Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.3. Blocus franco-britannique
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 372
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13623* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 23.08.-27.08.1940 (1940–1940) |
dodis.ch/47129 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 27 août 19401 1400. Britische Blockade-Politik
Procès-verbal de la séance du 27 août 19401
Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:
«Mit dem Eintritt Italiens in den Krieg und mit dem Zusammenbruch Frankreichs sind die bis dahin bedeutenden Zufuhren über die italienischen Häfen und über Marseille nach der Schweiz unterbrochen worden. Unseren beständigen Bemühungen, unterstützt durch zahlreiche Interventionen der schweizerischen Gesandtschaft in London und durch die verständnisvolle Haltung der britischen Gesandtschaft in Bern, ist es bisher lediglich gelungen, von den britischen Blockadebehörden vier Kohlenschiffe und zwei Schiffe mit Futtermitteln für die Fahrt nach Savona-Genua frei zu bekommen2. Etwa zwanzig Schiffe mit für die Schweiz bestimmten Ladungen sind seit Wochen westlich Gilbraltar durch die Verweigerung der Einfahrt ins Mittelmeer blockiert; ein Teil ihrer Ladungen (Futtermittel) verdirbt unter dem Einfluss der Hitze. Die Zufuhr auf dem Landweg durch Portugal und Spanien stösst auf grösste technische Schwierigkeiten.
Die künftige britische Blockadepolitik gegenüber der Schweiz ist zur Zeit völlig undurchsichtig. Die schweizerische Gesandtschaft in London berichtet, dass die britische Regierung gewillt sei, der Schweiz auch in Zukunft die Zufuhr lebenswichtiger Güter zu gestatten, sich aber Vorbehalte, diese Zufuhren von der Höhe der jeweiligen schweizerischen Inlandsvorräte abhängig zu machen. Ob für die Verwendung künftiger Zufuhren, insbesondere für die Wiederausfuhr in verarbeitetem Zustande, die Regeln des Blockadevertrages vom 25. April 19403 weiter in Geltung bleiben, erscheint fraglich. Die britische Gesandtschaft in Bern ist nicht in der Lage, über die künftige Versorgung der Schweiz mit Gütern, welche die britische Blockade zu durchlaufen haben, irgendwelche allgemeine Richtlinien bekannt zu geben, oder Zusicherungen abzugeben. Die in nächster Zeit zu erwartende Durchfuhrkontrolle für schweizerische Ausfuhrgüter auf deutschem, italienischem und französischem Gebiet scheint für die britische Regierung ein neuer Grund der Unsicherheit und der Zurückhaltung zu bilden.
Unter diesen Umständen und insbesondere mit Rücksicht auf die Dringlichkeit der Öffnung neuer Zufuhrmöglichkeiten für eine Reihe lebenswichtiger Güter, wie feste und flüssige Brennstoffe, Futtermittel, Eisen usw. erachten wir es als notwendig, unverzüglich Besprechungen mit den britischen Blockadebehörden in London aufzunehmen. Es wäre sehr zu begrüssen gewesen, wenn der Handelsrat der britischen Gesandtschaft in Bern, Herr H.L. Setchell, unsere Begehren durch seine Kenntnis der schweizerischen Verhältnisse persönlich hätte unterstützen können. Seine Mitwirkung in London würde eine Reise im Flugzeug von Bern bis Barcelona voraussetzen, zu der jedoch das Eidg. Luftamt die notwendigen ausländischen Bewilligungen bis heute nicht erhalten konnte. Da ein weiteres Aufschieben unserer Vorstellungen bei den britischen Blockadebehörden wegen des besorgniserregenden Standes gewisser Vorräte nicht zu verantworten ist, müssen die notwendigen Schritte auch ohne die Anwesenheit des Herrn Setchell in London unternommen werden. Es wäre dafür zu sorgen, dass die britische Gesandtschaft in Bern die schweizerischen Begehren nach Möglichkeit unterstützt. Die Besprechungen in London sollen in engster Zusammenarbeit mit der schweizerischen Gesandtschaft geführt werden.
Als Programm für diese Besprechungen, die sich ausschliesslich mit der britischen Blockadepolitik befassen sollen, ergeben sich die folgenden schweizerischen Begehren:
1. Freigabe der zur Zeit westlich von Gibraltar zurückgehaltenen Schiffe.
2. Freigabe der Zufuhr zur See von festen und flüssigen Brennstoffen (Kohlen aus den Vereinigten Staaten, Benzin und Öle aus Rumänien und Amerika).
3. Verständigung im Anschluss an den Blockadevertrag vom 25. April 1940 über die künftige Zufuhr von Rohstoffen und Halbfabrikaten, welche in der Schweiz verarbeitet und wieder ausgeführt werden.»
Auf Grund der gemachten Darlegungen stellt das Departement den Antrag und der Rat, ... beschliesst:
1. Dieser Bericht wird im Sinne von Instruktionen an den Unterhändler genehmigt;
2. Herr Prof. Keller, Delegierter für Handelsverträge, ist unverzüglich nach London zu schicken, um auf Grund dieser Instruktionen mit den britischen Behörden zu verhandeln;
3. Es soll Herrn Prof. Keller unbenommen bleiben, im Bedarfsfalle technische Experten beizuziehen.
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