Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.7. ÉTATS-UNIS D'AMÉRIQUE
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 14, Dok. 111
volume linkBern 1997
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7547* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 253 | |
Dossiertitel | Eidgenossenschaft und Nationalbank, Allgemeines (1941–1943) | |
Aktenzeichen Archiv | C.23.11.12.0 • Zusatzkomponente: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/47297
NATIONALBANK Goldtransport von New York nach der Schweiz.
[...]2
II. Anwachsen der Dollarguthaben der Nationalbank.
Seit dem 12. Juni 1941
Vom 1. Juni 1941 bis zum Freezing3 1 Million Dollars
140 Millionen Dollars
Die Nationalbank hat nicht gezögert vom 1. bis zum 12. Juni 1941, d. h. in der kurzen Zeitspanne, als die schweizerische Finanzwelt die Sperre ihrer Guthaben in den USA escomptierte, nicht weniger als 140 Millionen Dollars aufzunehmen.
Es werden der Schweizerischen Nationalbank beständig hohe Dollarbeträge angeboten. Sie sieht sich, zum Teil entgegen den dringenden Interessen der schweizerischen Wirtschaft, aus währungspolitischen Gründen ausserstande, die Dollarguthaben in den USA unbegrenzt anwachsen zu lassen. Wenn der absolute Zuwachs der Dollarguthaben seit dem 12. Juni pro Saldo nur eine Million Dollars erreicht, so ist dies vor allem einer ausserordentlichen einmaligen Abgabe von Dollars an einen schweizerischen Konzern, der seinen finanziellen Schwerpunkt nach den USA verlegt hat, zu verdanken. Die Nationalbank hat seit dem Freezing allein von der Bank of England 61/2 Millionen Dollars entgegengenommen, um mit dem Gegenwert in Schweizer franken die Mittel zur Verfügung zu stellen, die es der Bank of England ermöglichten, im britischen Interesse liegende Zahlungen in der Schweiz auszuführen.III. Abnahme des Goldbestandes in der Schweiz.
Während die Guthaben der Nationalbank in den USA beständig anwachsen, nimmt der Goldbestand der Nationalbank in der Schweiz ebenso kontinuierlich
Für den innern Markt, u. a. für industrielle Zwecke, musste die Schweiz seit dem Freezing für 60 Millionen Franken Gold abgeben. Der Anteil der USA am schweizerischen Golduhrenexport ist seit jeher und auch jetzt noch besonders gross.
(Erheblicher als der Verbrauch für den innern Markt ist der Abgang infolge der Notwendigkeit der Goldzessionen zur Zahlung der schweizerischen Importe. Insbesondere sind erhebliche Mengen Gold an Portugal, die Slowakei usw. abgetreten worden. Dieses Argument kann aber gegenüber den amerikanischen Behörden nicht wohl ins Feld geführt werden, nachdem sie den Goldexport von New York nach Lissabon politisch als unerwünscht betrachten.)IV. Begründung des Gesuches zur Heimnahme von 10000 kg Gold von New York nach der Schweiz.
Die Schweizerische Nationalbank kann weitere schweizerische Dollarguthaben nur aufnehmen, wenn ihr ermöglicht wird, diesen Zuwachs an blockierten Guthaben in den USA durch die Heimnahme von Gold auszugleichen. Hiefür besteht eine absolute gesetzliche und währungspolitische Notwendigkeit. Das Bundesgesetz vom 7. April 19214 (revidiert am 20. Dezember 19295 schreibt in Artikel 19 die Golddeckung von mindestens 40% der im Umlauf befindlichen Noten vor und zwar muss diese Mindestgolddeckung ausschliesslich in der Schweiz aufbewahrt werden6. Der Notenumlauf beträgt 2100 Millionen Franken. Die gesetzlich vorgeschriebene Golddeckung in der Schweiz sollte somit 840 Millionen Franken erreichen, während sie sich, wie aus Ziffer I hervorgeht, derzeit tatsächlich nur auf 690 Millionen beläuft. Die Nationalbank muss infolgedessen dafür sorgen, dass sie die Golddeckung um 150 Millionen Franken, d. h. 30000 kg, vermehren kann. Wenn dies nicht bereits seit Monaten geschehen ist, so sind daran ausschliesslich die unsichern Transportverhältnisse schuld. Der Erwerb eigener Schiffe7 durch die Schweizerische Eidgenossenschaft, die von New York direkt nach Genua fahren, ermöglicht ihr nunmehr, der gesetzlichen Golddeckungspflicht wieder nachzukommen. Die Schweiz hat schon vor Ausbruch des Krieges ein Transitabkommen mit Italien abgeschlossen8, das die freie Durchfuhr für die Schweiz bestimmter Sendungen durch Italien garantiert. Bei Kriegseintritt hat Italien der Schweiz die Zusicherung des freien Transits erneuert9. Diese staatsvertragliche Verpflichtung ist bis zum heutigen Tage strikte eingehalten worden. Die Schweizerische Regierung wird von der Italienischen Regierung für die freie Durchfuhr der Goldsendungen aus New York nach der Schweiz über Genua eine besondere Erklärung einholen, sobald die gesetzliche Zustimmung der Amerikanischen Regierung vorliegt. Als erste Tranche wünscht die Schweizerische Nationalbank zunächst einmal einen Transport von 10000 kg heimzunehmen. Begehren um zwei weitere Transporte von je 10000 kg werden folgen, sobald der erste Transport ordnungsgemäss abgewickelt ist. Auch nach der Durchführung der gesamten Operation verbleiben immer noch 170000 kg Gold der Nationalbank in New York gegenüber alsdann 168 000 kg (jetzt 138 000 kg) in der Schweiz.
- 1
- E 2001 (D) 2/253.↩
- 2
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47297. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47297. For the table, cf. dodis.ch/47297. Per la tabella, cf. dodis.ch/47297.↩
- 4
- RO, 1921, vol. 37, p. 582.↩
- 5
- RO, 1930, vol. 46, p. 98.↩
- 6
- Cf. cependant le PVCF ecret du 17 mai 1940 (DDS, vol. 13, doc. 280, dodis.ch/47037): Art. 1. In Abweichung von Art. 19 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank vom 7. April 1921 ist die Nationalbank von der Pflicht enthoben, die gesetzliche Mindestmetalldeckung von 40% im Inland aufzubewahren. Art. 2. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.↩
- 7
- Cf. No 22.↩
- 8
- Accord paraphé à Rome le 22 septembre et signé définitivement à Berne le 4 novembre 1939. Pour le texte de l’accord, non publié, cf. DDS, vol. 13, doc. 198, dodis.ch/46955.↩
- 9
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 304, dodis.ch/47061.↩
Tags
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) (Allgemein)