abzuschliessenden Vereinbarung auch der Zinsendienst wieder aufgenommen werden solle. Allerdings müssen aber Renten, Unterstützungszahlungen etc., die heute infolge des Einsatzes der Polizeiabteilung praktisch aus Bundesmitteln bestritten werden, im Rahmen der künftigen Abmachungen zur Berücksichtigung kommen.
In der Kriegsschädenfrage werden wir rasch Gleichstellung verlangen müssen. Die Lage ist, was Belgien anbetrifft, noch sehr wenig geklärt. Auch an belgische Staatsangehörige sind bisher keine Entschädigungszahlungen geleistet worden.
Ich verweise schliesslich auf das politische Interesse, das an einer raschen Wiederanknüpfung normaler Beziehungen mit Belgien besteht. Die belgischen Delegierten, die hier verhandelt haben, vertreten die soziale Ordnung. Wir müssen das Unsrige dazu beitragen, sie zu stützen und dürfen die Regierung Pierlot nicht im Stiche lassen.
Im übrigen werden Belgien und Holland ungefähr in gleicher Weise behandelt werden können.
Jacot: Es ist auch uns klar, dass die Schweiz im kommenden Verkehr in Vorleistung treten muss. Die Frage ist nur, wie das dafür vorzusehende System beschaffen sein soll. Eine Deckung in fremder Währung ist nicht annehmbar. Andererseits haben wir mit eigentlichen Clearingkrediten, wie sie etwa Deutschland gewährt worden sind, auch keine guten Erfahrungen gemacht (Zinsenlast). Die Form der Kreditgabe muss derart beschaffen sein, dass wir, wie die Abmachungen mit Holland dies vorsehen, keine Zinsenlast zu tragen erhalten.
Weber gibt der Meinung Ausdruck, dass die Überweisung von Finanzerträgnissen schwerlich aus dem System ausgeschieden werden könne.
Bei den Besprechungen mit den belgischen Delegierten hat er übrigens das Gefühl erhalten, dass Belgien die Abmachungen mit der Schweiz «mit dem Pfund» verbinden wolle.
Hornberger: Was das Verhältnis unserer künftigen Abmachungen mit Belgien zu denjenigen mit Holland anbetrifft, so bin auch ich der Auffassung, dass in gewissem Sinne eine parallele Behandlung vorgesehen werden muss. Die Voraussetzungen sind indessen nicht in jedem Falle die gleichen. Von den Niederlanden erwarten wir bekanntlich die Zurverfügungstellung von Schiffsraum. Mit der belgischen Konzeption ist der Vorteil verbunden, dass man in der Kreditgewährung stufenweise vorgehen und an eine Verzinsung denken kann. Andererseits müsste man bei dem für Holland vorgesehenen System gleich einen höhern Betrag hinlegen.
Meiner beurteilt die für Belgien bestehenden Lieferungsmöglichkeiten nicht sehr pessimistisch und weist zudem darauf hin, dass zur Zeit noch 17 Mio SFr. an Zahlungen für Ware, die unter dem Regime des bisherigen Clearingabkommens nach Belgien geliefert worden sind, ausstehen.
Er betont, dass eine Anerkennung des vorhandenen Clearingsaldos zugunsten der Schweiz jetzt schon, gleich zu Beginn der neuen Beziehungen herbeigeführt werden müsse.
Schliesslich weist er auf verschiedene technische Schwierigkeiten hin, die aus der Verkoppelung von Clearingkreditsystem und Lastenverteilungssystem à la Dollar-Regelung sich ergeben müssen.
Kohli erklärt, dass wir zur Zeit untersuchen, ob die gegenseitigen Zinsverpflichtungen und die Versicherungsleistungen sich kompensieren lassen könnten.
Keller: Falls man ein derartiges Kompensationssystem errichten wollte, müsste man zunächst die Zinsen von der Sperre des Bundesratsbeschlusses vom 6. Juli 19404 freistellen. Eine Deblockierung des Kapitals kann hingegen nicht in Frage kommen.
