Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.1. ALLEMAGNE
2.1.1. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 176
volume linkBern 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110#1967/32#46633* | |
Old classification | CH-BAR E 7110(-)1967/32 1739 | |
Dossier title | Allgemeines, Verhandlungen (1942–1942) | |
File reference archive | 900 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/47362
Procès-verbal de la séance du 27 mars 1942 des négociations économiques germano-suisses1
1. Kohleneinfuhr.
Schweizerischerseits wird die von Deutschland verfügte Sperre in der Kohleneinfuhr scharf kritisiert. Die Haltung des Kohlenkomissärs in Berlin ist unverständlich. Einem soeben aus Berlin eingetroffenen Telegramm2 ist allerdings zu entnehmen, dass die Sperre grundsätzlich aufgehoben wurde. Dagegen verlangt Deutschland von der Schweiz nunmehr die Stellung von 60 anstatt wie vereinbart 25 Lokomotiven. Dieses Begehren Deutschlands ist nicht gerechtfertigt. Nach den hier angestellten Berechnungen können mit den 25 Lokomotiven per Monat 180000 Tonnen Kohle abtransportiert werden. Ferner hat die Schweiz Schiffe zur Verfügung gestellt, die eine Zufuhr von monatlich 100000 Tonnen ermöglichen. Die deutsche Reichsbahn verweigert aber die Annahme der schweizerischen Leerzüge. In den letzten Tagen sind sogar 170 Kohlenwagen leer zurückgesandt worden. Nach den hier vorliegenden Informationen ist Kohle in genügenden Mengen vorhanden. In gewissen Zechen musste sogar die Förderung vorübergehend eingestellt werden, da die Halden überfüllt waren. Die für den Abtransport nötigen Wagen und Schiffe stehen ebenfalls zur Verfügung. Die Schweiz hat ein Anrecht auf die im Abkommen vereinbarte Lieferung von 200000 Tonnen pro Monat, wozu noch die Abtragung der bis heute aufgelaufenen Rückstände kommt. Auf deutscher Seite scheinen sich gewisse Stellen in das Kohlenproblem einzumischen, die über die vertraglichen Abmachungen absolut nicht orientiert sind.
Sollte die Frage der Kohleneinfuhr nicht bald eine günstige Lösung erfahren, so müsste mit unangenehmen Rückwirkungen auf die gegenseitigen Beziehungen gerechnet werden.
Herr v. Selzam: Laut einem aus Berlin erhaltenen Bericht3 werden sich die zuständigen Stellen energisch für die Regelung der Kohlenfrage einsetzen. Selzam ist davon überzeugt, dass in nächster Zeit eine befriedigende Lösung erfolgen wird. Er hat in Berlin zum Ausdruck gebracht, dass es in der Schweiz kaum verstanden würde, wenn der schweizerischen Abnahmebereitschaft, die durch die Stellung der nötigen Transportmittel dokumentiert wurde, nicht eine entsprechende deutsche Abgabebereitschaft gegenüberstehen würde.
Schweizerischerseits wird zur Kohlenfrage noch folgendes ausgeführt: Die deutsche Einstellung der Kohlenlieferungen muss hier zwangsläufig zu verschiedenen Deutungen führen. Die Schweiz bringt dem Transportproblem volles Verständnis entgegen und hat ihre Bereitschaft durch die Stellung von Lokomotiven, Wagen und Schiffen bewiesen. In Anbetracht ihrer grossen Anstrengungen auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiet hat die Schweiz dieses Vorgehen Deutschlands nicht verdient. Merkwürdig ist die Parallele zwischen den Schwierigkeiten in der Belieferung mit Kohle einerseits und Tonerde anderseits. Eine Motivierung des deutschen Verhaltens in der Kohlenfrage fehlt. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Kohlenlieferungen eine der Stützen des schweizerisch-deutschen Abkommens bilden. Die Schweiz könnte das durch das deutsche Vorgehen gestörte Gleichgewicht nur dadurch wieder herstellen, dass sie ihrerseits gewisse Massnahmen zur Verlangsamung des wirtschaftlichen Kreislaufes ergreift.
