Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.24. UNION SOVIÉTIQUE
II.24.1. UNION SOVIÉTIQUE - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 15, doc. 198
volume linkBern 1992
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E1001#1000/6#607* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 1001(-)1000/6 607 | |
Titolo dossier | Anträge des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes Mai - August 1944 (1944–1944) | |
Riferimento archivio | 1.7 |
dodis.ch/47802
Proposition du Chef du Département de l’Economie publique, W. Stämpfli, au Conseil fédéral1 WAREN- UND ZAHLUNGSVERKEHR MIT DER UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJETREPUBLIKEN
Nicht für die Presse
In seiner Sitzung vom 14. Januar 1944 hat auf Antrag der Handelsabteilung vom 10. Januar 19442 der Bundesrat beschlossen, es sei von dem ihm unterbreiteten Zwischenbericht über den Waren- und Zahlungsverkehr mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in zustimmenden Sinne Kenntnis zu nehmen, wonach die Vorarbeiten für Wirtschaftsverhandlungen mit diesem Lande derart zu fördern sind, dass jederzeit, sofern die allgemeinen Verhältnisse es erlauben, ihm der gesonderte Antrag auf Bestellung und Entsendung einer Wirtschafts-Sondermission gestellt werden kann.
In der Zwischenzeit hat sich in zunehmendem Masse in Kreisen der schweizerischen Exportindustrie eine Bewegung zum Zwecke sofortiger Verhandlungsaufnahme abgezeichnet. Mit Eingabe vom 14. Februar 19443 hat der Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller, auf Grund verschiedentlicher, von ihm einberufener Sitzungen, es als dringend wünschbar bezeichnet, dass ohne Verzug die Wirtschaftsbeziehungen mit der UdSSR im Wege der Entsendung einer Delegation wieder anzuknüpfen seien.
Nach eingehender, gemeinsamer Prüfung dieser Begehren zusammen mit dem Verein Schweizerischer Maschinen-Industrieller und dem Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins sind wir zur Auffassung gelangt, der Zeitpunkt für die Entsendung einer offiziellen Mission sei noch nicht herangekommen, da noch immer Umstände bestehen, die den wahrscheinlich zu erwartenden Nutzeffekt einer solchen Initiative als wenig bedeutsam und aussichtsreich erscheinen lassen. Es sei lediglich darauf hingewiesen, dass die Schärfe der zwischen der UdSSR und dem deutschen Transitland bestehenden kriegerischen Auseinandersetzung anscheinend noch immer verbietet, die schweizerisch-deutschen Wirtschaftsverhandlungen mit dem Problem des Transits russischer bezw. schweizerischer Warentransporte über deutsches Gebiet ins Partnerland zu belasten da ohnehin die Verhandlungslage im schweizerisch-deutschen Sektor als mit kaum lösbaren Fragen überladen gilt.
Weiter können noch auf sehr geraume Zeit hinaus Liefermöglichkeit und -Bereitschaft der UdSSR von die Schweiz interessierenden Waren als nur sehr wenig bedeutsam angesprochen werden, da die UdSSR nach Beendigung des Krieges aller Wahrscheinlichkeit nach zuerst ihre gesamten Kräfte und grosse ausländische Zufuhren benötigen dürfte, um den eigenen Produktionsapparat wieder herzustellen. Alle Nachrichten aus der UdSSR und dem übrigen Ausland lassen denn auch einen ausserordentlichen Warenhunger der UdSSR erkennen wie auch den Wunsch, Importe aus irgendwelchen Ländern gegen /äwgfristige Kredite tätigen zu können.
Wenn somit in der ersten Nachkriegszeit kaum mit umfangreichen sowjetischen Lieferungen gerechnet werden darf, so verhält es sich dagegen ganz anders mit der Aufnahmefähigkeit des russischen Marktes für ausländische Produkte. Das erhellt nicht nur aus den hier zugänglichen Pressepublikationen, sondern aus einer Reihe von Verhandlungen, die die UdSSR mit alliierten und neutralen Staaten und deren wirtschaftlichen Organisationen über die Frage von Nachkriegslieferungen in den letzten Monaten führt. Ihren bisherigen Gepflogenheiten entsprechend darf angenommen werden, dass die UdSSR beim Warenbezug in Drittländern vornehmlich ihren Bedarf bei neutralen Staaten wird zu decken trachten, um völlig frei von politischen Erwägungen handeln zu können.
Dass sich hier für die schweizerische Exportindustrie und insbesondere für die Maschinenindustrie wertvollste Aspekte für die Nachkriegszeit eröffnen, darf kaum bezweifelt werden und es erscheint verständlich, wenn die von so manchen angestammten Absatzgebieten abgedrängten schweizerischen Industrien mit Ungeduld darauf warten, durch Neuregelung abgebrochener, geordneter wirtschaftlicher Beziehungen zur UdSSR diesen bedeutenden Markt wieder für den Absatz ihrer Produktion geöffnet zu sehen. Da wohl in erster Linie bei der UdSSR Bedarf im Maschinensektor besteht und die Dispositionen in dieser Industriegruppe langfristige Vorbereitungs- und Anlaufsmassnahmen verlangen, ferner beträchtliche Lieferfristen in Frage kommen, wird nichts unterlassen werden dürfen, um hier nicht zu spät zu kommen und anderen Ländern als Nutzniesser eines grösseren Initiativvermögens allzu sehr den Vortritt zu lassen.
