Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.14. ITALIE
2.14.1. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 14, doc. 109
volume linkBern 1997
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13725* | |
Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 26.09.-29.09.1941 (1941–1941) |
dodis.ch/47295
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 29 septembre 19411
1507. Vorschussaktion mit Italien
Procès-verbal de la séance du 29 septembre 19411
Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:«/.
Im August 1940 gewährte die Schweiz Italien einen Vorschusskredit für den zusätzlichen Bezug gewisser, Italien besonders interessierender Waren - hauptsächlich Kriegsmaterial und Werkzeugmaschinen - aus unserm Lande. Ausserdem erhielt gleichzeitig Italien von schweizerischen Banken einen durch eine Goldhinterlage in Rom gedeckten Kredit von 125 Millionen Franken2.
Schon im November gleichen Jahres verlangte die italienische Regierung die Gewährung eines weitern Vorschusskredits von 75 Millionen Franken für zusätzliche Warenkäufe in der Schweiz3.
Der Bundesrat ist sowohl über die ersten Kredite wie auch über das letzterwähnte Kreditbegehren fortlaufend durch Anträge und auch mündlich unterrichtet worden.
Da die Schweiz beim letzten Begehren verschiedene wichtige Gegenforderungen zu stellen hatte, zogen sich die Verhandlungen bis in den Mai 1941 hin. Mit Ihrem Einverständnis wurde dann durch Vereinbarungen vom 1. Juni4 dieses Jahres der zweite Vorschusskredit von 75 Millionen Franken gewährt und zwar wie der erste über ein sogenanntes Spezialkonto II des italienisch-schweizerischen Clearings.
Kürzlich gelangten nun die italienischen Behörden mit dem Ersuchen an uns, den bisherigen Vorschusskredit von jetzt 150 Millionen Franken zu verdoppeln und somit auf 300 Millionen Franken zu bringen. Zugleich setzten italienische Bemühungen ein, von den Banken auch eine Verdoppelung ihres Kredits von 125 Millionen Franken auf neu 250 Millionen Franken zu erwirken. Anlass zum neuesten italienischen Vorstoss gaben ganz ohne Zweifel die Vereinbarungen mit Deutschland5, durch die diesem Lande insgesamt ein Kredit von 850 Millionen Franken, wovon 450 Millionen bis Ende 1941 und weitere 400 Millionen bis Ende 1942 ausnützbar, zur Verfügung gestellt wurde.
[...]6
Erläuternd sei beigefügt, dass der Bund schlussendlich auch für den ersten Bankenkredit eine Garantie geben musste und dass auch der zusätzliche Bankenkredit kaum ohne eine Garantie der Eidgenossenschaft an die Banken (via Nationalbank) zustande käme.
Eine Erfüllung der neuen italienischen Begehren kommt nicht in Betracht. Allerhöchstem könnte man neue Kredite des Bundes und der Banken von insgesamt 100 Millionen Franken in Erwägung ziehen, wobei die Frage, welche Anteile auf die Banken und den Bundesvorschuss entfallen sollen, einstweilen noch offen bleibt und weitgehend von den italienischen Verwendungswünschen abhängen wird. Eine weitere Ausweitung des Kredits Hesse sich in der Weise denken, dass, wie im Verkehr mit Deutschland, auch in demjenigen mit Italien wieder eine Wartefrist im Clearing eingeführt würde, wodurch bei einer solchen Frist von drei Monaten ungefähr 40-50 Millionen Franken für Italien frei würden, falls sie dem Vorschusskonto II zugewiesen würden. Insgesamt erhielte somit Italien zu den bisherigen 275 Millionen weitere rund 150 Millionen Franken hinzu, sodass es genau die Hälfte dessen bekäme, was Deutschland zugesagt worden ist.III.
Unseres Erachtens kann es kaum einem Zweifel unterliegen, dass wir auch die italienischen Begehren in einem gewissen Umfange berücksichtigen müssen, nachdem die Schweiz Deutschland sehr weitgehend entgegengekommen ist. Es ist dies nicht nur eine Prestigefrage für Italien, sondern auch die Rücksicht auf unsere Beziehungen mit Italien gebietet es, bei den leitenden Stellen dieses Landes nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, als würden wir Italien als quantité négligeable behandeln wollen.
