Langue: allemand
28.6.1938 (mardi)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 28.6.1938
Procès-verbal du Conseil fédéral (PVCF)
Les Allemands confirment leur refus de toute diminution du contingent de devises de la Reichsbank. Eviter quand même l’absence de statut contractuel et négocier à Berlin. Limiter la durée de l’accord ou prévoir une clause de dénonciation. Les moyens de trouver des ressources compensant la chute des rentrées consécutives à l’Anschluss. Instructions à la délégation suisse selon ces considérations.

Également: Texte de la note allemande refusant les propositions suisses. Annexe de 23.6.1938
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Oscar Gauye (ed.)

Documents Diplomatiques Suisses, vol. 12, doc. 336

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Bern 1994

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dodis.ch/46596
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 28 juin 19381

1111. Verhandlungen mit Deutschland

Über die Verhandlungen mit Deutschland betr. den Verrechnungsverkehr berichtet das Volkswirtschaftsdepartement folgendes:

1. In unserem letzten Bericht vom 6. crt. i/S. Verhandlungen mit Deutschland geben wir der Hoffnung Ausdruck, dass in der Frage der Reichsbankquote (17%) auch deutscherseits noch nicht das letzte Wort gesprochen sei.

Gestern ist nun die endgültige deutsche Antwort2 bei uns eingegangen, aus der wir mit Bedauern entnehmen müssen, dass nur noch ganz wenig Aussicht besteht, dass Deutschland unserem Begehren auf Ermässigung der genannten Reichsbankquote Rechnung zu tragen gewillt ist.

2. Wir haben in der Zwischenzeit die ganze Angelegenheit mit den wichtigsten am Verrechnungsverkehr mit Deutschland interessierten Wirtschaftskreisen und der Finanzdelegation des Bundesrates eingehend erörtert. Ganz überwiegend kam die Meinung zum Ausdruck, dass möglichst rasch mit Deutschland wiederum Fühlung genommen und versucht werden sollte, doch noch etwas mehr als bisher zugestanden (200000-300000 Fr. per Monat) von der Reichsbankquote zurückzuerhalten. Wir halten es daher für richtig, dass die Verhandlungen anfangs der nächsten Woche in Berlin fortgesetzt werden mit dem Ziel, doch noch in letzter Stunde einen vertragslosen Zustand mit Deutschland zu vermeiden zu suchen. Mit dieser Mission soll vorerst eine kleinere Delegation betraut werden, bestehend aus den Herren Dr. J. Hotz, Direktor der Handelsabteilung, als Verhandlungsleiter, Prof. Keller, Generaldirektor Jöhr und Dr. Hornberger vom «Vorort». Sobald die Lage weitgehend geklärt ist und eine Einigung möglich erscheint, kann die Delegation ergänzt werden durch die Herren Nationalbankdirektor Schwab, Generaldirektor Dr. Vieli, Generaldirektor Dr. König (Schweiz. Lebensversicherungs- und Rentenanstalt) und Direktor Hunziker vom Schweiz. Fremdenverkehrsverband.

3. Wir haben uns Rechenschaft geben müssen, dass es sehr schwierig wäre, im jetzigen Moment, besonders wegen den wenig überblickbaren Verhältnissen gegenüber Österreich und wegen dem äusserst tiefen Stand der Clearingeinzahlungen in Zürich, einen Vertrag auf längere Dauer, etwa für 1 bis 1X U Jahr, wie es besonders von der Hotellerie, aber auch vom Bauernverband und den Finanzinteressenten gewünscht wird, abzuschliessen.

