Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.4. Contre-blocus de l’Axe et guerre maritime
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 348
volume linkBern 1991
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| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7328* | |
| Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 228 | |
| Dossier title | Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland während des 2. Weltkriegs (1939–1942) | |
| File reference archive | C.21.21.01 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/47105
Ich habe die Ehre, Ihnen über den Stand der Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland folgenden Zwischenbericht zu erstatten:
1. Nach dem mit der deutschen Delegation vereinbarten Programm hätte die erste Plenarsitzung beider Delegationen am Montag nachmittag stattfinden sollen. Bei der Ankunft in Berlin wurde mir jedoch durch Vermittlung der Schweizerischen Gesandtschaft mitgeteilt, dass, wie letztes Mal, Herr Botschafter Ritter, Leiter der Wirtschaftsabteilung im Auswärtigen Amte, mich vorgängig der Aufnahme der Verhandlungen zu sprechen wünsche. Die Unterredung fand am Montag nachmittag statt. Im Mittelpunkt der Erörterung stand die Blockadefrage, und es war offensichtlich, dass die Zusammenkunft nur anberaumt worden war, um den deutschen Standpunkt hierüber klarzulegen. Nach den Ausführungen von Botschafter Ritter müsste die deutsche Delegation gemäss den ihr erteilten Instruktionen eigentlich verlangen, dass die Schweiz eine de jure-Verpflichtung eingehe, keine Ausfuhr mehr nach den Ländern zu tätigen, mit denen Deutschland im Kriege steht. Im Auswärtigen Amt scheint man sich aber darüber Rechenschaft zu geben, dass diese Zumutung zu weit geht. Herr Ritter glaubte daher eine Lösung als realisierbar bezeichnen zu können, die von einer de jure-Verpflichtung Abstand nehmen würde. Es könne eine Freiliste von Waren aufgestellt werden, die die Schweiz weiterhin auch nach England exportieren könnte. Diese Freiliste werde aber sehr klein bleiben müssen. Herr Botschafter Ritter liess durchblicken, dass es zu begrüssen wäre, wenn die Blockadefrage, die politischen Charakter habe, im gegenseitigen Einvernehmen möglichst bald geregelt werden könne.
Die Unterredung, die ungefähr dreiviertel Stunden dauerte, verlief in durchaus freundschaftlichem Ton. Ich habe die Überzeugung, dass Herr Botschafter Ritter der Schweiz wohlgesinnt ist und sich redlich bemüht, eine Lösung zu finden, die den Bedürfnissen beider Staaten Rechnung trägt.
2. In der gestrigen ersten Plenarsitzung zeichnete sich der deutsche Standpunkt in der Blockadefrage noch deutlicher ab. Der Vorsitzende der deutschen Delegation, Ministerialrat Seyboth, erklärte Auftrag zu haben, den Entwurf für einen Briefwechsel zwischen den beiden Delegationsvorsitzenden vorzubereiten und Herrn Botschafter Ritter zur Gutheissung vorzulegen. In einem ersten Briefe, den der schweizerische Vorsitzende an die deutsche Delegation zu richten hätte, würde man sich schweizerischerseits einverstanden erklären, nach Feindstaaten ohne deutsche Zustimmung keine Ausfuhr zu tätigen. In der Antwort der deutschen Delegation würde für eine Reihe von Waren die deutsehe Zustimmung sofort und generell erteilt. Diese sogenannte Freiliste würde nur einige wenige Warenkategorien aufweisen, die kriegswirtschaftlich völlig belanglos sind. Beispielsweise wurden Spitzen und Seidenbänder genannt.
Ein Versuch, die deutsche Delegation von diesen Forderungen abzubringen, verlief völlig ergebnislos. Der deutsche Vorsitzende erklärte wiederholt, es handle sich um eine politische Frage, und spielte auch darauf an, dass die Schweiz mit dem Vertrage mit Frankreich und Grossbritannien der englischen Blockade einen Dienst erwiesen habe; Deutschland müsse nun dasselbe für sich beanspruchen.
