dodis.ch/47142
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 23 septembre 1940
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1546. Verdunkelung
Präsidentschaft. Mündlich
Der Herr Bundespräsident verliest einen Bericht und eventuellen Antrag des Herrn Generals betr. die Verdunkelung im Falle einer neuen Verletzung des schweizerischen Luftraumes durch fremde Flieger2.
Gestützt auf diesen Antrag und auf die Beratung wirdFür den Fall einer neuen nächtlichen Verletzung des schweizerischen Luftraumes durch eine Mehrzahl englischer Flugzeuge wird der Herr General ermächtigt, sofort, und zwar mit Wirksamkeit schon vom folgenden Abend an, für das ganze Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft die Verdunkelung bis auf weiteres anzuordnen. Diese würde sich erstrecken für die Zeit von 21 Uhr bis zum Morgengrauen.
Vor der Anordnung dieser Massnahme hätte indessen der Herr General sich vor 8 Uhr morgens mit dem Herrn Bundespräsidenten in Verbindung zu setzen, um sich mit ihm in dieser Beziehung zu verständigen.
Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Herr General beabsichtigt, schon jetzt ein Verbot der Lichtreklame zu erlassen.
Gleichzeitig nimmt der Bundesrat Kenntnis von einer Bemerkung des Herrn Vorstehers des Departements des Innern, wonach einzelne Verkehrsanstalten auf die gleichzeitige Verdunkelung für das Gesamtgebiet der Eidgenossenschaft ungenügend vorbereitet seien und überweist diese Bemerkung an den Herrn Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements zur Prüfung und Anordnung der erforderlichen Massnahmen.
Sodann wird das Volkswirtschaftsdepartement gebeten, zu prüfen, ob nicht die Wirtschaften bei Anordnung der Verdunkelung schon um 21 Uhr geschlossen werden sollen.