Language: German
1.4.1938 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 1 er avril 1938
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Problèmes posés par l’Anschluss de l’Autriche sur les relations économiques de la Suisse avec le Reich. Décision d’envoyer une délégation à Berlin pour clarifier les choses. Impact sur les modalités de renouvellement de l’accord du 30.6.1937.

Également: Décision de viser au renouvellement de l’accord du 30.6.1937 dans les négociations à venir. Annexe de 25.2.1938
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Oscar Gauye (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 257

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Bern 1994

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dodis.ch/46517
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 1er avril 19381

579. Verlängerung des Verrechnungsabkommens mit Deutschland, Zahlungsverkehr mit Österreich, Einbau des Zahlungsverkehrs mit Österreich in das schweizerisch-deutsche Verrechnungsabkommen

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«1. Am 25. Februar 19382 hat der Bundesrat gemäss unserem Antrag beschlossen, die Verlängerung des Verrechnungsabkommens vom 30. Juni 1937 mit Deutschland anzustreben. Seither hat sich die Lage infolge des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich wesentlich geändert. In unserem Bericht vom 17. März haben wir bereits darauf hingewiesen, dass unsere zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen zu Österreich ein schweizerischdeutsches Problem geworden sind und der Anschluss nicht nur für den Warenund Zahlungsverkehr zwischen der Schweiz und Österreich, sondern auch für die Gestaltung der schweizerisch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen von grösster Bedeutung ist.

Es ist zur Zeit noch nicht möglich, die ganze wirtschaftliche Tragweite der Vereinigung Österreichs mit Deutschland und ihre Auswirkungen auf das deutsch-schweizerische Verrechnungsabkommen sowie unsere Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich endgültig zu beurteilen. Alles hängt davon ab, in welchem Umfang und in welcher Zeitspanne die wirtschaftliche Verschmelzung Österreichs mit Deutschland vollzogen wird. Der wirtschaftliche Anschluss stösst auf eine Reihe erheblicher Schwierigkeiten und kann nicht brüsk vorgenommen werden, wenn nicht schwere Störungen in der österreichischen Wirtschaft hervorgerufen werden sollen. Es ist zwar anzunehmen, dass Österreich vollständig in das deutsche Wirtschaftsgebiet eingegliedert wird, es bestehen aber Anzeichen dafür, dass man die wirtschaftliche Vereinigung etappenweise vorzunehmen gedenkt und Österreich für eine gewisse Zeit wirtschaftlich im Deutschen Reich noch eine Sonderstellung einnehmen wird. Bis heute ist die österreichische Zollgesetzgebung noch in Kraft und sind auch die deutschen Devisengesetze auf Österreich noch nicht anwendbar. Die neue österreichische Devisenverordnung lehnt sich allerdings eng an das deutsche Vorbild an. Für die Bezahlung von Waren schweizerischen Ursprungs werden von den zuständigen österreichischen Stellen immer noch die notwendigen Devisen zur Verfügung gestellt, wenn auch eine gewisse Verzögerung in der Erteilung der Bewilligung eingetreten ist.

2. Die Unsicherheit über die deutschen Pläne bezüglich der wirtschaftlichen Eingliederung Österreichs erschwert es sehr, schweizerischerseits bestimmte Massnahmen zu ergreifen, um die zukünftige Aufrechterhaltung der Wirtschaftsbeziehungen mit Österreich insbesondere die Bezahlung sämtlicher Forderungen schweizerischer Gläubiger gegenüber österreichischen Schuldnern sicherzustellen. Die Handelsabteilung verfolgt aufmerksam den Gang der Ereignisse und ist in ständiger Verbindung mit der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin, dem Schweizerischen Generalkonsulat und der Schweizerischen Handelskammer in Wien sowie den führenden schweizerischen Wirtschaftskreisen. Durch den Direktor der Handelsabteilung wurde auf den 29. März 1938 eine Sitzung einberufen, an der die Vertreter der Schweizerischen Nationalbank, der Schweizerischen Verrechnungsstelle, des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins, des schweizerischen Fremdenverkehrsverbandes, der Schweizerischen Bankiervereinigung und des Verbandes der konzessionierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften teilnahmen. Alle durch den Anschluss Österreichs an Deutschland aufgeworfenen Probleme wurden in dieser Sitzung einlässlich diskutiert.

Um für die Verhandlungen über die zukünftige Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland und Österreich gerüstet zu sein, sind Erhebungen über den Bestand der schweizerischen Forderungen gegenüber österreichischen Schuldnern im Gange. Soweit diese Methode zu einem Ergebnis führen kann, werden die Untersuchungen durch direkte Umfrage bei den Interessenten geführt. Da wo die Gläubiger nur durch öffentlichen Aufruf zur Anmeldung ihrer Forderungen veranlasst werden können, sind bereits die notwendigen Publikationen erfolgt.

