Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
6. Grande-Bretagne
6.2. Affaires économiques
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 190
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-01#1973/134#73* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-01(-)1973/134 14 | |
Dossier title | Verschiedenes (1939–1941) | |
File reference archive | 2110 |
dodis.ch/46947 Compte-rendu d’une séance préparatoire pour les négociations économiques avec la Grande-Bretagne1 Protokoll-Notizen über die Sitzung vom 30. Oktober 1939, 10 Uhr 15 auf dem Vorort betreffend Entsendung einer diplomatischen Mission nach London.
Anwesend Herr Minister Dr. Sulzer; Herr Prof. Keller; Vertreter der Stickerei-Industrie, der Schuh-Industrie, der Seidenweberei, der Seidenband-Industrie und der Uhren-Industrie.
Vorsitz: Herr Dr. Hornberger.
Protokoll: Sekretär Dr. Frey.
Der Vorsitzende orientiert einleitend über die Bemühungen, die unternommen worden sind, um Verhandlungen mit England, zur Besprechung der sich zufolge des Kriegsausbruches ergebenden Fragen, anzubahnen. Trotz wohlwollender Einstellung in London blieben die Vorstösse der Schweiz bei den untern Beamten stecken. Die Schweiz sieht sich daher veranlasst, zu einer ganz aussergewöhnlichen Massnahme zu schreiten in der Form von Sondermissionen, die in London durch Herrn Minister Sulzer und Herrn Prof. Keller und in Paris durch Herrn Minister Stucki geführt werden.
Herr Dir. Hug: Es ist erfreulich, dass man endlich energisch wird. Einfuhrbewilligungen seitens England wurden gar keine gegeben. Auch Bestellungen sind keine mehr erfolgt. Aber auch der Shipping Trade ist stark gehemmt, da man keine Muster nach England schicken kann. Es wird unvermeidlich sein, nächstens eine grosse Anzahl von Leuten zu entlassen.
Herr Naef (Seidenindustrie): Was für St. Gallen von Herrn Dr. Hug gesagt worden ist, gilt auch für die Seide. Der Seideexport ist im September dieses Jahres auf weniger als die Hälfte der früheren Monatsexporte gefallen. Die Ausfuhr nach England fiel auf etwa Vio; dabei handelt es sich wahrscheinlich um Ware, die schon vor Inkrafttreten der englischen Einfuhrverbote unterwegs war. Neue Sendungen sind nicht mehr möglich. Es herrscht das Gefühl, dass man in Bern die Sache zu wenig ernst nimmt. Begehren:
1. England muss die bestellte Ware hereinlassen, die Ware wird sonst altmodisch und unverkäuflich.
2. Neue Geschäfte müssen, wenigstens in beschränktem Umfange getätigt werden können.
Herr Dr. Sarasin (Seidenbandindustrie): meldet die gleiche Lage wie in der Seidenstoffindustrie. Der Handel mit England macht etwa 50% des Exportes der Seidenbandindustrie aus. Die Kontingente für neue Lieferungen müssen wahrscheinlich wertmässig festgesetzt werden. Schon ein Kontingent in Pfund Sterling in der Höhe früherer Importe in England würde eine starke Einschränkung bedeuten, da das Pfund gesunken ist. In erster Linie sollte die bestellte Ware abgesetzt werden können.
Herr Dir. Flunser (Bally): Der Export nach England beschäftigt etwa 1200 Personen, etwa Vs der gesamten Produktion geht nach England. Seit Kriegsbeginn konnte nichts mehr nach England exportiert werden. Kleinere Sendungen nach Südafrika und Kanada waren möglich. In erster Linie muss die bestellte Ware abgenommen werden. Grosse Schwierigkeiten bestehen auch beim Import England. Teilweise war Ware erhältlich ohne dass Unterschriften bezüglich der Verwendung der Ware notwendig wurden. Manchmal wurde verlangt, dass britische Konsulatsbeamten Einsicht in die Bücher nehmen dürfen zwecks Ausübung der Verwendungskontrolle. Solche Unterschriften sind bis jetzt nicht gegeben worden.
