Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.14. ITALIE
2.14.1. RELATIONS ÉCONOMIQUES
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 14, Dok. 57
volume linkBern 1997
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13701* | |
Dossiertitel | Beschlussprotokoll(-e) 09.06.-13.06.1941 (1941–1941) |
dodis.ch/47243 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 13 juin 19411
929. Vorschussaktion mit Italien
Procès-verbal de la séance du 13 juin 19411
Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:
«Unterm Datum vom 3. März2 dieses Jahres unterrichteten wir Sie über den damaligen Stand der Verhandlungen über das bereits in unserm Antrag vom 16. Dez. 19403 behandelte italienische Gesuch um Gewährung eines weitern Vorschusskredits von 75 Millionen Franken für zusätzliche Warenbezüge aus der Schweiz. Seither hat diese Angelegenheit wiederholt den Gegenstand mündlicher Mitteilungen gebildet. Auf mündlichem Wege sind Sie auch bereits darüber unterrichtet worden, dass der erwähnte Kredit nun Italien durch eine Vereinbarung vom 1. dies gewährt worden ist4. Diese Verzögerung ergab sich vor allem daraus, dass die italienischen Behörden die Schweiz. Begehren auf dem Gebiete der Gegenblockade nicht beantworteten, dass zudem auch die Frage der Wegweisung der Schweizer aus Süditalien5 und der Aufhebung der sich dort befindenden Schweiz. Konsulate monatelang auf eine Lösung harrte und dass schliesslich das Verebben einer zum Teil vehementen italienischen Presse- und Radiokampagne gegen die Schweiz abgewartet werden musste, um nicht den gefährlichen Eindruck zu erwecken, als würden wir dem Vorschussbegehren infolge dieses Druckes entsprechen.
Nachdem nun die politische Lage der Schweizer in Süditalien durch befriedigende italienische Erklärungen beigelegt werden konnte und ausserdem eine gewisse Frist seit dem erwähnten Presse- und Radiofeldzug verstrichen ist, sowie italienischerseits auch annehmbare Erklärungen hinsichtlich der Erteilung der Geleitscheine gegeben wurden, glaubten wir, im Einvernehmen mit Ihnen, nicht mehr länger mit der Gewährung des verlangten Kredits zuwarten zu sollen, auch wenn im übrigen nicht alle Wünsche befriedigt worden sind.
Die Vereinbarungen vom 1. ds. bestehen in der Hauptsache in folgendem:
1. Durch ein Rahmenabkommen wird die Erhöhung des Vorschusses auf Spezialkonto II von bisher 75 auf neu 150 Millionen Fr. vereinbart, wobei die Bestimmungen der Abmachungen vom 23. August 19406 über den ersten Kredit grundsätzlich auch für den zweiten Vorschuss gelten.
2. Durch einen zweiten Notenwechsel vom gleichen Tage verpflichtet sich Italien, für Kriegsmaterial, das über das Spezialkonto II aus der Schweiz bezogen wird, Materialersatz in Gestalt von Eisen, Stahl, Kupfer und Zink zu leisten.
Ausserdem wird Italien als indirekten Materialersatz für die Schweiz. Werkzeugmaschinenlieferungen über Spezialkonto II dieses Jahr insgesamt 40000 Tonnen Pyrit liefern, was gegenüber der für das letzte Jahr vereinbarten Lieferung eine Erhöhung auf das Doppelte bedeutet.
Für das Jahr 1941 gewährt Italien zusätzliche Einfuhrkontingente für 14 q Baumwollstickereien und 2,1 q Baumwollspitzen.
Die hiervor erwähnten Materialersatzlieferungen werden über das Spezialkonto II verrechnet.
3. Durch Note vom 31. Mai hat die italienische Regierung gewisse Zusicherungen hinsichtlich der Erteilung von Geleitscheinen gegeben. Soviel wir feststellen können, werden denn auch seit Abschluss des Abkommens vom hiesigen ital. Handelsdienst eine grosse Anzahl zurückgehaltener Geleitscheinbegehren erledigt, was insbesondere unserer Maschinenindustrie, aber auch unsern allgemeinen Beziehungen zu England und den Vereinigten Staaten, zugute kommen wird. Ausserdem übernimmt Italien gewisse zusätzliche Abmachungen über die Gegenblockade, die wir vor einiger Zeit mit Deutschland getroffen haben, und gab mündliche Zusicherungen hinsichtlich der Übernahme künftiger neuer Vereinbarungen dieser Art.
