Classement thématique série 1848–1945:
10. PRESSE ET CINÉMA
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 14, doc. 288
volume linkBern 1997
Dettagli… |▼▶2 collocazioni
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E4450#1000/864#34* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 4450(-)1000/864 25 | |
Titolo dossier | Sammlungen von Weisungen, Befehlen, Mitteilungen, Communiqués, usw. an die Territorial Pressechefs und an die Presse (1939–1945) | |
Riferimento archivio | B.03 |
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E4450#1000/864#7076* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 4450(-)1000/864 365 | |
Titolo dossier | Protokolle und Aktenunterlagen zu den Verhandlungen der Presseberatungsstelle (1941–1944) | |
Riferimento archivio | D.80 |
dodis.ch/47474
Circulaire de la Commission consultative de presse du Département de Justice et Police1
Die Presseberatungsstelle des eidg. Justiz- und Polizeidepartements hat am 11. Dezember 1942 unter dem Vorsitz von Herrn Bundesrat Ed. von Steigerdie gegenwärtige pressepolitische Lage im Zusammenhang mit der allgemeinen politischen und militärischen Entwicklung des Krieges erörtert2. Sie möchte Ihnen von der Aussprache und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen Kenntnis geben:
Die Schweiz verteidigt seit Kriegsbeginn ihre unabhängige und neutrale Haltung. Unsere Neutralität ist nicht nur eine durch die Tradition und die Einsicht unserer Vorfahren gegebene und immerwährende, sondern auch eine bewaffnete Neutralität. Sie ist auf Grund der völkerrechtlichen Bestimmungen die Neutralität des Staates und nicht eine Gesinnungsneutralität des Einzelnen.
Wir mischen uns nicht in die Händel und kriegerischen Auseinandersetzungen anderer Völker ein. Aber wir verlangen auch, dass diese unsere Souveränität und Neutralität respektieren und achten.
Um jeder Verletzung unserer Grenzen zu begegnen und einem eventuellen Angriff - käme er woher er wolle - gewachsen zu sein, haben die Behörden die Mobilisation unseres Heeres durchgeführt. Solange der Krieg dauert, muss die Mobilisation aufrechterhalten werden. Wachsamkeit und Widerstandswille unseres Volkes müssen unvermindert aufrechterhalten bleiben.
Die staatliche Neutralität macht es auch der Presse zur Pflicht, nicht Partei für die eine oder andere Kriegspartei zu ergreifen und damit fremden Interessen zu dienen. Die schweizerische Presse hat nur die schweizerischen Interessen und unsere Freiheiten zu verteidigen.
Diese Grundsätze sind in den verflossenen drei Kriegsjahren von den schweizerischen Zeitungen beachtet worden, - mit vereinzelten Ausnahmen, die von der Pressekontrolle auf Grund der vom Bundesrat erlassenen und von der Bundesversammlung genehmigten Vorschriften geahndet worden sind. Die schweizerische Presse hat ihre schwere Aufgabe unter dem Regime der Presseüberwachung mit Hingabe an unser Land und mit einer beachtenswerten Disziplin zu lösen gesucht. Sie hat auch auf fremde Angriffe mit Würde und Festigkeit geantwortet, soweit das unter den gegebenen Umständen möglich und im Interesse des Landes wünschenswert war.
Die Tatsache, dass uns das Kriegsgeschehen räumlich wieder näher gerückt ist und die militärpolitische Lage der Schweiz damit wieder erhöhtes Interesse beansprucht, ändert an den Grundsätzen der Verteidigung unserer Neutralität auch auf pressepolitischem Gebiete nichts.
Die Entwicklung auf den Kriegsschauplätzen ist für den Willen der Schweiz, ihre Freiheit nach aussen mit allen Mitteln zu verteidigen und unter allen Umständen und gegenüber allen Mächten neutral zu bleiben, ohne Bedeutung.
Aber die Geschehnisse auf den Kriegsschauplätzen können auch nichts an der Haltung der Presse oder an ihrer bisher beobachteten Disziplin ändern. Nach wie vor gilt für die Presse die Pflicht, die Informationen und häufig stark propagandistisch gefärbten Meldungen sorgfältig zu sichten und zurückhaltend zu kommentieren. Freiwillige Selbstkontrolle und Selbstdisziplin ist vor allem dann geboten, wenn neue und sensationelle Entwicklungen sich abzeichnen oder eintreten sollten.
Es ist auch wünschbar, dass die Zeitungen die wehrhafte Neutralität und die von allen massgebenden Stellen verfolgte Neutralitätspolitik bei sich bietender Gelegenheit mit Nachdruck betonen und unterstützen.
Es dient zweifellos zur Stärkung der Position der Schweiz, wenn immer wieder die unzweifelhafte Tatsache festgestellt und unterstrichen wird, dass die Neutralität als unverrückbare Staatsmaxime der Eidgenossenschaft dem ganzen Schweizervolke über allen Stimmungen, Meinungen und Sympathien steht und dass der entschlossene Wille von Behörden, Armee und Volk zur Wahrung dieser Neutralität bis zum Kriegsende durch keine irgendwie geartete Wendung oder Entwicklung des Kriegsgeschehens beeinflusst oder erschüttert werden kann.
Die Presseberatungsstelle ist der Ansicht, dass durch die Verfolgung einer geraden pressepolitischen Linie das Interesse des Landes in der heutigen Situation am besten gewahrt wird. Ein Ausschlagen des Pendels nach der einen oder ändern Seite sollte vermieden werden. Die schweizerische Presse hat objektiv und umfassend über die Vorgänge jenseits unserer Grenzen mit der Zurückhaltung in der kommentierenden Stellungnahme, die ein wohlabgewogenes Urteil keineswegs ausschliesst, zu orientieren. Eine solche unanfechtbare disziplinierte Haltung wird in den Fällen, da die schweizerische Presse in Erfüllung ihrer Aufgabe der wachsamen Betreuung unseres Ideengutes und der schweizerischen Interessen mit ruhiger Festigkeit das Wort ergreift, den Wert und den Eindruck ihrer Reaktionen nur zu steigern vermögen.
Wir sind überzeugt, dass Sie, sehr geehrte Herren Kollegen, diese Zusammenfassung der Aussprache der Presseberatungsstelle mit dem Verständnis entgegennehmen und würdigen werden, das die schweizerische Presse stets für die Erwägungen des Landesinteresses bewiesen hat, und zeichnen.
- 1
- E 4450/7076. Adressée aux rédactions des journaux suisses et cosignée par les vice-présidents de la Commission, E. F. Knuchel et K. Sartorius, cette circulaire est élaborée, sur la base d’un projet rédigé par W. Bretscher, par une commission de rédaction formée par Th. Gut, M. Petitpierre, W. Bretscher, M. Feldmann et A. Schmid. La traduction française faite par P. Béguin se trouve aussi dans E 2001 (D) 3/324.↩
- 2
- Cf. E 4450/7076.Le procès-verbal rapporte la conclusion de l’exposé de W. Bretscher sur la situation générale: Der Sprechende kommt in seinen Ausführungen zum Schlüsse, dass bei dieser heutigen Situation nicht weniger, sondern eher noch mehr Zurückhaltung der Schweizerpresse am Platze ist.↩