Language: German
14.2.1939 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 14.2.1939
Minutes of the Federal Council (PVCF)
La situation en Espagne, les intérêts et la présence suisses dans ce pays. Nomination de Broyé comme Envoyé extraordinaire et Ministre plénipotentiaire auprès du gouvernement nationaliste (Franco).
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Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 27

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Bern 1991

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dodis.ch/46784
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 14 février 19391

303. Die Beziehungen der Schweiz zu der Regierung des Generals Franco2

Am 26. Januar 1939 zogen die national-spanischen Truppen in Barcelona ein und besetzten seither den Rest Kataloniens. In diesem wirtschaftlich bedeutendsten Gebiet Spaniens, das nunmehr unter die Oberhoheit der nationalspanischen Regierung gekommen ist, befindet sich zugleich der grösste Teil der schweizerischen Interessen. Mehr als 300 schweizerische Staatsangehörige hielten sich im Augenblick des Einzuges der Truppen General Francos in Barcelona auf. Herr Konsul Gonzenbach, der während der letzten Monate als Geschäftsträger par interim die Schweizerische Gesandtschaft leitete, hat die Stadt nicht mit der Regierung und den übrigen diplomatischen Vertretungen verlassen. Er hat sich in der Zwischenzeit unseren Instruktionen entsprechend dem offiziösen schweizerischen Vertreter bei der Regierung von Burgos, Herrn Legationsrat Dr. Broye, zur Verfügung gestellt und die Leitung des Konsulats wieder übernommen4.

Diejenigen Landsleute, die sich nach der Besetzung noch in Katalonien aufhalten, stellen aber nur einen kleinen Teil unserer ehemals blühenden Schweizerkolonie in diesem Gebiet Spaniens dar. Eine grosse Zahl unserer Landsleute, die durch den Bürgerkrieg gezwungen in die Schweiz zurückgekehrt sind, warten darauf, so schnell als möglich ihr Gastland wieder aufsuchen zu können um am kulturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes mitzuarbeiten. In Katalonien befindet sich eine grosse Anzahl industrieller und kaufmännischer Unternehmungen, die im Besitze von schweizerischen Staatsangehörigen sind oder in denen schweizerisches Kapital massgebend beteiligt ist. Dazu gehören die spanischen Fabriken und Verkaufsniederlassungen der Firma Nestlé, die Textilunternehmungen der Familien Dubler und Bébié und die spanischen Tochtergesellschaften schweizerischer Versicherungsunternehmungen. Ohne Zweifel befindet sich nach der Angliederung Kataloniens in dem der Regierung von Burgos unterstehenden Gebiet in welchem sich etwa 1200 schweizerische Staatsangehörige aufhielten, der weitaus grösste Teil der schweizerischen Interessen. Es wird Aufgabe unserer Vertretung bei der Regierung von Burgos sein, diese Interessen zu verteidigen und unsere Ansprüche geltend zu machen. Die Hauptsorge gilt der Frage der Beschaffung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für unsere Landsleute, die vor dem Bürgerkrieg in Spanien ansässig waren. Es sind ferner eine Reihe wichtigster Fragen durch Verhandlungen mit der Regierung von Burgos zu Regeln. Es seien in diesem Zusammenhang nur die folgenden erwähnt: Die Anerkennung der Konto-Korrent- und Sparguthaben sowie die Sicherung von Bankdepots enthaltend Aktien und andere Wertpapiere, die Rückgängigmachung von Kollektivisierungen von Betrieben und die Wiedereinsetzung ehemaliger Eigentümer, Direktoren, Prokuristen, Angestellter usw. in ihre früheren Rechte; die Rückgängigmachung der Municipalisierung des Grundbesitzes, die Aufhebung der von Regierungsstellen und Komitees verschiedener politischer Organisationen durchgeführten Sequestrierungen von Maschinen, Automobilen, Mobiliar usw. Es sei ferner auf die mit der Wiedergutmachung der eigentlichen Kriegsschäden zusammenhängenden Fragen hingewiesen.

Seit längerer Zeit werden zwischen dem national-spanischen Handelsministerium und der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung Wirtschaftsverhandlungen geführt, an denen während der Dauer eines Monats auch ein Delegierter der Handelsabteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes teilnahm. Verhandlungen die zum Zwecke haben das bereits bestehende «Gentlemen Agreement» auszubauen und den Handelsverkehr zwischen den beiden Staaten weitmöglichst zu intensivieren. Wenn die Verhandlungen bisher nicht den gewünschten Erfolg hatten, so dürfte dies in erster Linie an den wirtschaftlichen Schwierigkeiten liegen, mit denen die nationalspanische Regierung im Innern des Landes zu kämpfen hat. Die Lage dürfte sich aber durch die Eroberung Kataloniens, des wirtschaftlich mächtigsten Gebietes Spaniens, weitgehend geändert haben.

Im Vergleich zu diesen grossen schweizerischen Interessen im Gebiet der Regierung von Burgos verlieren die Interessen, die wir in dem noch von der republikanischen Regierung abhängigen Gebiet zu wahren haben, an Bedeutung. In Madrid befinden sich noch etwa 120, und in den Städten Valencia und Alicante etwa 100 schweizerische Staatsangehörige. Dazu kommen die Interessen derjenigen unserer Landsleute, die sich gegenwärtig in der Schweiz oder im nationalen Spanien aufhalten, ihr Hab und Gut aber an ihrem früheren Wohnsitz zurücklassen mussten. Es ist auch in Erwägung zu ziehen, dass auf der Gesandtschaftskanzlei in Madrid Banknoten, Titel, Kunstgegenstände usw. von schweizerischen Staatsangehörigen deponiert wurden, die einen grossen Wert darstellen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass sich in der Gesandtschaft 26 spanische Staatsangehörige als Asylierte befinden.

