dodis.ch/47057
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 8 juin 1940
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Beschwerde der deutschen Regierung wegen den Fliegerzwischenfällen im Jura
Politisches Departement. Bericht und Antrag vom 7. Juni 1940
Am 1., 2. und 4. Juni d.J. musste die schweizerische Fliegerabwehr gegenüber deutschen Bombern, die den Weg durch das schweizerische Luftgebiet nahmen, verschiedentlich eingreifen, was zu Luftkämpfen und zum Absturz zweier deutscher Flugzeuge auf schweizerischem Gebiet und zweier deutscher Bomber auf französischem Gebiet führte. Auf schweizerischer Seite ist ein Jagdflugzeug abgestürzt, wobei der Pilot den Tod fand.'
Die deutsche Gesandtschaft hat im Auftrag der deutschen Regierung am 5. Juni d.J. in einer Note2 an das Politische Departement einen sehr scharfen Protest gegen die Angriffe schweizerischer Flugzeuge erhoben, indem sie unter anderm geltend machte, dass die schweizerischen Apparate sich auf französisches Hoheitsgebiet begeben hätten und zum Teil dort abgestürzt seien. Die deutsche Regierung hat das Begehren gestellt, es sei eine förmliche Entschuldigung und Ersatz des Personen- und Sachschadens zu leisten.
Über das Ergebnis der vorgenommenen Untersuchung wurden die Organe der deutschen Gesandtschaft mündlich unterrichtet. Das Politische Departement hat im Benehmen mit dem Armeekommando den Entwurf zu einer Antwort an die deutsche Gesandtschaft ausgearbeitet.
Antragsgemäss wirdDer vorgelegte Entwurf des Politischen Departements zu einer Antwortnote auf die Note der deutschen Gesandtschaft vom 5. Juni d. J. betr. die Fliegerzwischenfälle im Jura wird mit zwei Streichungen genehmigt.