4. Durch einen besondern Notenwechsel vom 1. ds. ist vereinbart worden, dass Hanfgarne über das Sonderkonto I des Clearings statt über das normale Clearing bezahlt werden. Wir hatten dies beantragt, weil dadurch die Erteilung zusätzlicher italienischer Ausfuhrbewilligungen erwirkt werden konnte. Solche Bewilligungen sind nun in den letzten Tagen bereits in erheblichem Umfange gewährt worden, was insbesondere von unserer Leinenindustrie, die keine Flachsgarne mehr erhält, sehr begrüsst wird.
Wie bisher immer, sind auch die letzten Verhandlungen in sehr freundschaftlichem Geiste und angenehmen Ton geführt worden. Obwohl die ital. Behörden naturgemäss wegen der langen Nichterledigung des Vorschussbegehrens etwas ungeduldig geworden sind, zeigten sie doch im allgemeinen sehr viel Verständnis für die schweizerischerseits vorgebrachten Gründe.
Nicht unwesentlich ist schliesslich, dass der Abschluss der Kreditverhandlungen dazu benutzt werden konnte, ein Presse-Communiqué7 herauszugeben das besonders den Zweck erreichen sollte, die Wirkungen der vorerwähnten Pressekampagne weitgehendst auszulöschen. Nach Mitteilungen aus den Kreisen der Schweizer in Italien haben diese das Communiqué sehr begrüsst, und sie konnten auch sofort dessen Auswirkung spüren.
Schon durch seine Beschlüsse vom 20. Dezember vorigen Jahres und 7. März dieses Jahres sowie auch anlässlich von Diskussionen in seinem Schoss hat der Bundesrat die Auffassung bekundet, dass sich die Erfüllung des ital. Kreditbegehrens rechtfertigen lasse. Unseres Erachtens ist diese Meinung heute mehr als je gerechtfertigt. Die Dienste, die uns Italien insbesondere auf dem Gebiete der Durchfuhr Schweiz. Ein- und Ausfuhrgüter leistet, sind allein schon für unser Land von allergrösster Bedeutung, zumal bis jetzt Italien stets auch die Zustimmung für die Durchfuhr von Erzeugnissen britischen Ursprungs in der Richtung nach der Schweiz erteilt hat und auch in der Gegenrichtung schweizerische, nicht geleitscheinpflichtige, nach britischen Gebieten bestimmte Waren ohne weiteres Italien transitieren können.
Das Departement legt die hiervor erwähnten Vereinbarungen vor und beantragt, davon in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.
Also beschlossen.
- 1
- E 1004.1 1/410.↩
- 2
- Cf. PVCF ° 358 du 7 mars (E 1004.1 1/407).↩
- 3
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 427, dodis.ch/47184.↩
- 4
- Cf. notes de A. Giannini à J. Hotz, Chef de la Délégation suisse, du même jour (K 1.1099). Le contenu de ces notes est brièvement résumé plus bas.↩
- 5
- Cf. No s 14, 26 et 37.↩
- 6
- Cf. DDS, vol. 13, doc. 370, dodis.ch/47127, doc. 377, dodis.ch/47134.↩
- 7
- Le texte du communiqué, que voici, a été rédigé par la Légation de Suisse à Rome, et téléphoné par L.H. Micheli au DPF à Berne: Si è riunita in questi giorni a Roma la Commissione mista per gli scambi commerciali fra l’Italia e la Svizzera. Oggi il Présidente del Comitato svizzero, signor J. Hotz, ed il Présidente del Comitato italiano, Senatore Giannini, hanno firmato il Protocollo finale dei lavori conclusi. Questi accordi sono una nuova espressione dell’intensa collaborazione economica italo-svizzera, maturata in una ininterrotta tradizione, degli importanti e proficui scambi fra i due Paesi, scambi che sono anche alimentati dall’opera fattiva della colonia svizzera in Italia ed italiana in Isvizzera, integrate ambedue nella vita economica dei Paesi di residenza. Da parte del Governo italiano è stato riaffermato il valore, attuale e futuro, nell’ambito dei rapporti tradizionali, degli scambi economici con la Confederazione svizzera. La Svizzera, da parte sua, riconosce di nuovo l’importanza, per la nazione elvetica, delle facilitazioni date dal Regio Governo per il transito attraverso il Regno, particolarmente attraverso il porto di Genova, di merci necessarie per l’approvvigionamento del Paese ed anche di merci svizzere destinate all’esportazione d’Oltremare. Après avoir lu le projet de communiqué, Pilet-Golaz a noté: personnellement d’accord, quoiqu’un peu excessif à mon goût. Il faut penser aux réactions et interprétations hors d’Italie (remarque manuscrite du 30 mai). P. Bonna a alors téléphoné au Ministre Ruegger pour lui demander de remplacer, dans le texte définitif, l’adjectif «intensa» par «costante» (E 2001 (D) 2/316).↩
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