Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.1. Vers un réseau de ravitaillement (avant les hostilités)
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 13, doc. 104
volume linkBern 1991
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7800#1000/1961#2026* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7800(-)1000/1961 162 | |
Titolo dossier | Ravitaillement de la Suisse par les Etats-Unis d'Amérique (1939–1940) | |
Riferimento archivio | 10.15.03 |
dodis.ch/46861 Les Chargés de mission aux Etats-Unis pour assurer le ravitaillement en cas de guerre, F. Somary et E. Liechti, au Chef du Département de l’Economie publique, H. Obrecht1 BERICHT ÜBER DIE REISE NACH U.S.A. UND KANADA DER HERREN DR. FELIX SOMARY VOM BANKHAUS BLANKART & CIE, ZÜRICH UND ERNST LIECHTI, DIREKTOR DER SCHWEIZERISCHEN GENOSSENSCHAFT FÜR GETREIDE UND FUTTERMITTEL IN BERN, VON MITTE APRIL BIS ANFANG JUNI 1939.
Ihrem Auftrag zufolge begaben sich die Unterzeichneten nach U.S.A. und Kanada, um Verhandlungen zu führen betreffend die Versorgung der Schweiz mit Lebensmitteln und industriellen Rohstoffen im Falle eines internationalen Konfliktes. Es sollten soweit möglich Optionsverträge abgeschlossen werden, nicht nur für Waren der vorgenannten Gattungen, sondern auch für Frachtschiffe. Herr Fürsprech Hauser, der Beauftragte für Kriegswirtschaft in Bern, übergab uns Listen der Waren, die im Kriegsfälle aus Amerika zu beziehen wären2.
Wir haben die Ehre, Ihnen als Ergebnis unserer Reise folgende Aktenstücke vorzulegen:
[...]3
Als Fachmann der Chemischen Branche wurde uns durch Herrn Generalkonsul Dr. Nef Herr Sänger, New Yorker Vertreter der Geigy A.-G., Basel, genannt. Wir erkundigten uns bei diesem, sowie Herrn Direktor Moerikofer der Geigy A.-G., der zufällig in New York anwesend war, über die Verhältnisse der Branche in den U. S.A. Die Herren sind der Ansicht, dass vorsorgliche Vereinbarungen mit chemischen Konzernen in U.S.A. nicht notwendig seien. Die chemische Industrie dieses Landes habe sich seit dem letzten Kriege derart ausgedehnt und sei heute so leistungsfähig, dass sie auch im Kriegsfälle jeder Nachfrage genügen könnte. Wir unterliessen es daher, hier weitere Schritte zu unternehmen.
Kupfer: Optionsverträge bezüglich Kupfer konnten nicht abgeschlossen werden, da auf Grund der internationalen Syndikatsverträge den einzelnen Lieferanten spezielle Gebiete zugewiesen sind und wir hierüber nicht Material besassen. Sobald wir über die Bedürfnisse der Schweiz genauere Informationen erhalten werden, werden wir die eingeleiteten Verhandlungen fortzusetzen in der Lage sein.
Benzin und Schweröl sind gleichfalls regional festgelegt. Standard Oil und Gulf Oil, die beide durch liierte Gesellschaften in der Schweiz vertreten sind, haben dieselben verständigt, eventuell entsprechende Abkommen auf Basis der bisherigen Lieferungsquantitäten abzuschliessen. Standard Oil und Gulf Oil wären prinzipiell bereit, das Quantum, das sie im Frieden liefern, uns auch im Krieg mit Panamatankers nach Frankreich zu senden, aber nur dieses. Wieweit das übrige Quantum von England, Holland, wieweit von Mexiko und Südamerika zu beschaffen sein wird, wird von den hiesigen Ölverhandlungen und dem Ergebnis der Schiffsoptionen abhängen.
Tabak: Wir fanden die Bereitwilligkeit zum Abschluss von Optionsverträgen vor, konnten aber nicht die benötigten Qualitäten angeben; wir verblieben mit den beteiligten Firmen dahin, dass wir sie darüber verständigen werden.