Nationalrat Rais (Uhrenindustrie): Die vorliegenden Bestellungen machen 17,5 Mio. Franken aus. Es sind teilweise Einfuhrbewilligungen erteilt worden.
Herr Dir. Hug: Der Export der Stickerei-Industrie beträgt etwa 10% der Ausfuhr von 1913-1914. Auf keinen Fall darf die Kontingentsverwaltung in englische Hände gelegt werden. Es würden daraus die grössten Unzukömmlichkeiten: Preisdrückereien, zu kleine Einzelkontingente etc. entstehen. Die Ausfuhr nach England wurde durch das deutsche Dumping niedergehalten. Am besten wäre es, wenn die Kontingentsfrage überhaupt bei Seite gelassen werden könnte.
Herr Zürcher (Stickerei-Industrie) referiert über die Schwierigkeiten, die im Jahre 1917 und 1918 in der gleichen Frage in London zu überwinden gewesen waren. Es konnte damals ein Einfuhrkontingent von 40°7o der Einfuhr im Jahre 1908 erreicht werden. Unter Hinweis auf die eingetretene Pfundentwertung seit 1908 konnte eine 40%ige Erhöhung des Wertkontingentes erzielt werden. Es waren grosse Schwierigkeiten zu überwinden bis das System praktisch zu wirken begann.
Herr Dr. Niggli: Es ist englischerseits gefragt worden, ob man die Exporterlöse in England stehen lassen würde. Das kommt selbstverständlich nicht in Frage.
HerrNaef weist auf die grosse Gefahr der Wertkontingente hin (Pfundsturz, Preissteigerungen). Es sollte entweder auf Gewichte oder square yards abgestellt werden.
Herr Dir. Hug: Für die Stickerei-Industrie kann nur ein Wertkontingent in Frage kommen. Dieses Kontingent muss eventuell den Währungsschwankungen angepasst werden.
Herr Dr. Stein (Stickerei-Industrie): Einfuhrbewilligungsanträge sind bis jetzt alle ohne Begründung abgelehnt worden. Einfuhrbewilligungen wären unter den heutigen Verhältnissen wahrscheinlich nur möglich für Ware, die im aktiven Veredlungsverkehr in der Schweiz gestickt wurden, sowie für Ware die schon vor dem Krieg bezahlt worden ist. Die Angelegenheit ist dringlich, da es sich um Weihnachtsartikel handelt. Besondere Schwierigkeiten bestehen auch bei den Wertmustern, wie sie insbesondere bei den Taschentüchern und auch bei ändern Artikeln üblich sind. Diese Wertmuster sollten generell einfuhrfrei sein.
Herr Dir. Flunser: Es sollten für die Schuheinfuhr keine Wert-, sondern Paar- oder eventuell Gewichtskontingente erteilt werden.
Herr Dr. Sarasin: Das Gegebene für die Seidenbandindustrie wäre die Kontingentsbemessung nach Karton. Es ist fraglich, ob das Board of Trade darauf eingehen wird. Eventuell Kontingent in Schweizerfranken oder in Pfund Sterling unter Festsetzung einer bestimmten Kursrelation. Auch in dieser Industrie existierte ein starkes deutsches Dumping, wodurch die Exportmengen gedrosselt und die Preise ungenügend waren.
Herr Amez-Droz (Uhren-Industrie): Für die Uhrenindustrie sollten Stückkontingente festgestellt werden. England wird versuchen, selbst billige Uhren herzustellen, die bis jetzt von Deutschland geliefert worden sind. Lizenzen für Lieferungen an Regierungsstellen sind gegeben worden. Auch für Bestandteile und Fournituren wurden Einfuhrbewilligungen erteilt. Die meisten Rohmaterialien für die Uhrenindustrie werden in England gekauft.
