Langue: allemand
27.12.1939 (mercredi)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 27.12.1939
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Même objet: aucun progrès sur la question du blocus.

Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.3. Blocus franco-britannique
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Jean-François Bergier et al. (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 13, doc. 219

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Bern 1991

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CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 27 décembre 19391

2452. Wirtschaftsverhandlungen mit Frankreich und Grossbritannien

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«I. Mit unserem Antrag vom 27. Nov. 19392 haben wir Ihnen über die erste Verhandlungsetappe der in Paris mit einer französisch-englischen Delegation geführten Wirtschaftsbesprechungen Bericht erstattet. Nach kurzem Unterbruch - nachdem Minister Stucki inzwischen mit den zuständigen Ministerien verschiedene Besprechungen geführt hatte - konnten die Verhandlungen am 5. dies in Paris wieder aufgenommen werden und sie dauerten bis am 22. Dez.3. Da sich seit unserem letzten Bericht die Blockade-Massnahmen noch wesentlich verschärft haben, prallten die beiden Delegationen auch in dieser Etappe erneut stark aufeinander. Es ist leider wiederum nicht gelungen, zu einem Vertragsabschluss zu gelangen. Nach wie vor klaffen die beidseitigen Standpunkte stark auseinander und es muss festgestellt werden, dass die Westmächte einstweilen wenig Verständnis für die besondere Lage unseres Landes zu zeigen gewillt sind. Die Verhandlungen wurden von der Tatsache beherrscht, dass man uns mit allen Mitteln ein ähnliches Abkommen aufzwingen will, wie es mit der belgisch-luxemburgischen Wirtschaftsunion am 11. Dezember hat abgeschlossen werden können. Die schweizerische Delegation hat sich hartnäckig dagegen gewehrt, weil sich die Schweiz offenbar doch in einer wesentlich ändern Lage befindet als Belgien. Der belgische Vertrag schien uns aus folgenden Gründen für unser Land nicht annehmbar:

1. Die ganze Liste derjenigen Waren, für welche nur noch die «courants normaux» beim Export nach Deutschland zugelassen wird, soll auch für gewisse neutrale Staaten gelten. Wir haben eine so weitgehende Einschränkung unserer Bewegungsfreiheit gemäss den Instruktionen des Bundesrates energisch bekämpft.

2. Die Beschränkung auf die «courants normaux» soll auch für die Produkte des Bodens und der Landwirtschaft gelten, was wir für Erz, Vieh, Käse, Obst und Milch mit aller Bestimmtheit abgelehnt haben, da es sich hier um unsere eigenen Produkte handelt und wir unbedingt genügend Kompensationswaren haben müssen.

3. Liste III des belgischen Vertrages enthält diejenigen Waren, für welche sog. accords spéciaux abgeschlossen werden sollen. Da diese Liste fast den ganzen schweizerischen Export umfasst, lehnten wir sie als viel zu weitgehend kategorisch ab. Diese Ablehnung war auch deswegen umso begründeter, weil sich auf diesem Gebiet die Anschauungen der Westmächte offensichtlich ganz wesentlich verschärft haben. Während in der ersten Verhandlungsetappe der Hauptakzent (vergl. letzten Bericht II 4) auf der Ausdehnung des Verkehrs nach den Westmächten zu liegen schien, zeigte sich in der Folge, dass «la réduction des courants normaux» gegenüber Deutschland nunmehr völlig in den Vordergrund gerückt wird.

4. Schliesslich wurde Belgien noch eine sehr schwerwiegende Bestimmung aufoktroiert, wonach die unbehinderte Zufuhr aller Waren der Liste III solange nicht gewährleistet wird, als die entsprechenden accords spéciaux noch nicht Tatsache geworden sind.II.

In der Folge unterbreitete uns die französische Delegation neue Vorschläge für die Regelung der «Blockade»-Fragen mit Listen, die wesentlich weniger gefährlich erschienen als die belgischen. Als wir in eindringlichen Darlegungen die neuen Vorschläge als unannehmbar bezeichnen mussten, wurde uns immer und immer wieder erklärt, wir sollten uns auf den Boden des belgischen Vertrages begeben und dann werde sich hoffentlich eine auch für die Schweiz annehmbare Lösung finden. Als wir dies nochmals ablehnten, wurden die Verhandlungen als «unterbrochen» erklärt. Durch eine eingehende Intervention von Minister Stucki im Verein mit dem Vorsitzenden der schweizerischen Delegation beim französischen Blockade-Minister Pernot schien sich wenigstens auf praktischem Boden ein Weg zu zeigen, um die Verhandlungen mit Erfolg weiterführen zu können. Leider erwies sich diese Hoffnung als trügerisch, da die Franzosen ganz überraschenderweise erklärten, beim Verhandeln im Rahmen des belgischen Abkommens auch die entsprechenden, viel gefährlicheren belgischen Listen - insbesondere Liste III der accords spéciaux - den Verhandlungen zugrunde legen zu müssen. Das stellte nun wiederum eine derart folgenschwere Schwenkung der französischen Delegation dar, dass sich die schweizerische Delegation ausserstande sah, eine Liste auch nur annähernd im Umfange der belgischen Liste der accords spéciaux annehmen zu können.