Dazu kommt aber, dass wir in einem gewissen Sinne es sogar begrüssen müssen, dass das neueste italienische Begehren an uns gerichtet worden ist. Die Schwierigkeiten, die Grossbritannien infolge des Abschlusses unserer Vereinbarungen mit Deutschland der Schweiz bereitet, sind Ihnen bekannt7. Dabei dürfte weniger die Gewährung des Kredits an Deutschland eine ausschlaggebende Rolle spielen als die Tatsache, dass wir England und den Vereinigten Staaten infolge der Gegenblockade der Achsenmächte nicht nur kein Kriegsmaterial, sondern auch keine ändern kriegswichtigen Erzeugnisse (Werkzeugmaschinen, Uhrenfournituren, Uhrensteine usw.) liefern können. Wenn wir mit Englang und durch dieses auch mit den Vereinigten Staaten zu einer Lockerung der neuesten Massnahmen gelangen wollen, so kann dies nur auf dem Wege einer vermehrten Ausfuhr von Erzeugnissen der genannten Art geschehen. Dazu ist eine Lockerung der Gegenblockade unentbehrlich. Von Deutschland eine solche Lockerung primär zu verlangen, erscheint nach dem Abschluss der letzten Verhandlungen als aussichtslos. Das italienische Kreditbegehren bietet uns nun aber die unerwartete Gelegenheit, die Diskussion über das Geleitscheinproblem wieder aufzunehmen. Wir verhehlen uns nicht, dass bei der Gegenblockade Deutschland die treibende Kraft ist und dass es für Italien zweifelsohne nicht leicht sein wird, bei seinem Achsenpartner Erleichterungen zugunsten der Feinde durchzusetzen. Immerhin dürfen wir erwarten, dass gerade die jüngste britische Verlautbarung auch den Achsenmächten zum Bewusstsein bringt, wie sehr sie durch ihre scharfe Gegenblockadepolitik unsere Existenz gefährden. Daran, dass wir von Übersee weiterhin Nahrungsmittel und womöglich auch gewisse Rohstoffe erhalten, haben aber auch die Achsenmächte wegen des grossen schweizerischen Lieferungspotentials und nach ihren Erfahrungen mit den besetzten Gebieten ganz unzweifelhaft ein sehr lebensnahes Interesse. Trotzdem wir uns vor den Schwierigkeiten und Widerständen keineswegs die Augen verschliessen, glauben wir doch wenigstens einen Schimmer der Hoffnung haben zu dürfen, durch einen Vorstoss über Italien im Zusammenhang mit seinem Kreditbegehren weitere erhebliche Erleichterungen in der Geleitscheinpraxis herbeiführen zu können. Nicht nur vom Gesichtspunkte unserer Beziehungen mit Italien sondern auch derjenigen mit den Westmächten aus, könnten wir es deshalb kaum als eine zweckmässige Politik betrachten, auf das italienische Begehren nicht einzutreten oder es, ohne ernsthafte Gegenforderungen zu stellen, dilatorisch zu behandeln. Wir sind im Gegenteil der Meinung, dass wir möglichst rasch der italienischen Regierung unser Einverständnis, über einen weitern Kredit zu verhandeln, und zugleich auch unsere wesentlichen Gegenforderungen bekanntgeben sollten. Dabei müsste man von allem Anfang an keine Zweifel darüber lassen, welche maximale Höhe des Kredits nicht überschritten werden könnte und welche schweizerischen Gegenforderungen in erster Linie zu erfüllen wären, bevor an einen Abschluss der Verhandlungen gedacht werden könnte.IV
Mehr noch als bei den Verhandlungen des Frühjahrs 1941 über den zweiten 75 Millionen-Vorschuss wird nun, wie dargelegt, die Frage der Lockerung der Gegenblockade das Hauptstück unserer Gegenforderungen bilden müssen. In Abwandlung eines bekannten Wortes8 wird man sagen müssen: «pas d’exportation, pas d’argent suisse».
Im Verhältnis zum Gegenblockade/Geleitschein-Problem sind einige weitere Forderungen, die wir im Zusammenhang mit dem italienischen Kreditbegehren stellen müssen, sekundärer Natur, wenn auch nicht ohne wesentliche Bedeutung. Es handelt sich, summarisch gesagt, vor allem um folgende Forderungen:
1. Sicherung gewisser zusätzlicher italienischer Lieferungen (Pyrit, Hanfgarne, Zellwolle usw.).
2. Erhöhung der italienischen Einfuhrkontingente für schweizerische Metalluhren.
3. Verbesserung der Verhältnisse hinsichtlich der Einfuhr schweizerischer Farbstoffe.
4. Erlangung des Gegenrechts für die Behandlung der Schweizer und der schweizerischen Gesellschaften in Italien hinsichtlich der Entschädigung für Kriegsschäden.
5. Gestattung des direkten Verkehrs der von der Schweiz gecharterten Griechenschiffe nach Genua, auch mit griechischer Bemannung.
6. Erlangung von Zusicherungen hinsichtlich der Gewährung von italienischen Aus- und Einreisevisa für Schweizer.
7. Gewisse Verbesserungen im Verrechnungsverkehr, insbesondere eine bessere Fundierung des Sonderkontos I (Transitfrachten-Ausgleichkonto).»
Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen wird antragsgemäss beschlossen:
Ermächtigung an das Volkswirtschaftsdepartement, mit Italien über die Gewährung eines weitern Kredits zu verhandeln, wobei, abgesehen von einer allfälligen Kreditgewährung durch die Einführung einer Wartefrist im Clearing, ein neuer Gesamtkredit von 100 Millionen Franken (Bankenkredit und Bundesvorschuss) auf keinen Fall überschritten werden soll. Zugleich muss Gewähr dafür erreicht werden, dass, analog dem Abkommen mit Deutschland, dieser Kredit als bis Ende 1942 gegeben, betrachtet wird.
- 1
- E 1004.1 1/413.↩
- 2
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 354, dodis.ch/47111, doc. 377, dodis.ch/47134.↩
- 3
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 427, dodis.ch/47184.↩
- 4
- Cf. No 57.↩
- 5
- Cf. surtout No 82.↩
- 6
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47295. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47295. For the table, cf. dodis.ch/47295. Per la tabella, cf. dodis.ch/47295.↩
- 7
- Cf. Nos 100 et 108.↩
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