Herr Wehrli (Seidenindustrie): Es sind bis jetzt schon bedeutende Verzögerungen entstanden; die Ausführung vieler Kontrakte wird dadurch aus Saisongründen nicht mehr möglich sein. Es sollte in diesem Fall vereinbart werden, dass dafür andere Ware nach England geschickt werden kann.
Herr Prof. Keller: Die Schweiz hat bis jetzt keine Zeit verloren. Die übrigen neutralen Länder, die schon in Unterhandlung mit England stehen, haben noch gar nichts erreicht. London war für diese Verhandlungen nicht organisiert. Das Handelsamt hat nicht mehr die gleichen Vollmachten wie früher. Das Blockadeministerium als neue Instanz hat wichtige Vollmachten erhalten. Der erste Stoss muss gegen das Blockadesystem geführt werden. Eine moderne Vertragsbasis zwischen England und der Schweiz existiert nicht. Der alte Vertrag datiert aus dem Jahr 1855. In einem spätem Stadium der Verhandlungen muss die schweizerische Delegation in London technische Experten zur Hand haben. Über das Resultat der Verhandlungen darf man sich keine Illusionen machen. England will seine Devisenbestände schonen; England wünscht lebensnotwendige und nicht Luxus-Produkte. Die Situation ist sehr schwierig. Es handelt sich darum, zunächst einmal ins Gespräch zu kommen und das Eis zu brechen. Nachher erst können Detailfragen behandelt werden.
Herr Thommen (Seidenbandindustrie): Die englische Regierung hat einen Trade Adviser nach Basel gesandt: Sir Frank Nelson. Von diesem Herrn hat man einen guten Eindruck erhalten.
Der Vorsitzende wiederholt, dass schweizerischerseits nichts unterlassen worden ist, um mit England ins Gespräch zu kommen. Die englischen Massnahmen haben eine eigentliche Vernichtung gewisser schweizerischer Industriezweige zur Folge. England muss darüber aufgeklärt werden. Die dringendste Frage (neben denjenigen, die sich aus der Blockadepolitik ergeben) ist die Angelegenheit der hängigen Bestellungen. Sehr schwierig wird sich die praktische Durchführung der Massnahmen gestalten. Man wird versuchen müssen, die Nachweise darüber, dass es sich um alte Bestellungen handelt, von der Schweiz aus zu erbringen; wahrscheinlich durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, das seinerseits denn die Verbände und Handelskammern heranzieht. Gegenüber Frankreich ist eine analoge Regelung gelungen. Diese Bestimmungen müssen möglichst einfach gehalten werden. Über den Ernst der Lage gibt man sich im Bundeshaus volle Rechenschaft. Sonst wäre man nicht zu dieser ganz ungewöhnlichen Methode geschritten. Zu diesem Zweck war es aber notwendig, einen gewissen Reifezustand abzuwarten. In zweiter Linie müssen dann auch laufende Exporte ermöglicht werden. Eine gewisse Hilfe für die schweizerische Delegation bedeutet das Interesse Grossbritanniens am eigenen Export.
Herr Sulzer: Zunächst muss das Eis gebrochen werden. Wenn das gelungen ist, werden sich technische Experten der Delegation anschliessen müssen. Man muss England die Struktur der schweizerischen Wirtschaft vor Augen führen. Repressalien besitzt die Schweiz gegenüber England, im Gegensatz zur Situation gegenüber Frankreich, leider keine.
Herr Flunser: Es sollte den Spediteuren gesagt werden, dass sie keine solchen Garantieverpflichtungen mehr herumsenden, da sonst die Gefahr besteht, dass sie unterzeichnet werden.
Herr Sulzer: Die Firma Bally hat sich verpflichtet, die Kontrolle durch den eigenen Staat zuzulassen.
Der Vorsitzende: Es wird durch öffentliches Recht verboten werden, Bescheinigungen zu unterzeichnen, die die Kontrolle in einem schweizerischen Betrieb durch ausländische Staatsorgane vorsehen.
- 1
- Procès-verbal (Copie): E 7110 1973/134/14.↩
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