Frey weist auf die Schwierigkeiten hin, die sich aus dem Umstand ergeben, dass Belgien eine Devisengesetzgebung besitzt, während wir keine entsprechende Kontrolle einrichten können.
Hotz äussert sich zur Höhe der zu gewährenden Kredite. Er denkt an je 50 Mio Franken für Belgien und Holland.
Jacot macht auf den Unterschied zwischen Kredit und - dem an Warenlieferungen gebundenen - Clearingvorschuss aufmerksam. Die für die Abdeckung vorgesehenen Warenlieferungen müssen in ihrem Inhalt fixiert werden, damit wir nicht gezwungen werden können, Waren entgegenzunehmen, an welchen wir kein Interesse besitzen.
Keller: Es ist eine selbständige luxemburgische Delegation angemeldet, die bei uns Pharmazeutika und Haushaltartikel kaufen möchte. Sie soll dagegen Lieferungen an Thomasschlacke und Profileisen offerieren. Wir haben zunächst um Bestätigung dieser Zusagen durch die belgischen Instanzen ersucht.
Keller: Was Holland anbelangt, so stellt sich die Frage, ob der Frankenkredit auf der Basis, wie die Holländer sie vorsehen, möglich ist. Der Referent verbindet diese Überlegungen mit einem Hinweis auf die Art und Weise der schwedischen Kreditgewährung an Holland.
Weber: Es soll sich um einen staatlichen Bankenkredit handeln, wobei eine Sicherung in holländischen Gulden gegeben wäre und nach Befreiung des niederländischen Gebietes Rückzahlungen mittels Warenlieferungen erfolgen sollen.
Können wir die Banken an dieser Kreditgewährung beteiligen, indem wir die Bons in eine Form kleiden, die ihre Weitergabe an die Banken erlaubt, eine Art Bundesgarantie gewährt und die Lombardierungsfähigkeit der papiere mit sich bringt? Falls die Banken nicht interessiert werden können, fällt die Leistung dem Bunde zu.
Hornberger betont, dass das Abkommen nur dann Zustandekommen kann, wenn wir den benötigten Schiffsraum von Holland erhalten.
Weber: Es steht fest, dass der Kredit gewährt werden muss. Die Frage der Form ist zunächst sekundärer Natur.
Jacot macht auf das Problem der Verteilung der Aktivzinsen angesichts der vorgesehenen Aufteilung des Kredites unter Bund und Privatwirtschaft aufmerksam.
Meiner wirft die Frage der aus der Schweiz nach Holland künftighin und bald wieder zu leistenden Warenzahlungen auf.
Kohli glaubt zu dieser Frage, dass man neben dem Warenkreditsystem ein besonderes Clearing werde schaffen müssen.
Hornberger: Die Aushändigung des Kredites an die Niederlande muss zweckmässigkeitshalber auch über die Verrechnungsstelle, und zwar äusserlich in Form des Clearingkredites erfolgen.
Meiner äussert sich noch zur Frage der Verwendung von gesperrten Guthaben in einem Einzelfalle, nämlich soweit die Guthaben des Philips-Konzerns in Frage stehen.
Hornberger weist darauf hin, dass es sich dabei um Eingänge aus alten Warenlieferungen handelt, die nun frei gegeben werden sollten5.
- 1
- E 2001 (E) 2/622. Le procès-verbal de cette séance qui a lieu dans le bureau du Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, J. Hotz, est rédigé par H. Lacher, Attaché de Légation au Département politique. Cf. aussi E 2001 (E) 2/630.↩
- 3
- Cf. notice du 11 décembre 1944 (non reproduite), rédigée par S. Marcuard, du Département politique, sur les entretiens de la Délégation financière belge.↩
- 4
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 336, dodis.ch/47093 et E 2001 (E) 2/571.↩
- 5
- Sur la reprise des relations économiques avec la Belgique, cf. aussi la notice de J. Hotz pour le Chef du Département de l’Economie publique, W. Stämpfli, du 8 janvier 1945. (E 7800/1/14).↩
Tags