Da solchen legitimen Begehren nicht länger das Gehör verweigert werden kann, anderseits aber die Probleme, die in zwischenstaatlichen Verhandlungen der Lösung zugeführt werden sollten, noch keineswegs als hinreichend abgeklärt betrachtet werden können, so beantragen wir Ihnen, im Einvernehmen mit dem « Vorort des Schweiz. Handels- und Industrie-Vereins», sowie dem Verein Schweiz. Maschinen-Industrieller, es sei als vorbereitende Verhandlungsstufe inoffiziellen Charakters einer Sondermission von Industrievertretern, über deren Zusammensetzung zurzeit noch ein Meinungsaustausch mit den am sowjetrussischen Markte vornehmlich interessierten Industrien gepflogen wird, die Durchreise durch die Transitländer und die Einreise in die Sowjetunion mit den dem Staate augenblicklich zur Verfügung stehenden Mitteln zu ermöglichen.
Nachdem offizielle zwischenstaatliche Verhandlungen als noch verfrüht bis auf weiteres vermieden werden sollten, könnte eine Einführung der Industriellen-Mission bei der Moskauer Regierung durch staatliche Organe - in Frage käme eine telegraphische Anfrage des schweizerischen Delegationschefs von 1941, Herrn Dr. H. Ebrard, beim sowjetrussischen Delegationschef, dem Volkskommissar und Mitglied des Rates der Landesverteidigungskommission A.J. Mikojan - das unerwünschte Ergebnis zeitigen, dass eine allfällig ablehnende oder Bedingungen auch politischer Natur enthaltende Antwort Moskaus eine Situation schaffen würde, die man gerade vermeiden möchte, nähmlich in einem der Schweiz wenig erwünschten Zeitpunkt in offizielle Gespräche mit der Moskauer Regierung verwickelt zu werden.
Demgegenüber ist zu beachten, dass es einer derartigen Industriellen-Mission wohl kaum möglich wäre, angesichts des Mangels geregelter zwischenstaatlicher Beziehungen in Moskau empfangen zu werden und dort mit Aussicht auf Erfolg Gespräche über die Frage von schweizerischen Nachkriegslieferungen anzuknüpfen. Auch würde einer solchen Mission Rückhalt fehlen, der dringend erforderlich ist und der von einer Einführung durch den schweizerischen Delegationschef erwartet wird.
Wir glauben daher, dieser privaten Mission die Hilfe einer offiziellen Einführung nicht versagen zu dürfen.
Es erscheint uns ferner erforderlich, dass vonseiten des Bundes einer solchen Industriellen-Mission auch alle weitere Beihilfe gewährt werde, die unter den heute gegebenen Umständen möglich ist. Hiezu rechnen wir ausser der Überlassung von Diplomatenpässen u.a. vor allem die in geeigneter Weise der Regierung der UdSSR bekanntzugebende Absicht des Bundesrates, die mit Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 19414 über die sowjetrussischen Guthaben in der Schweiz verfügte Sperre vorgängig zwischenstaatlicher Verhandlungen aufzuheben, in der Annahme, dass auch die Regierung der Sowjetunion alle Massnahmen zur Begleichung schweizerischer Forderungen gegenüber sowjetischen Schuldnern treffen wird.
Nach übereinstimmender Auffassung wäre eine solche Geste nicht nur geeignet, einer schweizerischen Industriellen-Mission in Moskau weitgehend die Wege zu ebnen, sondern es würde durch sie zweifellos in beträchtlichem Masse die Spannung behoben, die seit der de facto- Ausserkraftsetzung der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Russland am 22. Juni 1941 über den gegenseitigen zwischenstaatlichen Beziehungen liegt.
Dabei wird man sich der finanziellen Risiken bewusst sein müssen, die ein allfälliger vorzeitiger Aufhebungsbeschluss betreffend die Sperre mit sich bringt. Nach den neuesten Schätzungen der Schweizerischen Verrechnungsstelle beträgt der Bestand an ungedeckten Forderungen schweizerischer Importeure ungefähr 7,25 Mio Franken, während die ungedeckten Forderungen schweizerischer Exporteure sich auf ungefähr 6,1 Mio Franken beziffern.
Wie gross letzten Endes diese Risiken sind, die sich aus der vorgeschlagenen Aufhebung der Sperre ergeben und die vielleicht teilweise sogar vom Bund übernommen werden müssen, lässt sich kaum abschätzen und ist weitgehend abhängig vom guten Willen und der Loyalität, die Moskau an den Tag legen wird. Hierüber kann ein Urteil im voraus nicht abgegeben werden.
