Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.9. ÉTATS-UNIS
II.9.1. ÉTATS-UNIS - RELATIONS POLITIQUES
Également: La lettre ouverte des journalistes anglo-saxons doit susciter l’indifférence des autorités fédérales, même si l’honneur et la réputation internationale de la politique suisse sont visés. Annexe de 24.8.1944
Également: Le projet d’infliger des amendes aux journalistes anglo-saxons risque d’avoir des répercussions internationales et devrait être abandonné. Annexe de 12.10.1944
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 210
volume linkBern 1992
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1553#6778* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1553 347 | |
Dossier title | Protest der amerik. Journalisten gegen die schweiz. Zensur (1944–1945) | |
File reference archive | B.51.13.92.2.Uch |
dodis.ch/47814
Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Bonna, au Ministre de Suisse à Washington, K. Bruggmann1
Sie äusserten sich mit Schreiben vom 7. August2, dessen Empfang wir Ihnen mit bestem Dank anzeigen, zum Bericht unseres Generalkonsulates in New York vom 22. Juli3 betreffend einen angeblichen Protest der «Associated Press» in New York beim amerikanischen Staatsdepartement gegen die schweizerische Nachrichtenzensur. Sie meldeten, dass auf dem Staatsdepartement von einem solchen Schritte nichts bekannt sei.
Ihre Vermutung, es handle sich um einen Protest, den die Vertreter der amerikanischen Zeitungen nicht in Washington, sondern in der Schweiz eingereicht haben, dürfte zutreffen. In der Tat haben, wie Sie seither den schweizerischen Zeitungen entnommen haben werden, vor ungefähr Monatsfrist einige angloamerikanische Pressevertreter in der Schweiz gegen die Handhabung der schweizerischen Zensur Einspruch erhoben. Sie haben vorerst ein Telegramm4
an den Vorsteher unseres Departementes gesandt, in dem sie gegen die nach ihrer Auffassung ungerechte Art der ihnen seitens der schweizerischen Telegraphenzensur zuteil werdenden Behandlung protestierten, und haben gleichzeitig eine Kopie dieses Telegramms einigen schweizerischen Zeitungen mit der Bitte um Veröffentlichung zugeschickt. Hernach haben die betreffenden Journalisten der schweizerischen Presse eine einlässliche Zusammenfassung ihrer
Beschwerdegründe zur Verfügung gestellt. Ein Verzeichnis der Beschwerdepunkte ist von den Beschwerdeführern den Bundesbehörden zugestellt worden.
Beschwerdeführer sind Thomas F. Hawkins und Frank Brutto (Associated
Press New York), Daniel T. Brigham (NewYork Times), Bert Wyler (Daily
Herald London), F. Klein (Time & Life New York und Daily Express London),
Howard K. Smith (Columbia Broadcasting New York), Aldo Forte und
L.E. Popper (United Press New York), Paul Ghali (Chicago Daily News),
Ernest Ascheri (Daily Express London und Evening Standard London), Ernest
Zaugg (International News Service und Christian Science Monitor) und Paul
Archinard (National Broadcasting New York). Hauptsächliste Drahtzieher der
Angelegenheit sollen die beiden Schweizer Fred Klein und Bert Wyler, sowie der amerikanisch-schweizerische Doppelbürger ErnestZaugg gewesen sein.
Das Vorgehen der Beschwerdeführer war nicht nur ungewöhnlich, es war geradezu ungehörig. Allein schon aus Anstand hätte die gleichzeitige Einreichung und Veröffentlichung des Protestes und die nachherige Aushändigung einer eigentlichen Anklageschrift gegen die Telegrafenzensur an die Schweizerpresse unterbleiben müssen. Ausserdem konnte ein solches Vorgehen der Angelegenheit wegen des Eingreifens der Schweizerpresse nur abträglich sein. In der Tat,
blieben dieserseits zum Teil äusserst gehässige Angriffe gegen die Bundesbehörden und sogar gegen schweizerische Magistraten nicht aus. Sie führten zur Herausgabe eines Communiqués, in dem unter anderm mitgeteilt wurde,
dass eine sofortige Untersuchung der gerügten Mängel ergeben habe, dass die
Amtsführung der Abteilung Presse und Funkspruch jeder sachlichen Kritik standzuhalten vermag.
Damit ist die Angelegenheit freilich nicht erledigt. Es werden von seiten der zuständigen Behörden vielmehr noch in aller Objektivität die von den Journalisten vorgebrachten Beschwerden geprüft. Dabei wird insbesondere untersucht,
ob gewisse zensurtechnische Verbesserungen möglich sind. Diese Untersuchung erfolgt nicht sosehr aus Rücksicht auf die Beschwerdeführer und ihre
Hauptwortführer, als im Interesse der Beziehungen zu den ausländischen Journalisten überhaupt. Zwar liegt es den Bundesbehörden durchaus fern, das
Gewicht etwa der Herren Hawkins, Archinard und Smith zu verkennen, aber anderseits ist doch festzustellen, dass sich namentlich die Vertreter der representativen hauptsächlich englischen Presse vom Protest ferngehalten haben.
Sie haben sich zum Teil ausdrücklich wegen des Vorgehens davon distanziert.
Desgleichen haben sich weder die britische noch die amerikanische Gesandtschaft in Bern den Anklägern angeschlossen. Sie haben deren Verhalten im
Gegenteil mit Bestimmtheit missbilligt. Es wurde sogar die Auffassung geäussert, die Protestaktion sei nicht tragisch zu nehmen.
Es erweist sich der Protestschritt somit als eine Aktion vereinzelter unzufriedener Pressevertreter, der nicht die Bedeutung zukommen kann, die ihr durch die bedauerliche Publizität verliehen wurde. Trotzdem wird der Protest, wie gesagt, nicht einfach übergangen, sondern die Beschwerden werden, wie es sich die Bundesbehörden gewohnt sind, in erster Lienie vom hierfür zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement leidenschaftslos und gründlich geprüft.
Tags
United States of America (USA) (Politics)