Die Schweiz hat ihren ablehnenden Standpunkt im wesentlichen wie folgt begründet:

1. Die Schweiz ist aus wirtschaftlichen und politischen Gründen gezwungen, einen einigermassen normalen Wirtschaftsverkehr mit Deutschland aufrecht zu erhalten. Dieser Verkehr ist seit der Einführung des Verrechnungsverkehrs schon ganz wesentlich zusammengeschrumpft und wickelt sich so ab, dass nur ca. 50% des Einfuhrerlöses wiederum für Exporte zur Verfügung stehen. Da wir auf gewisse deutsche Waren wie Kohle, Eisen und Stahl usw. unbedingt für unsere Versorgung angewiesen sind, müssen wir die nötigen Kompensationswaren besitzen, sonst sind wir gezwungen, in freien Devisen zu zahlen, was sicherlich nicht im Interesse der Westmächte liegen würde.

2. Die Rohstoffbilanz mit Deutschland ist stark, etwa im Verhältnis von 1:2, zugunsten der Schweiz, sodass auch unter diesem Gesichtspunkt die Beziehungen der Schweiz zu Deutschland den «Blockus» nicht nennenswert tangieren können.

3. Die von der Schweiz gelieferten Mengen derjenigen Waren, die von den Westmächten Deutschland vorenthalten werden sollen, spielen für die Versorgung von Deutschland eine untergeordnete Rolle. So wiesen wir u.a. darauf hin, dass die schweizerische Erzausfuhr nur ca. 1 °7o der deutschen Erzeinfuhr ausmacht. Die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Fleisch erfordert selbst bei der dortigen strengen Rationierung ca. 600000 Stück Vieh per Monat, sodass ein schweizerischer Export von 2-300 Stück per Monat völlig belanglos sei. Dadurch, dass uns Deutschland wesentliche Mengen Saat-Kartoffeln und Zucker liefert, verhalte sich die Kalorien-Bilanz etwa wie 1:4 zugunsten der Schweiz.

4. Die Schweiz hat sich bereits bereit erklärt, die Ausfuhr von Kammzug und von Häuten zu sistieren und auch der Export von Florettseide, sowie von Abfällen wird grosse Ausfälle ausweisen, sodass schon auf diese Weise min. 20 Millionen Fr. weniger Exporte nach Deutschland resultieren werden.

5. Sollten die Westmächte wirklich daran festhalten, dass trotz diesen ganz wesentlichen Exportausfällen nach Deutschland auch noch andere wichtige Gruppen, wie Textilien und Metalle, eingeschränkt werden müssten, so ist mit Sicherheit damit zu rechnen, dass auch Deutschland sehr unbequeme Verwendungsvorschriften für die uns zu liefernden Kohlen, sowie für das Eisen und Stahl vorschreiben wird, was zweifellos auch wichtige schweizerische Lieferungen für die Kriegführung der Westmächte treffen müsste.

6. Wir haben immer und immer wieder versucht, der französisch-englischen Delegation klar zu machen, dass es für den «Blockus» nicht wesentlich ins Gewicht fällt, was wir unter dem Regime des Verrechnungsverkehrs nach Deutschland liefern, dass es doch viel besser ist, wenn wir von Deutschland mit Kohlen, Eisen etc. im Verrechnungswege statt durch freie Devisen versorgt werden; dann muss man uns aber unsere courants normaux nach Deutschland weitgehend belassen und nicht auf einer unmöglichen Liste für accords spéciaux beharren.

Leider haben wir bisher für unsere besondere Lage sehr wenig Verständnis gefunden; die französische Delegation liess sich bisher fast ausschliesslich durch doktrinäre Überlegungen leiten. Es ist daher dringend nötig, dass nunmehr in der Zwischenzeit Herr Minister Stucki seine Bemühungen bei den massgebenden Stellen in Paris weiterführt und auch in der Schweiz die französische Botschaft durch den Bundesrat auf den Ernst der Lage ausdrücklich aufmerksam gemacht wird. Es muss unbedingt der Eindruck vermieden werden, dass die schweizerische Regierung die Lage weniger kritisch beurteilt als die Verhandlungsdelegation und dass auch via Bern die französische Regierung mit aller Deutlichkeit auf die verständnislose Haltung der französischen Verhandlungsdelegation aufmerksam gemacht wird. Es wird zu prüfen sein, ob nicht auch die englische Regierung in gleichem Sinne orientiert werden soll.