Aber selbst wenn ein Maximum der sich aus dem Status ergebenden möglichen Verluste in Kauf genommen werden müsste, erscheint der Beschluss über die Aufhebung der Sperre jetzt oder in einem nahegelegenen Zeitpunkt als tauglichstes Mittel, um - zunächst einmal auf der vorgesehenen inoffiziellen Basis - mit dem russischen Partner ins Gespräch zu kommen und damit die Bahn freizulegen für nachfolgende Unterhandlungen.
Gestützt auf diese Erwägungen
beantragenwir Ihnen,
1. es sei einer nichtoffiziellen Charakter tragenden Sondermission von Industriellen, deren Mitglieder im einzelnen noch zu bezeichnen sind, mit allen derzeit möglichen Mitteln die Reise nach Moskau zu erleichtern;
2. es sei diese Sondermission durch ein vom Delegierten für Handelsverträge, Dr. Ebrard, an den Volkskommissar im Aussenhandelskommissariat, A.J. Mikojan, gemäss Beilage zu richtendes Telegramm einzuführen;
3. es seien Instruktionen zuhanden dieser Sondermission auszuarbeiten und gesondert vorzulegen, die zum Gegenstand alle Sachgebiete hätten, auf deren Diskussion sich eine solche Mission keinenfalls einlassen dürfte;
4. es seien die Kosten dieser Mission von den Beteiligten, bezw. von ihren Auftraggebern selbst zu tragen5.
- 1
- E 1001.1 VD/1.5.-31.8.1944.↩
- 2
- Cf. No 67. Cf. aussi E 2001 (E) 3/1.↩
- 3
- E 7110/2/1.Sur une copie de ce document, le Chef du DEP a écrit: Eine nicht unbedingt notwendige Démarche. 15 III 44 Stämpfli. Sur les relations commerciales avec l’URSS, cf. aussi E 2001 (E) 2/657, E 7001 (B) 1/523, E 7110/1973/135/56. Sur les investissements suisses bloqués en URSS depuis 1917, cf. DDS, vol. 13, doc. 123, dodis.ch/46880; la notice du 28 mars 1944 et la lettre de P. Bonna du 3 avril 1944, E 2001 (D) 9/2.↩
- 4
- E 1004.1 1/410 (PVCF ° 994) et RO, 1941, vol. 57, p. 723.↩
- 5
- Retouchée par Stämpfli, cette proposition est approuvée par le Conseil fédéral lors de sa séance du 16 août 1944 (PVCF ° 1399, E 1004.1 1/448). Le 19 août, le Délégué du Conseil fédéral aux Accords commerciaux expédie le télégramme suivant à A.J. Mikojan, Commissaire du Peuple pour le Commerce extérieur de l’URSS à Moscou: Ich habe die Ehre, im Anschluss an die mit Ihnen und Herr Prof. D. Mishustin, Chief of the Trade Treaty Department of the Peoples Commissariat for Foreign Trade of the USSR gewechselten Telegramme Sie davon zu unterrichten, dass unser Wunsch, eine schweizerische Wirtschaftsdelegation nach Moskau zu entsenden, leider bisher nicht hat verwirklicht werden können. Die schweizerische Regierung hegt jedoch nach wie vor den Wunsch, baldmöglichst wieder den Wirtschaftsverkehr zwischen den beiden Ländern aufzunehmen. Sie prüft deshalb zurzeit alle Möglichkeiten, die ihr gestatten würden, ohne vorgängige zwischenstaatliche Verhandlungen die auf dem Gebiete des Wirtschaftsverkehrs bestehenden Hindernisse zu beseitigen. So beehre ich mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass der Bundesrat beabsichtigt, den Bundesratsbeschluss vom 25. Juni 1941 schon vorgängig von in Aussicht genommenen zwischenstaatlichen Unterhandlungen aufzuheben, in der Annahme, dass auch die Regierung der Sowjetunion alle Massnahmen ergreift, die die Begleichung schweizerischer Forderungen gegenüber sowjetischen Schuldnern gestatten. Um weiteren Zeitverlust zu vermeiden, habe ich die Ehre, Sie anzufragen, ob Sie einige Vertreter massgebender schweizerischer Industrien in Moskau empfangen und ihnen gestatten würden, mit den zuständigen Organisationen Besprechungen abzuhalten über allfällige Bezugswünsche Ihrer Regierung und schweizerische Liefermöglichkeiten. In Betracht kämen Vertreter insbesondere der schweizerischen Maschinen-, chemischen und allfälliger weiterer Industrien. Eine solche Fühlungnahme schweizerischer Industrieller mit den zuständigen Organisationen der UdSSR scheint als Vorstufe künftiger offizieller Wirtschaftsverhandlungen geeignet, geeignete Unterlagen für diese hoffentlich bald nachfolgenden Unterhandlungen zu schaffen. Im Falle Ihres Einverständnisses würde ich mir gestatten, Ihnen eine Liste der Industrievertreter bekanntzugeben für die wir Durchreiseerlaubnis durch Transitländer zu erhalten uns bemühen.↩
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