Frachtschiffe: Die Charterung amerikanischer oder kanadischer Frachtschiffe für den Kriegsfall ist aussichtslos, da die an und für sich geringe Zahl für Eigenbedarf benötigt wird. Durch eine führende amerikanische Schiffsbrokerfirma traten wir in Beziehung zu Fredrik Odjfell, einem leitenden norwegischen Schiffsfinanzmann und Generalkommissar der norwegischen Ausstellung in New York, der nach längerer Verhandlung sich bereit erklärte, mit einem Syndikat norwegischer Schiffseigentümer bezüglich mehrjähriger Charteroptionen Fühlung zu nehmen und uns zu berichten. Wir halten diese Verhandlung auf einem so schwierigen und wichtigen Terrain für recht interessant und verständigen hievon Herrn alt Betriebschef Matter.
Allgemeiner Bericht.
/. Verhandlungen mit den Behörden.
a) U.S.A: Unsere erste Sorge war, möglichst rasch mit den zuständigen Regierungsstellen der U.S.A. in Kontakt zu kommen. Wir sprachen daher gleich nach unserer Ankunft in Amerika bei der Schweizerischen Gesandtschaft in Washington vor. Durch Minister Peters Vermittlung wurden wir am 27. April von Staatsekretär Cordell Hull empfangen4, der zum Studium der Frage eine interdépartementale Kommission einsetzte (Handel, Landwirtschaft, Krieg, Marine) unter Vorsitz von Unterstaatssekretär Sayre. Die Verhandlungen gestalteten sich aus zwei Gründen besonders schwierig: Das Neutralitätsgesetz war eben abgelaufen und die Beratungen über das künftige Neutralitätsgesetz noch nicht abgeschlossen, sodass die Regierung selbst über die legale Grundlage nicht Klarheit besass; das andere Problem lag darin, dass die von uns gewünschte Erklärung der Regierung für alle Fälle, auch den, dass einer der beiden Staaten oder beide in einen Krieg verwickelt würden, gelten sollten, und die Formulierung dieser Frage aus begreiflichen Gründen auf grosse Schwierigkeiten stiess. Die endgültige Formulierung dieses Punktes in der offiziellen Erklärung des Staatssekretärs Cordell Hull lautete dahin: «Ich brauche nicht zu versichern, dass in der Zukunft wie in der Vergangenheit Regierung und Volk der Vereinigten Staaten den dauernden Wunsch haben werden, die freundschaftlichsten und möglichst umfassendsten wirtschaftlichen Beziehungen mit Regierung und Volk der Schweiz zu unterhalten. Dieser Wunsch, ich bin dessen sicher, wird unter allen Umständen vorwalten.»
Diese Erklärung des Staatssekretärs des State Department ist nur bindend bis November 1940, b[e]z[iehungs]w[eise nur dann über diesen Zeitpunkt hinaus, wenn kein Regierungswechsel eintritt. Sämtliche Referenten des State Department wurden von dieser Erklärung durch den Staatssekretär verständigt. Eine bindende Erklärung über den Zeitpunkt des Novembers 1940 hinaus wäre nur mit Genehmigung von Kongress und Senat möglich gewesen, was selbstredend sowohl wegen der Öffentlichkeit, wie wegen des Zeitverlustes zu vermeiden war.
Das State Department hat keinen Einwand dagegen erhoben, dass die Optionsverträge ihm zur Kenntnisnahme zugesandt werden, was u[nseres]B[rachtens] den Wert dieser Optionsverträge wesentlich erhöht, da sich amerikanische Grossfirmen zu scheuen pflegen, Verträge die der Regierung bekannt sind, zu verletzen. Das State Department nimmt von diesen Verträgen Kenntnis, sodass bei eventueller Ausübung der Optionen im Krieg die Verhandlungen mit den Regierungsstellen sich wesentlich erleichtern dürften. In der letzten abschliessenden Besprechung erklärte Staatssekretär Cordell Hull in Gegenwart des Wirtschaftsreferenten, Herbert Feis, und des Attachés unserer Gesandtschaft, Dr. Real, dem Erstunterzeichneten5: «Sie brauchen keinerlei Sorge zu haben, dass der Ausführung der Verträge jemals Exporthindernisse in den Weg gestellt werden.»