Wir sehen aber eine Überbrückungslösung in einer Verlängerung des bisherigen Abkommens - mit den im letzten Bericht geschilderten Änderungen betreffend Reiseverkehr und Kapitalinteressen - um nur ein halbes Jahr bis Ende 1938. Die Mittel zur Deckung der bis dahin voraussichtlich entstehenden Ausfälle für den Warenverkehr können nach unserer Auffassung ohne wesentliche Beeinträchtigung anderer Gruppen gefunden werden. Wir schätzen das Manco für die Aufrechterhaltung der bisherigen Wertgrenzen von 77 % für den Warenverkehr bis Ende des Jahres auf 18 Millionen Fr. (3 Mill. per Monat). Lassen wir die Rückstände im Waren- und Nebenkostenverkehr auf 30 Mill. Fr. ansteigen, so haben wir gegenüber dem jetzigen Stand noch eine Marge von ca. 8-9 Mill. Fr., sodass sich der zu deckende Betrag auf ca. 9-10 Mill. Fr. beläuft. Dieser müsste dadurch gedeckt werden, dass etwa 3-4 Mill. Fr. vom Überschuss im Transferkonto auf das Warenkonto übertragen würden. Für dieses Übergangsregime hoffen wir zu Lasten des freien Kontos der Deutschen Reichsbank doch denjenigen Betrag zur Abdeckung des zu erwartenden Defizits zu erhalten, der von der Reichsbankquote frei geworden ist, nämlich mindestens 1 Mill. Fr. im Monatsdurchschnitt. Auf diese Weise wäre das Warendefizit bis Ende 1938, dem voraussichtlichen Übergang Österreichs auch in wirtschaftlicher Beziehung ins Grossdeutschland, gedeckt. Sollte obige 1 Mill. Fr. per Monat nicht oder doch nicht ganz erreicht werden können, so wäre die fehlende Summe durch eine gewisse Erhöhung der Rückstände über 30 Mill. Fr. hinaus und durch eine weitere Heranziehung des Transferkontos zu beschaffen.

Sollten die Deutschen aber für eine solche, auf sechs Monate befristete Übergangslösung nicht eintreten, so könnte schliesslich eine Regelung für ein Jahr, bezw. bis 30. September 1939 getroffen werden, aber mit der Möglichkeit einer früheren Kündigung, wenn eben die Mittel zur Aufrechterhaltung des bisherigen Warenverkehrs nicht mehr ausreichen sollten. Es käme für diesen Fall eine Klausel etwa folgenden Inhalts in Frage:

«Wenn die Rückstände trotz der erwähnten Überträge den Betrag von

35 Mill. Fr. übersteigen, so ist jeder Teil befugt, Verhandlungen über eine neue Regelung des Zahlungsverkehrs zu verlangen. Die Verhandlungen sind spätestens binnen 14 Tagen nach Stellung des Antrages aufzunehmen.

Führen sie binnen 30 Tagen, vom Tage ihrer Aufnahme an gerechnet, zu keiner Verständigung, so ist jeder Teil berechtigt, das Abkommen mit einer

Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen.»

4. Wir hoffen, dass, wenn die Deutschen nicht von allen guten Geistern verlassen sind, obige Überbrückungslösung möglich sein sollte und uns dann gestatten würde, die Verhältnisse weiter zu verfolgen und insbesondere bezüglich Österreich wie auch der allgemeinen Entwicklung der Einzahlungen bei der Verrechnungskasse in Zürich in einigen Monaten klarer zu sehen.

Nun drängt die Zeit und wir müssen mit der Möglichkeit rechnen, dass die Deutschen einen völlig intransigenten Standpunkt einnehmen und eine länger dauernde Regelung von min. 1 Jahr, selbst auf die Gefahr eines vertragslosen Zustandes, im Sinne der vorgelegten deutschen Entwürfe durchzudrücken entschlossen sind. Für diesen sehr bedauerlichen Fall sollte sich der Bundesrat schon jetzt grundsätzlich schlüssig werden, welche Gruppe für den zu erwartenden Ausfall von 3-4 Mill. Fr. monatlich aufzukommen hat (Waren-, Finanz-, Reiseverkehr). Je nach dem Verlauf der Verhandlungen wären dann der Delegation - nach telephonischer Kenntnisnahme auch der deutschen Stellung - entsprechende Instruktionen zu erteilen».

Gestützt auf diese Ausführungen wird antragsgemäss beschlossen, der Delegation entsprechende Instruktionen zu erteilen.

Protokollauszug streng vertraulich zur Kenntnis an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (Vorsteher, Sekretariat, Handel & Expl.), an das Eidg. Politische Departement, an das Finanz- und Zolldepartement (Oberzolldirektion).

1
E 1004.1 1/374. Etaient absents: G. Motta, M. Pilet-Golaz.
2
Reproduite en annexe.