Als weiterer wichtiger Punkt ist folgendes hervorzuheben: Die Schweiz hat erfahren, dass Herr Pfleiger, Reichskohlenkommissar in Berlin, für den Monat April 1942 nur 100000 Tonnen Kohlen für die Schweiz freigegeben hat. Die Schweiz hat durch Stellung von Wagen und Schiffen ihre Bereitschaft zur Abwicklung der Kohleneinfuhr bewiesen. Bei den jetzigen Wasserverhältnissen muss unbedingt versucht werden, nicht nur die vertraglichen 200000 Tonnen pro Monat?u liefern, sondern auch die aufgelaufenen Rückstände durch erhöhte Lieferungen aufzuholen. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Schweiz schon im Jahre 1941 die für die Abwicklung der Kohleneinfuhr günstigen Frühjahrsmonate verloren hat.
Es bestehen gewisse Anhaltspunkte, dass Deutschland die Kohlenlieferungen im April über die erwähnten 100000 Tonnen hinaus bis zu den vertraglichen 200000 Tonnen von der Stellung weiterer Lokomotiven abhängig machen will. Es muss ausdrücklich festgehalten werden, dass die von der Schweiz bereits zur Verfügung gestellten Schiffe, Lokomotiven und Wagen für den Abtransport von monatlich 280000 Tonnen genügen.
Nach den hier eingetroffenen Informationen hat Deutschland sogar beladene Schiffe, bei denen sich ja das Transportproblem nicht mehr stellen konnte, nicht abfahren lassen. Es sind auch Andeutungen gefallen, wonach die Schweiz die von ihr gestellten leeren Schiffe Deutschland vorübergehend zur Verfügung stellen sollte. Schweizerischerseits wird angenommen, dass es sich hier um das Vorgehen subalterner deutscher Stellen handelte. Es wird aber verlangt, dass in dieser Beziehung sofort Abhilfe geschaffen wird. Es wäre zu beklagen, wenn auch bei den Kohlenlieferungen eine Störung eintreten würde, wie dies bereits bei der Einfuhr von Mineralschmierölen der Fall war. Die Schweiz müsste jedenfalls alle Verantwortung für die Folgen einer solchen Störung strikte ablehnen.
Herr v. Selzam: Die deutsche Gesandtschaft hat bereits alles unternommen, um die bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen. Es ist ihr unverständlich, dass ihre Intervention in Berlin bis heute zu keiner günstigen Reaktion geführt hat.
Schweizerischerseits wird erneut die Frage des Zusammentretens der technischen Kommissionen für Kohlentransporte aufgeworfen. Anlässlich der schweizerisch-deutschen Wirtschaftsverhandlungen vom 10.-14. März 1942 wurde Herr Ministerialrat Seyboth auf die Dringlichkeit dieses Problems aufmerksam gemacht (gemäss schweizerischer Note vom 6. März 1942)4. Die Schweiz ist in der technischen Mithilfe für den Kohlentransport viel weiter gegangen als ursprünglich beabsichtigt war. Es geht jedoch keinesfalls an, dass Deutschland die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen betr. Lieferung von 200000 Tonnen Kohle pro Monat von der Stellung weiterer Lokomotiven abhängig macht, um dadurch eine weitergehende Mitwirkung der Schweiz in bezug auf das Transportproblem herauszupressen.
Herr Dr. Beyerstellt die Frage, ob die Berechnung, dass 25 Lokomotiven für den Abtransport von 180000 Tonnen Kohle pro Monat ausreichen, von den schweizerischen Stellen oder von der deutschen Reichsbahn gemacht worden
Es wird ihm entgegnet, dass die Berechnung von schweizerischen Fachleuten angestellt worden seien. Es wäre daher angezeigt, wenn die technischen Kommissionen sobald wie möglich zusammentreten würden.
Herr v. Selzamerklärt, wenn er recht verstehe, wäre die Schweiz eventuell bereit, mehr als 25 Lokomotiven zur Verfügung zu stellen, wenn dann die Einfuhr im gewünschten Rahmen vor sich gehen würde. Er macht geltend, die von Deutschland verlangte Anzahl von 50 Lokomotiven könne jedenfalls nicht aus der Luft gegriffen sein.
Schweizerischerseits wird dieser Bemerkung entgegengehalten, dass die zur Verfügung gestellten 25 Lokomotiven sowie die Schiffe für den Abtransport von 280000 Tonnen pro Monat genügen. Sollten noch Transportmittel fehlen, so müsste diese Frage durch die beidseitigen technischen Kommissionen erörtert werden. Die erste Voraussetzung für eine weitere Diskussion des Transportproblems sei jedoch, dass Deutschland die Schranke betr. Lieferung von nur 100000 Tonnen im April fallen lasse.