b) Kanada: Am 8. Mai begaben wir uns in Begleitung von Generalkonsul Jaccard aus Montreal nach Ottawa und wurden von Unterstaatssekretär Dr. Skelton, im Beisein von Unterstaatssekretär Clark vom Finanzministerium empfangen. Wir hatten die Unterredung durch die Kanadische Gesandtschaft in Washington vorbereiten lassen. Am 9. Mai folgten weitere Besprechungen mit Handelsminister Euler und Unterstaatssekretär Clark. Wir trugen den Herren unsere Wünsche vor. Infolge Abwesenheit von Ministerpräsident Mackenzie King und Krankheit des Finanzministers Dunning konnte man uns eine schriftliche Antwort erst nach dem englischen Königsbesuch in Aussicht stellen. Wir verliessen daher Ottawa schon nach zweitägigem Aufenthalt wieder und baten, die Antwort an Herrn Generalkonsul Jaccard in Montreal zu richten. Wir glauben erwarten zu dürfen, dass eine befriedigende Antwort aus Kanada kommt. Herr Generalkonsul Jaccard ist gebeten, die Sache nicht ruhen zu lassen.
II. Verhandlungen mit den privaten Industrieland Handelsfirmen.
Die geschäftlichen Verhandlungen zum Zwecke des Abschlusses von Optionsverträgen konnten restlos in New York geführt werden, weil alle grossen Firmen hier niedergelassen oder vertreten sind. Herr Generalkonsul Dr. Nef und namentlich leitende Persönlichkeiten amerikanischer Grossbanken leisteten uns dabei wertvolle Dienste. Wie aus den eingangs erwähnten sechzehn Optionsverträgen hervorgeht, haben alle Firmen unseren einheitlichen Vertragstext fast ohne Änderungen akzeptiert. Die Optionsverträge enthalten keine Verpflichtungen für die Schweiz. Die meisten Firmen versuchten, Bezugsverpflichtungen in den Vertrag hineinzubringen, doch lehnten wir dies durchwegs ab. Moralisch wäre die Schweiz allerdings gehalten, die begrüssten Firmen zu berücksichtigen, wenn effektive Geschäfte in den vorgesehenen Artikeln und Provenienzen getätigt würden. Die Aufnahme von Vorbehalten zugunsten der Exportfirmen für Fälle höherer Gewalt oder Zustände, die ausserhalb des Einflusses der Exportfirmen liegen, war unumgänglich.
III. Schlussbemerkungen.
Wir sind uns bewusst, dass sowohl der Brief des State Department der U.S.A.6 wie die einzelnen Optionsverträge mit Privatfirmen, nur relativen Wert haben. Im Kriegsfälle wird es auf die dannzumal herrschenden Verhältnisse und Zustände, sowie auf den guten Willen der Regierungen und Firmen ankommen. Wir waren bemüht, in Vertragsform festzulegen, was immer in dieser Form fixiert werden kann. Wir haben den Eindruck, dass die Produzenten von Baumwolle, Reis, Tabak und selbst von Stahl und Stahlprodukten nicht glauben, dass im Kriegsfälle mit einer ernsthaften Knappheit zu rechnen wäre. Auch im Getreide ergeben sich normalerweise gute Exportüberschüsse. Auf all diesen Gebieten dürfte die Situation gegenüber dem letzten Weltkrieg sehr verschieden sein. Diese veränderte Lage der Warenmärkte ermöglichte uns den Abschluss einseitiger Optionsverträge zu unsern Gunsten. In der Transportfrage, die grössere Schwierigkeiten bereiten dürfte, glauben wir einen Lösungsweg gefunden zu haben.
Wenn uns auch gegen die bei unserer Abreise ausgesprochene Erwartung der Abschluss der wichtigsten Optionsverträge geglückt ist, möchten wir doch nachdrücklich darauf hinweisen, dass die erfahrensten Männer der amerikanischen Regierung für jeden europäischen Staat einen Vorrat im Land in Höhe des 9-12 monatlichen Bedarfs als notwendige Kriegsmassnahme ansehen; sie schätzen die Komplikationen des See- und Landtransportes im Krieg besonders hoch ein7.
- 1
- E 7800 1/162.↩
- 2
- Non reproduites.↩
- 3
- Suit une liste détaillée des 16 contrats d’option conclus pour le ravitaillement en céréales de tous genres, riz, sucre, coton, et une esquisse d’un contrat pour le ravitaillement en acier. Des copies de ces contrats sont annexées à l’original et ne sont pas reproduites ici.↩
- 4
- Cf. Nos 88 et 93.↩
- 6
- Il s’agit de la Note reproduite au No 94.↩
- 7
- Le Conseil fédéral approuvera ce rapport lors de sa séance du 23 juin 1939 (E 1004.1 1/386, No 1258).↩
Tags
Il rifornimento in tempo di guerra