Im übrigen wurden die Verhandlungen in Paris unterbrochen in der Meinung, es sei vorerst in der Schweiz durch eine besondere Kommission - bestehend aus dem französischen und englischen Handelsattaché in Bern und zwei entsprechenden schweizerischen Experten - möglichst weitgehend abzuklären, für welche Positionen des schweizerischen Zolltarifs eine Verständigung über die Einreihung in die verschiedenen Listen a) Ausfuhrverbote, b) courants normaux, c) accords spéciaux, d) Ausfuhrfreiheit zu erzielen sei. Nur über die strittigen Positionen (cas spéciaux) sollte dann nach Neujahr erneut in Paris verhandelt werden4. Wir haben diesem Vorgehen - bei aller Skepsis hinsichtlich der Instruktionen, die die beiden genannten Handelsattachés voraussichtlich erhalten werden - auch unsererseits zugestimmt.III.

Bezüglich der Regelung der Ein- und Ausfuhr verweisen wir auf unsern letzten Bericht; Fortschritte konnten noch nicht erzielt werden, obschon wir vorübergehend im Monat Dezember die Erteilung weiterer Bewilligungen für nicht lebenswichtige Waren suspendiert hatten. Diese Massnahme - die sich durchaus im Rahmen der von Frankreich erlassenen Massnahmen bewegte - hat zeitweise die Fortführung der Verhandlungen verunmöglicht, obschon der französische Verhandlungsleiter zugeben musste, dass sie vertraglich durchaus nicht anfechtbar sei. Frankreich befinde sich aber in einem sehr schweren Kampfe auf Leben und Tod und könne eine einseitige Massnahme der Schweiz, die z. B. gegenüber England und ändern Staaten nicht zur Anwendung gelange, absolut nicht verstehen. Schliesslich haben wir dann bis Ende des Jahres die Massnahme rückgängig gemacht, nachdem uns französischerseits für Käse, Uhren, Seide und Stickereien Erleichterungen in Aussicht gestellt worden sind. Leider hielten sich diese Erleichterungen für die genannten Warengruppen in sehr engen Grenzen.

Wir nehmen nun in Aussicht, für das erste Quartal des neuen Jahres zwar Bewilligungen für nicht lebensnotwendige Waren nicht gänzlich zu verweigern, sondern für eine Anzahl Waren, die Frankreich interessieren (Seide, Wein, Käse, Schuhe, Möbel, Motoren, Velos etc.), die Gesuche durch die Handelsabteilung näher zu untersuchen und erst zu bewilligen, wenn die schweizerische Gesandtschaft auch eine angemessene Behandlung der schweizerischen Exportinteressen hat erwirken können. Es ist einfach nicht mehr tragbar, wenn Frankreich jede vertragliche kontingentsmässige Bindung für unsern Export strikte ablehnt, und die Schweiz ihrerseits gutmütiger weise die bisherigen Kontingente für französische, entbehrliche Waren aufrecht erhält. Wir betonen aber ausdrücklich, dass wir durchaus bereit sind, solche Gesuche annähernd in bisherigem Umfange zu bewilligen, wenn Frankreich angemessen Gegenrecht hält. Eine andere Haltung würde von den schweizerischen Wirtschaftskreisen nicht mehr verstanden5

Gestützt auf diese Ausführungen wird antragsgemäss1. Vom vorliegenden vorläufigen Verhandlungsbericht wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

2. Die schweizerische Öffentlichkeit ist durch folgendes «Mitgeteilt» aufzuklären:

«Die Wirtschaftsverhandlungen mit Frankreich und Grossbritannien sind erneut unterbrochen worden und die schweizerische Verhandlungsdelegation, bestehend aus den Herren Direktor Hotz, Prof. Laur, Direktor Hornberger, Oberzollinspektor Comte, Legationsrat de Torrenté, Dr. von Salis und E. Bonhôte, die in Paris in engster Fühlung mit dem dortigen schweizerischen Gesandten, Minister Stucki, die Verhandlungen führte, ist nach Bern zurückgekehrt. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat einen eingehenden Bericht der Verhandlungsdelegation entgegengenommen. Da die Auffassungen der beidseitigen Verhandlungsparteien stark voneinander ab weichen, sind noch grosse Schwierigkeiten zu überwinden. Eine Delegation des Bundesrates wird demnächst mit der schweizerischen Verhandlungsdelegation einen mündlichen Gedankenaustausch über die Fortführung der Verhandlungen pflegen.»

3. Die nunmehrige Lage ist durch eine Delegation des Bundesrates mit der Verhandlungsdelegation konferenziell zu besprechen; sie wird bestellt aus dem Herrn Bundespräsidenten und aus den Herren Vorstehern des Finanz- u. Zolldepartements und des Post- u. Eisenbahndepartements6.

1
E 1004.1 1/392. Etait absent: H. Obrecht.
2
Cf. No 206.
3
Cf. E 2200 Paris 12/4.
4
Ces négociations auront lieu dans la deuxième moitié de janvier et début mars 1940; cf. E 2200 Paris 13/22, E 7800 1/20.
5
Cf. No 222.
6
A ce sujet, cf. No 224, note 2.