3. In der ersten Plenarsitzung ist klar zum Ausdruck gekommen, dass es zwecklos wäre, den deutschen Verhandlungsleiter umstimmen zu wollen. Er hätte auch kaum die Position, die es ihm ermöglichen würde, in dieser Angelegenheit die Verantwortung für eine Regelung zu übernehmen, die von den erhaltenen Instruktionen ab weicht. Die schweizerische Delegation ist daher der Auffassung, dass durch eine zweite Unterredung des Unterzeichneten mit Herrn Botschafter Ritter oder vielleicht sogar durch eine Demarche von Herrn Minister Frölicher bei Herrn Staatssekretär von Weizsäcker Klarheit darüber geschaffen werden muss, ob nicht doch der deutsche Vorschlag noch wesentlich modifiziert werden kann. Eine schweizerische Ausfuhr nach Grossbritannien ist gegenwärtig praktisch unmöglich. Deutscherseits wird allerdings immer wieder auf «das Loch im Westen» hingewiesen, womit der von den deutschen Truppen nicht besetzte Grenzabschnitt bei Genf gemeint ist. Die deutsche Regierung wird Frankreich in den Wiesbadener Verhandlungen sicher ebenfalls die Verpflichtung auferlegen, nicht nach England zu exportieren. Ferner wird wohl auch die Frage der Durchfuhr nach England geregelt werden. Deutschland hätte es also in der Hand, die Durchfuhr schweizerischer Waren nach England sowohl über den Achsenpartner Italien als auch über Frankreich zu kontrollieren. Als Optimum vom schweizerischen Standpunkt aus wäre es bei der gegenwärtigen Sachlage zu betrachten, wenn Deutschland sich mit einer solchen tatsächlichen Verhinderung der schweizerischen Ausfuhr begnügen würde. Die Frage ist aber, ob die deutsche Regierung nicht auf einer formellen Verpflichtung besteht, nicht sowohl wegen der Bedeutung einer solchen Verpflichtung für den Wirtschaftskrieg gegen England, als wegen der politischen Situation, die sich für das schweizerisch-englische Verhältnis ergeben müsste.
4. Sollten die in Aussicht genommenen Bemühungen ergebnislos verlaufen, so bliebe wohl nur übrig, auf die deutschen Vorschläge einzutreten. Man darf hoffen, dass in der Form noch einige Erleichterungen sich erzielen lassen. An die Stelle der einseitigen deutschen Genehmigung könnte die Zustimmung einer paritätischen schweizerisch-deutschen Kommission treten; da sie ihre Beschlüsse mit Einstimmigkeit fassen müsste, würde eine solche Kommission Deutschland die nämliche Gewähr bieten. Die Anrufung einer gemischten Kommission war bekanntlich für bestimmte Überschreitungen von Kontingenten auch im Blockadevertrag mit Frankreich und England vorgesehen. Es müsste ferner dafür gesorgt werden, dass womöglich auch die Warenfreiliste bereits in den Brief der schweizerischen Delegation aufgenommen werden könnte. Diese formellen Erleichterungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Schweiz für ihren Aussenhandel mit England völlig in die Hand Deutschlands begäbe. Diese Lage würde wohl kaum schon beim Friedensschluss ändern. Deutschland wird darnach trachten, die wirtschaftliche Kontrolle, die es erworben hat, zu behalten und seinen eigenen wirtschaftspolitischen Zielen auf weite Sicht dienstbar zu machen.
Die schweizerische Delegation betrachtet sich nicht als ermächtigt, von sich aus auf den deutschen Vorschlag einzutreten. Sie behält sich daher vor, neue Instruktionen einzuholen, und zwar je nach der Verhandlungslage telegraphisch oder nach ihrer Rückkehr nach Bern, wenn alle übrigen Punkte bereinigt werden können und der Abschluss des neuen Abkommens nur noch von der schweizerischen Zustimmung zu den deutschen Vorschlägen bezüglich der Blockade abhangen sollte. Zweck dieses Schreibens ist es, Sie, Herr Bundespräsident, über die gegenwärtige Situation zu unterrichten, für den Fall, dass telegraphisch Weisungen eingeholt werden müssten.
5. Die deutschen Vorschläge beziehen sich nicht nur auf unser Verhältnis zu England, sondern auch auf dasjenige zu Frankreich. Es sollte jedoch möglich sein, in letzterer Beziehung eine Lösung zu finden. Unser Güteraustausch mit Frankreich ist ohnehin so gut wie völlig zum Erliegen gekommen und wird des Neuaufbaus bedürfen. In der Übergangszeit werden wohl auch die deutschfranzösischen Verhandlungen so weit fortgeschritten sein, dass man klarer sieht als heute.
Im Zusammenhang mit der Blockade stellt sich auch die Frage der schweizerischen Exporte nach neutralen Ländern. Wie seinerzeit Frankreich und England, verlangt nun auch Deutschland, dass sich die Schweiz verpflichte, ihre Ausfuhr nach den neutralen Ländern auf einen gewissen «courant normal» zu beschränken. Als «courant normal» will Deutschland im zweiten Halbjahr 1940 die Hälfte der Ausfuhr des Jahres 1938 anerkennen, dürfte aber schlussendlich zustimmen, dass das Jahr 1937 als Stichjahr gilt, soweit die schweizerische Ausfuhr in diesem Jahr günstigere Ergebnisse aufweist.
6. Die übrigen noch offenen Punkte werden, obschon zum Teil ebenfalls noch beträchtliche Schwierigkeiten zu überwinden sind, die schweizerische Delegation nicht vor so schwere Entscheidungen stellen wie die deutschen Blockadebegehren. In der Kohlenfrage werden die deutschen Fachstellen direkt zu den Besprechungen beigezogen werden können. Über die deutschen Begehren um Erleichterungen auf fremdenpolizeilichem Gebiet, die in Bern zur Sprache gekommen waren, ist hier bis jetzt noch nicht gesprochen worden.
- 1
- Lettre: E 2001 (D) 2/228.↩
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