Herr von Weizsäcker, den ich heute wegen Liechtenstein aufsuchte, wies, als wir auf die deutsch-schweizerischen Beziehungen zu sprechen kamen, darauf hin, dass in Schweizerzeitungen zu lesen war, es hätten keine offiziellen Besprechungen zwischen der Schweiz einerseits und Frankreich und England andererseits wegen einer militärischen Hilfe dieser Mächte im Falle einer Neutralitätsverletzung durch Deutschland stattgefunden. Daraus müsse man nach Ansicht des Unterstaatssekretärs schliessen, dass offiziöse Besprechungen geführt worden seien. Dies sei nach deutscher Auffassung für ein neutrales Land nicht unbedenklich. Ich antwortete, dass mir über offiziöse Besprechungen nichts bekannt sei. Sicher sei aber, dass die Schweiz an diesen Abmachungen sich nicht beteiligt habe. Die Schweiz werde sich im Falle einer Neutralitätsverletzung, von welcher Seite sie auch komme, mit allen Mitteln wehren, gleichgültig, ob man ihr von dritter Seite helfe oder nicht. Der schweizerische Standpunkt gegenüber solchen Hilfsversprechungen sei ferner der, dass auch im Falle eines Angriffs auf unser Gebiet die Hilfe von dritter Seite nicht automatisch sondern nur auf unser Begehren gewährt werden dürfe '.
Herr von Weizsäcker antwortete, dass Deutschland und Italien davon Umgang genommen hätten, ähnliche Versprechungen über eine militärische Hilfe abzugeben, da dies der neutralen Schweiz ja nur Ungelegenheiten bereitet hätte2. Er bat mich, ihm gelegentlich mitzuteilen, welches die Sachlage sei und welchen Standpunkt die schweizerische Regierung bezüglich dieser Hilfsversprechungen Englands und Frankreichs einnehme.