Wenn man indessen unsere Aufgaben im Gebiet der republikanischen Regierung, die im wesentlichen darin bestehen das noch Vorhandene vor Übergriffen zu schützen, mit den grossen und schwierigen Aufgaben vergleicht, die unsere Vertretung bei der Regierung von Burgos und unsere konsularischen Vertretungen im nationalen Spanien zu erfüllen haben, so erscheint es wünschenswert und nötig, die Stellung von Herrn Legationsrat Dr. Broye soweit als möglich zu verstärken auch wenn dies nur um den Preis der Anerkennung der national-spanischen Regierung möglich ist.

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass auch die meisten anderen Staaten, unter ihnen Frankreich und England die Frage der Anerkennung der Regierung des Generals Franco prüfen und dies teils aus politischen Gründen, teils um der Notwendigkeit ihre Interessen in diesem Gebiet Spaniens zu wahren, Rechnung zu tragen. Wie sich aus verschiedenen Berichten des schweizerischen Vertreters bei der Regierung von Burgos und aus Äusserungen des national-spanischen Vertreters in Bern ergibt, ist es heute allerdings nicht mehr möglich, die Anerkennung der Regierung des Generals Franco auszusprechen ohne die Beziehungen zur republikanischen Regierung abzubrechen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Präsident der spanischen Republik, Azana und die spanische Regierung sich durch den Vormarsch der national-spanischen Truppen gezwungen, nach Frankreich begeben haben. Und wenn auch nach den neuesten Meldungen Madrid als Hauptstadt bezeichnet wird und Ministerpräsident Negrin mit einzelnen Mitgliedern des Kabinetts sich dort oder in Valencia aufhält, so ist doch schwer einzusehen, wie es praktisch möglich wäre, mit dieser «Regierung» in Verbindung zu treten oder Demarchen bei ihr zu unternehmen. Es ist ferner bemerkenswert, dass der Staatspräsident Azana sich in Frankreich aufhält und von dort aus keine Staatsakte vorzunehmen in der Lage ist.

Der Chef des Politischen Departements hatte übrigens dieser Tage Gelegenheit, den spanischen Gesandten in Bern, Herrn Minister Fabra Ribas auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen und ihn auf den bevorstehenden Abbruch der Beziehungen zur republikanischen Regierung vorzubereiten. Der von dem Chef der diplomatischen spanischen Vertretung eingenommenen Haltung ist zu entnehmen, dass er uns keine Schwierigkeiten bereiten wird, wenn der Bundesrat die Aufnahme der offiziellen diplomatischen Beziehungen zu der Regierung des Generals Franco beschliessen sollte.

Unter diesen Voraussetzungen stellt das Eidgenössische Politische Departement den Antrag, der Bundesrat möge1. Das Politische Departement wird beauftragt, das Agrément für die Ernennung von Herrn Legationsrat Dr. Broye zum ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister der Schweiz bei der national-spanischen Regierung nachzusuchen5.

2. Das Politische Departement wird beauftragt, den vom Präsidenten Azana beim Bundesrat akkreditierten spanischen Gesandten Fabra Ribas von der Aufnahme der offiziellen diplomatischen Beziehungen mit der nationalspanischen Regierung zu benachrichtigen und ihm mitzuteilen, dass damit die Beziehungen der Schweiz zu seiner Regierung ihr Ende gefunden haben.

1
E 1004.1 1/382.
2
Lors de sa séance du 8 février 1939, le Conseil fédéral discute de la reconnaissance du Gouvernement de Franco: G. Mot ta demande l’autorisation de convoquer le Ministre d’Espagne, Fabra Ribas, afin de lui expliquer que le Conseil fédéral a l’intention de reconnaître très prochainement le régime de Franco et donc que sa mission en tant que représentant du Gouvernement républicain est terminée. Le Président de la Confédération, Ph. Etter, précise que, dans te cas d’une éventuelle démarche de l’Ambassadeur de France et du Ministre de Grande-Bretagne pour que la Suisse maintienne ses relations avec les rouges, le Chef du Département politique serait autorisé à déclarer à H. Alphand et à G. Warner que le Conseil fédéral a déjà pris la décision de reconnaître le régime de Franco. Toutefois, J. Baumann exprime des réserves, car une décision immédiate menacerait les intérêts suisses à Madrid et Valence. Finalement, le Conseil approuve la position exprimée par le Président de la Confédération.
3
;Cf. E 2001 (D) 1/31.
4
Sur la représentation officieuse de la Suisse auprès du Gouvernement de Franco, cf. la circulaire du Département politique aux Légations de Suisse du 22 juin 1938 (E 2001 (D) 1/139).
5
Le 17 février, le Conseil fédéral nomme E. Broye envoyé extraordinaire et Ministre plénipotentiaire de la Confédération suisse auprès du Gouvernement national de l’Etat espagnol (FF, 1939, I, p. 308).