Persönlich Berlin, 17. Mai 1944
Nach Erhalt Ihres persönlichen Schreibens vom 8. d.m.2 und der Instruktion des Departements vom gleichen Datum habe ich die Angelegenheit betreffend Juden mit falschen ibero-amerikanischen Pässen mit Herrn Minister Feldscher durchgesprochen.
Mein Schreiben vom 15. Mai3 an das Departement gibt eingehenden Aufschluss über die Sachlage, über den von uns unternommenen Schritt und das Ergebnis, das erzielt wurde.
Das Wesentliche ist, dass man deutscherseits sich einverstanden erklärt hat, in Zukunft auf Grund der amerikanischen Erklärungen die in Frage stehenden Pässe nicht mehr zu beanstanden. Damit ist erreicht, dass weitere Deportationen solcher Personen nicht mehr Vorkommen dürften.
Schwieriger verhält es sich dagegen mit denjenigen Fällen, die bereits zurückliegen und wo die betreffenden Passinhaber wegen Beanstandung des Passes als Juden bereits deportiert wurden. Hier hat man uns wenig Hoffnung gelassen. In der Zwischenzeit hat die Schutzmachtabteilung ein Verzeichnis der Personen erhalten, die im Interniertenlager Vittel waren und die wegen Beanstandung des Passes deportiert wurden sind. Die Schutzmachtabteilung hat diesbezüglich der Abteilung Fremde Interessen berichtet und meines Erachtens richtig die Anregung gemacht, dass die zuständige Schutzmacht sich weiter um diese Fälle bemühen sollte. In den meisten Fällen aus Vittel handelt es sich um Personen mit falschen Pässen des Staates Paraguay. Nicht wir, sondern Spanien hat aber die Vertretung von Paraguay. Jedenfalls wurde auch bezüglich dieser wenig aussichtsreichen Fälle dem Auswärtigen Amt zur Kenntnis gebracht, dass die amerikanische Regierung eine Rückgängigmachung der getroffenen Judenmassnahmen wünsche.
Die entgegenkommende Haltung des Auswärtigen Amtes - Herr Minister Feldscher hatte eine Unterredung mit dem für diese Fragen zuständigen Geheimrat Sethe - gestattete uns also, den Schritt nicht nur informatorisch zu machen, sondern bereits der deutschen Regierung von den Erklärungen des amerikanischen Staatsdepartements Kenntnis zu geben. Es war dies umso eher möglich, als die Schweiz als Schutzmacht der Vereinigten Staaten zur Weitergabe solcher Erklärungen legitimiert ist. Diese Legitimation ist vom Auswärtigen Amt auch in keiner Weise bestritten worden.