Herr v. Selzamversichert, dass er die Angelegenheit energisch verfolgen werde. Er ersucht aber, diese Frage auch über die schweizerische Gesandtschaft in Berlin mit der Reichsregierung aufzunehmen, da er nicht den Eindruck erwecken möchte, dass sich die deutsche Gesandtschaft in Bern zu stark für die schweizerischen Begehren einsetze.
Schweizerischerseits wird hiezu bemerkt, dass sich die Gesandtschaft in Berlin bereits mit der Angelegenheit befasst.2. Aluminium.
Schweizerischerseits wird festgestellt, dass in der Lieferung von Tonerde bis 31. März 1942 folgende Rückstände bestehen:
Restquote April 1941 2000 Tonnen
Restquote Dezember 1941 2500 Tonnen
Restquote Januar-März 1942 3600 Tonnen
Total Rückstände per 31. März 1942 8100 Tonnen
Zu diesen Zahlen ist folgendes zu bemerken:
Die Schweiz steht heute vor der Tatsache, dass sie Deutschland kein Aluminium mehr liefern kann. Diese Rückstände sind wohl von grosser Bedeutung für die Lieferungen an Deutschland aber auch von grosser Tragweite für den schweizerischen Bedarf an Aluminium. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die schweizerische Aluminiumindustrie gegenüber Deutschland in hohem Masse vorgeleistet hat5. Die schweizerische Gesandtschaft in Berlin wurde ersucht, bei der Reichsregierung auf die gegenwärtige schwierige Lage aufmerksam zu machen. Herr v. Selzam wird gebeten, seinerseits bei den deutschen Behörden vorstellig zu werden.
In bezug auf die allgemeine Sachlage wird folgendes bemerkt:
Bei voller Ausnützung der Stromkapazität könnten im Sommer mehr als 2500 Tonnen Tonerde per Monat plus die französischen Lieferungen verarbeitet werden. Die Werke in Chippis werden jedoch infolge Mangels an Tonerde darauf verzichten müssen, die vermehrte Stromkapazität des Frühjahrs 1942 für eine Erhöhung der Produktionsmöglichkeiten auszunützen. Bis Ende Dezember 1941 hat die Schweiz 1313 Tonnen Aluminium vorgeliefert. Im April 1942 werden die schweizerischen Fabriken noch eine gewisse Menge Aluminium produzieren können, dagegen muss im Mai mit einer Stillegung der Öfen gerechnet werden. Da der aus den italienischen Tonerdelieferungen der Schweiz zustehende Anteil für den Landesbedarf alles bedeutet, wird die Schweiz nicht umhin können, sich für ihre Vorlieferungen aus den noch vorhandenen Aluminiumbeständen Deckung zu verschaffen.
Aus gewissen Äusserungen der AEAG6 ist zu schliessen, dass Herr Dr. Sennekamp alles unternimmt, um die Lieferung von Tonerde aus Italien zu erreichen. Dabei muss festgestellt werden, dass sich in Italien die Vorräte an Tonerde häufen und in den Gruben keine Möglichkeit der Lagerung mehr besteht. Es ist der Schweiz nicht bekannt, ob die Einstellung der italienischen Lieferungen sich an die Adresse der Schweiz oder Deutschlands richtet.
Herr Dr. Beyerstellt die Frage, ob aus Frankreich keine Tonerde eingetroffen sei.
Es wird ihm entgegnet, dass nur eine geringe Menge zur Lieferung gelangt sei, da die Produktion wegen Mangels an Mazout ins Stocken geraten sei.
Herr v. Selzamerklärt, er habe in Berlin alle von hier aus möglichen Schritte unternommen. Leider seien seine Bemühungen aber erfolglos geblieben. Er ist der Ansicht, dass die Schweizerische Gesandtschaft in Berlin bei den deutschen Behörden erneut vorstellig werden müsse.
Schweizerischerseits wird erklärt, man möchte sich hier nicht dem Vorwurf einer Nichterfüllung des Vertrags aussetzen.
Herr v. Selzambemerkt, dieser Vorwurf könnte keinesfalls erhoben werden, da der Fall des Ausbleibens der Tonerdelieferungen im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sei. Er stellt ferner die Frage, ob die Schweiz ihre Lieferungen an Deutschland bereits eingestellt habe und ob die Einstellung nur die Lieferung von Rohaluminium oder auch die Lieferung von Halbfabrikaten betreffen würde.
