Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.14. ITALIE
2.14.1. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 14, doc. 181
volume linkBern 1997
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7800#1000/1961#178* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7800(-)1000/1961 24 | |
Titolo dossier | Wirtschaftsverhandlungen mit Italien (1940–1943) | |
Riferimento archivio | 01.10.19 |
dodis.ch/47367
Notice du Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, J. Hotz, pour le Chef du Département de l’Economie publique, W. Stämpfli1
Gestützt auf den eingehenden Bericht der Gesandtschaft in Rom vom 28. März2 und nach Anhörung von Handelsattache Dr. Troendle - der sich in Familienangelegenheiten vorübergehend in der Schweiz aufhielt - ist die Verhandlungsdelegation zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt:
1. Die Schweiz ist im Prinzip nach wie vor bereit, die unterbrochenen Verhandlungen wiederum aufzunehmen;
2. da nun aber Italien die Kontingents- und Zahlungsvereinbarungen gekündigt hat3, sollten wir doch wissen, was es im Sinne hat;
3. bevor man weiss, welches die italienischen Absichten sind, kann mit Nutzen nichts unternommen werden;
4. Dr. Troendle wird sich daher sofort bei seiner Rückkehr in den nächsten Tagen bei Botschafter Giannini nach den italienischen Absichten erkundigen;
5. sobald Klarheit über die italienische Einstellung vorhanden ist, wird zu prüfen sein, wie weiter vorgegangen werden soll.
6. Ohne ein einigermassen klares Bild über die italienische Einstellung zu besitzen, ist die Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht möglich und könnte zudem von den Italienern falsch interpretiert werden (etwa im Sinne eines schweizerischen Schwächeanfalles).
7. Dr. Troendle ist auch beauftragt, die Zufuhr von Tonerde für unsere Aluminium-Industrie wieder im Gang zu bringen gegen entsprechende Aluminiumlieferungen an Italien - min. xh des fertigen Aluminiums für unsere eigenen Bedürfnisse - und angemessenen Schwefel- und Pyritlieferungen für unser Land.
8. Die erfolgte Kündigung braucht nicht unbedingt als unfreundliche Geste aufgefasst zu werden: Die bestehenden Vereinbarungen über die Ein- und Ausfuhrkontingente sind in manchen Teilen durch die Verhältnisse überholt worden, sodass die italienische Begründung der Massnahme als eine «misura giuridica precauzionale» durchaus zutreffen kann. Es ist hervorzuheben, dass gegenwärtig beiderseits spezifische Kontingente (Gewicht oder Stückzahl) bestehen und dass dieselben zwischen 1936 und 1940 nicht nur nicht reduziert, sondern anlässlich der 1940er Verhandlungen in einzelnen Positionen sogar erhöht worden sind. Die Schwierigkeiten der Landes Versorgung stellen beide Staaten vor neue Probleme. Nun wird auch die Schweiz von den eingegangenen Bindungen befreit und hat auch ihrerseits die Möglichkeit, bei der Neuordnung von den gegenwärtigen Bedürfnissen und Notwendigkeiten auszugehen. Es besteht nun allerdings die grosse Gefahr, dass die Italiener ihre Bezüge in Zukunft in vorwiegendem Masse nach ihren Bedürfnissen der Kriegswirtschaft lenken wollen, während die Schweiz alles daran setzen muss, ihrer traditionellen Ausfuhr noch genügenden Raum zu erhalten. Nach unsern Erfahrungen mit den Deutschen wird dies nicht ohne angemessene Clearing-Vorschüsse möglich werden.
9. Es sei noch hervorgehoben, dass das Transit-Abkommen vom November
19394 von der Kündigung nicht betroffen worden ist. Ferner ist der italienischschweizerische Handelsvertrag vom 27. Januar 19235 von der Massnahme nicht betroffen und auch in Bezug auf die Regelung der Gegenblockade tritt einstweilen keine Änderung ein.
10. Die schweizerische Verhandlungsdelegation würde es von ihrem Standpunkt aus lebhaft begrüssen, wenn von einer Neubesetzung unseres Römer-Postens bis auf weiteres Umgang genommen würde6.
11. Abschliessend bemerke ich noch folgendes: Neue Kredite an Italien werden von England7 nur dann keine neuen Reaktionen auslösen, wenn sie mit einer wesentlichen Lockerung der Gegenblockade verbunden sind. (Vermehrte Lieferungen von kriegsinteressanten Gütern nach dem Westen.) Diese Verhandlungen über die Lockerung der Gegenblockade werden - so wie sich die Lage gegenwärtig abzeichnet - nunmehr in Bälde in Berlingeführt werden müssen und erst nachher in Rom fortgesetzt werden. Die Verhandlungsdelegation in London hat jüngst telegraphisch mitgeteilt, dass sie demnächst in der Lage sein werde, die englischen Wünsche für die fraglichen Warenbezüge aus der Schweiz genau zu bezeichnen. Sobald dies der Fall sein wird, müssen auch nach der Auffassung der Herren Minister Sulzer, Rappard & Keller die Verhandlungen gleichzeitig in Berlingeführt werden. Es hat sich als unmöglich erwiesen, die Lockerung der Gegenblockade im Sinne der englischen Wünsche auf dem Umwege über Italien zu erreichen. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als in Berlin anzusetzen und die Italiener nach Möglichkeit hinauszuschieben. Auch die erfolgte Kündigung der Kontingents- und Zahlungsabmachungen kann an dieser Notwendigkeit nichts ändern.
- 1
- E 7800/1/24.↩
- 2
- Non reproduit (E 7110 1967/32/821/Italien). Le Chargé d’Affaires L. H. Micheli y relate l’entretien qu’il a eu le 26 mars avec le Sénateur Giannini, au cours duquel ce dernier lui a remis une note verbale, dont voici le texte: Il R. Ministero degli Affari Esteri prega la Legazione di Svizzera di voler cortesemente portare a conoscenza del Governo Federale quanto segue: In considerazione del prolungarsi delle trattative commerciali, e tenendo conto che le attuali condizioni non consentono di dare applicazione al piano di scambi previsto dagli accordi in vi- göre fra i due Paesi, si rende necessario, nell’interesse stesso dei due Stati, di procedere alia loro revisione, e pertanto, in via precauzionale, si rende necessaria la denuncia di tutti gli accordi contingentali e di pagamento stipulati fra 1’ Italia e la Svizzera, a partire dal 1 ° gennaio 1935 fino ad oggi. E pertanto i predetti accordi cesseranno di avere validità col giorno 30 giugno p.v. (E 7800/1/24). Lors de sa séance du 31 mars, le Conseil fédéral s’occupe de la décision italienne et, sur proposition du Département de l’Economie publique décide de publier un communiqué de presse, en ajoutant toutefois: Weisung an die Presse, keine Kommentare über die schweizerisch-italienischen Wirtschaftsbeziehungen und die Kündigung der Zahlungs- und Kontingentsabkommen zu veröffentlichen (PVCF ° 568, E 1004.1 1/419).↩
- 3
- Cf. note 1.↩
- 4
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 198, dodis.ch/46955.↩
- 6
- Sur le rappel du Ministre P. Ruegger, cf. Nos 155, 173 et 267.↩
- 7
- Cf. annexe au No 115, note 10.↩
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