Langue: allemand
18.4.1939 (mardi)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 18.4.1939
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
La Suisse prend acte de la dissolution de l’Etat tchécoslovaque. La Légation de Suisse à Prague est remplacée par un Consulat général.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
16. Tchécoslovaquie, Etat slovaque, Protectorat de Bohême et Moravie
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Jean-François Bergier et al. (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 13, doc. 71

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Bern 1991

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Emplacement

dodis.ch/46828
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 18 avril 19391

837. Auflösung der Tschecho-Slowakei

Das Politische Departement berichtet:

«Durch Note vom 16. März 19392 hat die deutsche Gesandtschaft im Auftrag ihrer Regierung dem Politischen Departement den Wortlaut des Abkommens vom 15. März 1939 zur Kenntnis gebracht, mit welchem der tschechoslowakische Staatspräsident das Schicksal des tschechischen Volkes und Landes in die Hände des Führers des Deutschen Reiches legt und der Führer das tschechische Volk unter den Schutz des Deutschen Reiches nimmt.

Ferner wurde dem Politischen Departement mit Note der deutschen Gesandtschaft vom 17. März d.J.3 der Erlass der deutschen Regierung über die Errichtung eines Protektorates Böhmen und Mähren notifiziert. Nach diesem Erlass bildet das Protektorat Böhmen und Mähren einen autonomen Verwaltungskörper innerhalb des Deutschen Reiches. Das Protektorat wird unter den militärischen Schutz des Reichs gestellt, das auch seine auswärtigen Angelegenheiten wahrnimmt. Das Reich führt die unmittelbare Aufsicht über das Verkehrs-, Post- und Meldewesen. Das Protektorat gehört zum Zollgebiet des Deutschen Reichs und untersteht seiner Zollhoheit.

In der Note vom 17.v.M. wird bemerkt, dass die bisherigen diplomatischen Vertretungen der Tschecho-Slowakei zu Amtshandlungen nicht mehr berufen seien. Gemäss mündlichen Mitteilungen des derzeitigen deutschen Geschäftsträgers, Herrn Legationsrat von Bibra, und des tschecho-slowakischen Gesandten, Herrn Minister Strér, sind vom tschecho-slowakischen Gesandten die Geschäfte seiner Gesandtschaft am 16. März 1939 der deutschen Gesandtschaft in Bern übergeben worden. Nach telephonischen Mitteilungen des schweizer. Gesandten in Prag ist das dortige Aussenministerium geschlossen worden.

Vorgängig der Besitzergreifung Böhmens und Mährens durch das Deutsche Reich wurde die Slowakei als unabhängiger Staat proklamiert4. Sie hat sich nachträglich auch unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt. Dem Politischen Departement sind diese Staatsakte bisher nicht notifiziert worden.

In das dritte Teilgebiet der bisherigen Tschecho-Slowakei, nämlich der Karpatho-Ukraine, sind ungarische, z.T. auch rumänische Truppen eingerückt.

Aus den oben dargelegten Tatsachen geht hervor, dass ein tschecho-slowakisches Staats wesen nicht mehr existiert. Die unabhängige souveräne Regierung in Prag, bei welcher der schweizerische Gesandte beglaubigt war, ist nicht mehr vorhanden. Unser dortiger diplomatischer Vertreter ist in dieser Eigenschaft nicht befugt, mit der deutschen Regierung oder ihren Behörden zu verkehren. Im Hinblick auf die beträchtlichen schweizerischen Interessen in Böhmen und Mähren erscheint es deshalb unumgänglich, den veränderten Verhältnissen sofort Rechnung zu tragen und die bisherige diplomatische Vertretung in Prag durch eine konsularische Vertretung zu ersetzen.

In Anbetracht der Erfahrungen, die nach dem Anschluss Österreichs mit der vorübergehenden Leitung des schweizer. Generalkonsulats in Wien durch den bisherigen diplomatischen Postenchef gemacht wurden, empfiehlt es sich, von einem solchen provisorischen Regime, das allerlei Unzukömmlichkeiten in sich schliesst, Umgang zu nehmen. Nachdem anderseits die Ernennung eines schweizer. Generalkonsuls für den Prager Posten noch nicht möglich ist, erscheint es am zweckmässigsten, die Leitung der neuen konsularischen Vertretung in Prag einem Beamten der schweizerischen Gesandtschaft in Berlin zu übertragen. Das Politische Departement nimmt in Aussicht, mit dieser Aufgabe Herrn Dr. Alfred Escher zu betrauen, der bisher in Bangkok, Warschau und Berlin in unserm konsularischen und diplomatischen Dienst tätig gewesen ist. Er bekleidet seit drei Jahren den Grad eines Gesandtschaftssekretärs 2. Klasse, und das Departement erachtet es als angezeigt, ihn wegen der ihm zu übertragenden neuen Stellung zum ersten Gesandtschaftssekretär zu befördern.»

In teilweiser Abweichung vom Antrage des Politischen Departements wurde in der Sitzung vom 14. April 19395 auf Grund der Beratung folgendes beschlossen, was hiermit protokollarisch festgestellt wird, da ein bezügliches Protokoll für die Sitzung vom 14. April 1939 nicht erstellt wurde:

1. Das Politische Departement wird beauftragt, der deutschen Gesandtschaft den Empfang ihrer Noten vom 16. und 17. März 1939 zu bestätigen und ihr mitzuteilen, dass der Bundesrat von deren Inhalt Kenntnis genommen habe6;

2. die schweizerische Gesandtschaft in Prag wird aufgehoben und der schweizerische Gesandte, Herr K. Bruggmann, zu anderer Verwendung zur Verfügung des Bundesrates gestellt;

3. in Prag wird ein Konsulat für Böhmen und Mähren errichtet.

In der heutigen Sitzung wird dieser Beschluss mit Bezug auf Ziffer 3 wie folgt abgeändert: «in Prag ist ein Ge«era/konsulat zu errichten, und nicht bloss ein Konsulat»7.

1
E 1004.1 1/384. Etaient absents: G. Motta, H. Obrecht, M. Pilet-Golaz.
2
Cf. E 2001 (D)3/20 et SW.
3
Cf. E 2001 (D)3/67.
4
Cf. No 66.
5
Le Conseil fédéral a déjà parlé de la Vergewaltigung der T schechoslowakei le 17 mars 1939, sans prendre de décision. Sur la base de la proposition du Département politique ci-dessus, le Conseil fédéral a de nouveau débattu du problème le 24 mars 1939 (Auflösung der Tschechoslowakei. E 1004.1 1/383, No 664), toujours sans prendre de décision. Aucune trace de la discussion concernant cette question lors de la séance du 14 avril 1939 n’a été retrouvée.
6
Cf. E 2001 (D) 1/20.
7
Ceci eut pour effet qu’ Escher ne fut pas nommé Consul de Suisse à Prague. Le Conseil fédéral désigna A. Huber.