Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
1. Allemagne
1.1. Affaires politiques et militaires
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 13, doc. 120
volume linkBern 1991
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001D#1000/1552#3644* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 139 | |
Titolo dossier | Beistands-Pakt England - Frankreich -Russland (1939–1942) | |
Riferimento archivio | B.51.20.07 |
dodis.ch/46877
Staatssekretär von Weizsäcker bat mich aufs Auswärtige Amt und sagte mir gestern folgendes:
Das Auswärtige Amt ist mit der Haltung der Schweizerischen Regierung in Sachen Hilfsversprechen nicht zufrieden2.
Es sind zu unterscheiden das französisch-englische Hilfsversprechen und das beabsichtigte Hilfsversprechen der Westmächte gemeinsam mit Russland3.
Bezüglich des ersteren hat Gesandter Köcher berichtet, dass Herr Bundesrat Motta ihm in der ersten Hälfte April folgenden Aufschluss erteilt habe:
Der Politische Direktor im Quai d’Orsay, Herr Charvériat, habe Minister Stucki eröffnet, dass Frankreich im Falle einer Neutralitätsverletzung durch die Achse intervenieren werde und dass beabsichtigt sei, auch England zu einer gleichen Stellungnahme zu veranlassen4. Minister Stucki habe zwar festgestellt, dass ein Hilfsversprechen schweizerischerseits nicht verlangt worden sei, habe aber für die französischen Erklärungen gedankt und sie nach Bern weitergeleitet. Seines Wissens sei eine Ablehnung des Hilfsversprechens nicht erfolgt. Infolgedessen müsse man annehmen, dass das Hilfsversprechen angenommen worden sei, vielleicht nicht ausdrücklich, aber stillschweigend gemäss dem Satz «qui tacet consentire videtur».
Richtig sei, dass man dem russischen Hilfsversprechen gegenüber sich eher ablehnend verhalten habe. Aber auch hier sei die Haltung der Schweiz unklar im Gegensatz zu Holland, das durch geeignete diplomatische Schritte deutlich davon abgerückt sei. Das Mitgeteilt der Depeschenagentur über die Stellungnahme des Bundesrates gehe der Frage aus dem Wege; im Bericht der «Basler Nachrichten» könne man allerdings zwischen den Zeilen lesen, dass man sich eher ablehnend verhalte, was auch einer Äusserung von Herrn Bundesrat Pilet-Golaz an Herrn Köcher entspreche. Das betreffe aber nur das Hilfsversprechen im russisch-französisch-englischen Pakt.
Deutschland müsse von einem neutralen Staat erwarten, dass er sich ausserhalb der «Einkreisungsfront» halte. Auf meine Zwischenfrage sagte Herr von Weizsäcker, dass er beipflichte, wenn die Schweiz sich bei einer Neutralitätsverletzung für berechtigt halte, die anderen Staaten, die die Neutralität anerkannt haben, um Hilfe anzugehen. Er müsse aber beanstanden, wenn sie wie jetzt nur von einer Seite Hilfsversprechen entgegennehme; denn dadurch stelle sie sich ebenfalls in die Einkreisungsfront.
Die Deutsche Gesandtschaft in Bern sei beauftragt gewesen, dies zur Sprache zu bringen. Sie hätte dies getan, aber nicht das Nötige erreicht. Die Erklärungen von Herrn Bundesrat Motta in einer Rede an der Landesausstellung in Zürich hätten die Klärung ebenfalls nicht gebracht5. Er sei genötigt, seinem Aussenminister von diesem unbefriedigenden Zustand Kenntnis zu geben. Bei seiner freundschaftlichen Einstellung der Schweiz gegenüber bedauere er dies und möchte mich vorgängig davon in Kenntnis setzen.Ich stellte mich demgegenüber auf den Standpunkt, dass die Schweiz jedenfalls berechtigt sei, im Falle einer Neutralitätsverletzung die Hilfe der «Garanten» in Anspruch zu nehmen. Dagegen hatte Herr von Weizsäcker nichts einzuwenden.
Ferner machte ich geltend, dass die Schweiz, wie dies übrigens Minister Stucki schon betont habe, das Hilfsversprechen nicht nachgesucht habe. Sie habe weder von Frankreich noch von England eine offizielle Mitteilung über ein Hilfsversprechen erhalten. Herr Minister Stucki habe in Paris nur im persönlichen Namen gedankt und die offiziösen Mitteilungen an seine Regierung weitergeleitet. Eine Annahme des Hilfsversprechens sei nicht erfolgt, weder offiziell noch offiziös; es sei eine res inter alios acta.
Ich sei überzeugt, dass die Schweiz, falls sie offiziell von einem Hilfsversprechen Kenntnis erhalten würde, es ablehnen würde. Im vorliegenden Falle sei aber kein Anlass dazu gewesen. Der Satz «qui tacet consentire videtur» sei hier nicht anwendbar.
Unsere grundsätzliche Einstellung in dieser Frage sei ungefähr folgende:
Eine Annahme von Hilfsversprechen nur von einer Seite komme nicht in Frage. Hilfsversprechen von allen Nachbarstaaten, wie dies für Belgien zutrifft, haben wir bisher nicht nachgesucht, weil unsere Neutralität allgemein anerkannt ist und wir uns bezüglich deren Gewährleistung auf uns selbst verlassen.Herr von Weizsäcker hält an seiner Beurteilung fest, dass das französische Hilfsversprechen angenommen worden sei. Ich versuche ihn vergeblich vom Gegenteil zu überzeugen. Schliesslich erkläre ich mich damit einverstanden, seine Äusserungen meiner Regierung zur Kenntnis zu bringen und ihr zur Prüfung anheimzustellen, ob es möglich ist, durch eine Klarstellung die unterschiedliche Beurteilung unserer Stellungnahme in Deutschland einerseits und in der Schweiz andererseits zu beseitigen.
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