Schweizerischerseits wird festgestellt, dass jedenfalls über die bereits gelieferte Menge nicht hinausgegangen werden könne. Im übrigen würde die Einstellung sowohl das Rohaluminium als auch die Halbfabrikate erfassen. Die einzig mögliche Lösung bestehe darin, dass Italien seine Tonerde für die Schweiz freigebe. Naturgemäss könne Deutschland in dieser Beziehung einen stärkeren Einfluss auf Italien ausüben als die Schweiz. Ausserdem sei Deutschland mit 2/3, die Schweiz aber nur mit 1/3 an den italienischen Lieferungen interessiert. Wenn die rückständigen 8100 Tonnen in allernächster Zeit nachgeliefert würden, so könnte dies die Lage noch retten. Andernfalls würde der Schweiz nichts anderes übrig bleiben, als das vorhandene Aluminium für den eigenen Bedarf zu verwenden.
Nach den hier vorliegenden Informationen hat Dr. Sennekamp erwähnt, er wolle versuchen, Tonerde die eigentlich für Norwegen bestimmt sei, für die schweizerische Produktion zur Verfügung zu stellen.
Herr Dr. Beyermacht den Einwand, dass eine solche Lösung für Deutschland ungünstig wäre, da es aus seinen Tonlieferungen nach Norwegen 100°7o des Rohaluminiums, aus der Schweiz dagegen nur 2/3 erhalte. Im übrigen bemerkt er, aus den Rückständen in der Tonerdelieferung und den Vorlieferungen an Rohaluminium gehe klar hervor, dass die Schweiz einen Vorrat für 5 Monate hatte, was sie anlässlich der Juli-Verhandlungen jedoch abgestritten habe.
Schweizerischerseits wird entgegnet, diese Vorratspolitik, die übrigens nie bestritten worden sei, sei im Interesse der Aufrechterhaltung einer gesunden Aluminiumproduktion absolut notwendig gewesen. Im übrigen seien in der Schweiz die Verhältnisse infolge der schwankenden Stromkapazität nicht die gleichen wie in Deutschland. Herr v. Selzam wird dringend ersucht, seinerseits für eine Regelung der Aluminiumfrage vorstellig zu werden. Das Verhalten Italiens ist der Schweiz jedenfalls unverständlich.
Herr v. Selzambemerkt, der Grund für die Einstellung der italienischen Lieferungen könnte allenfalls im Unterbruch der schweizerisch-italienischen Wirtschaftsverhandlungen liegen. Er hat den Eindruck, dass Deutschland in Rom in bezug auf die Regelung der Aluminiumfrage intensiver vorgegangen sei als die Schweiz.
Schweizerischerseits wird entgegnet, ein solches Vorgehen Italiens wäre verständlich in bezug auf die italienische Quote, nicht aber in bezug auf die Quote, die Deutschland zukomme. Im übrigen wird nochmals der Hoffnung auf eine baldige günstige Regelung der Aluminiumfrage Ausdruck gegeben.
[...]7
- 1
- E 7110/1967/32/900 Deutschland 10/1942. Cette séance a lieu à Berne et réunit des membres de la Légation d’Allemagne à Berne et des responsables suisses. Les représentants allemands sont E. von Selzam et H. Beyer, alors que la Suisse est représentée par J. Hotz, H. Hornberger, R. Kohli, E. Schneeberger et H. Bühler. Pour une collection des procès-verbaux de ces séances qui sont le plus souvent consacrées aux problèmes du blocus et du contre-blocus, cf. aussi E 2001 (E) 1/117.↩
- 2
- Non reproduit.↩
- 3
- Non retrouvé.↩
- 4
- Non reproduit.↩
- 5
- Cf. E 7110/1967/32/900Deutschland/9 et 11 ainsi que E 7110/1973/135/50.↩
- 7
- Les difficultés de quelques entreprises suisses avec les autorités allemandes sont ensuite discutées, ainsi que des problèmes de fonctionnement du contre-blocus. Au sujet d’exportations vers l’Amériquedu Sud, les négociateurs suisses insistent pour qu’elles soient autorisées en déclarant: [...] In bezug auf die für Südamerika bestimmten Lieferungen wird in diesem Zusammenhang auf die Schwierigkeiten in der Transportfrage hingewiesen. Insbesondere wird um Freigabe der Farbstofflieferungen für Südamerika ersucht mit der Begründung, dass die schweizerischen und deutschen Interessen in dieser Beziehung parallel laufen, da Deutschland selbst nicht liefern könne und bestimmt kein wirtschaftliches Interesse daran habe, dass Südamerika diese Waren aus U.S.A. beziehe.↩