In der Sitzung vom 29. März ist von neuen die Frage erörtert worden, ob im gegenwärtigen Zeitpunkt die Zahlungen von der Schweiz nach dem Gebiet des ehemaligen Österreich vorsorglich zu sperren seien und die Einzahlung bei der Schweizerischen Nationalbank angeordnet werden solle. Die in unserem Bericht vom 17. März vorgebrachten Bedenken bleiben nach wie vor bestehen. Solange die Zahlungen aus Österreich im Warenverkehr noch nicht ins Stocken kommen, soll eine solche Sperre schweizerischerseits nicht vorgesehen werden. Die Sperre würde die sofortige Einstellung der österreichischen Zahlungen nach der Schweiz zur Folge haben und für die späteren Verhandlungen eine unfreundliche Atmosphäre schaffen.

3. Der Deutsche Gesandte in der Schweiz hat dem Direktor der Handelsabteilung mitgeteilt, dass die geplante Verlängerung des schweizerisch-deutschen Verrechnungsabkommens vom 30. Juni 19373 unter den neuen Verhältnissen nicht mehr in Frage kommen könne, dass aber die Deutsche Regierung ab 4. April 1938 zu Verhandlungen mit dem Ausland zur Verfügung stehe.

Es besteht unstreitig ein grosses schweizerisches Interesse daran, die Verhandlungen über die zukünftige Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland und Österreich möglichst bald aufzunehmen und möglichst schnell zu einer Regelung zu kommen, die den jetzigen Schwebezustand beseitigt. Da die schweizerische Stellungnahme zu den wirtschaftlichen Problemen des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich wesentlich davon abhängt, wie und wann die vollständige wirtschaftliche Eingliederung Österreichs vollzogen wird, ist es am zweckmässigsten, vorläufig eine kleine Delegation nach Berlin zu entsenden, deren Aufgabe in erster Linie darin besteht, sich Aufschluss über die deutschen Pläne bezüglich der wirtschaftlichen Vereinigung Österreichs mit Deutschland zu verschaffen und abzuklären, welche Vorschläge die Deutsche Regierung über die Neuregelung der durch den Anschluss Österreichs veränderten wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands mit dem Ausland und besonders mit der Schweiz zu machen hat.

4. Wenn auch die oben erwähnte kleine Delegation nicht eigentliche Verhandlungen über die Neugestaltung der Wirtschaftsbeziehungen und speziell des Zahlungsverkehrs aufzunehmen hat, sondern hauptsächlich die dringend notwendige Aufklärung vornehmen muss, so ist es doch notwendig, dass schweizerischerseits bereits eine klare Zielsetzung bestehen soll, die für die Haltung der Delegation richtunggebend ist.

Es sind hauptsächlich zwei Möglichkeiten ins Auge zu fassen.

a) Es kann nicht Aufgabe einer schweizerischen Wirtschaftsdelegation sein, sich den deutschen Plänen bezüglich der wirtschaftlichen Verschmelzung Österreichs mit Deutschland entgegenzustellen und zu verlangen, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit Österreichs weiter bestehen solle. Der Umfang und das Tempo der wirtschaftlichen Eingliederung Österreichs ist eine interne deutsche Frage und muss schweizerischerseits als gegebene Tatsache hingenommen werden. Gegenstand von Verhandlungen können nur die wirtschaftlichen Konsequenzen der Vereinigung auf die Beziehungen Deutschlands und Österreichs zur Schweiz sein.

Man muss sich darüber klar sein, dass schweizerischerseits ein grosses Interesse daran bestehen würde, wenn der wirtschaftliche Anschluss überhaupt nicht vollständig oder nicht in einem atemraubenden Tempo vollzogen würde. Dies würde wenigstens für eine längere Übergangszeit noch eine gesonderte Behandlung unserer wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland und zu Österreich gestatten und es wäre die Möglichkeit gegeben, das Verrechnungsabkommen mit Deutschland auf eine gewisse Zeit zu verlängern, ohne es durch den Einbau des Zahlungsverkehrs mit Österreich zu beschweren. Sollte Österreich während einer Übergangsperiode eine wirtschaftliche Sonderstellung einnehmen, was in Anbetracht der grossen Schwierigkeiten interner und externer Natur möglich ist, so kann trotz der durch den Deutschen Gesandten überbrachten Mitteilung über die Unmöglichkeit der Verlängerung des jetzigen Abkommens der Verrechnungsvertrag vom 30. Juni 1937 3 oder 6 Monate über die vorgesehene Dauer hinaus weiterbestehen. Es ist klar, dass bei einer solchen Verlängerung für eine Übergangszeit die Abänderungen des Vertragstextes auf das strikte Minimum beschränkt werden müssen und die Begehren einzelner Gruppen, insbesondere des Fremdenverkehrsverbandes, auf eine höhere Quote im Verrechnungsverkehr nicht berücksichtigt werden können.

Bezüglich Österreich wäre dann eine Sonderregelung notwendig, bei der schweizerischerseits das Ziel verfolgt werden muss, die jetzigen Exportmöglichkeiten und ganz allgemein die jetzige aktive Zahlungsbilanz beizubehalten. Man muss sich darüber Rechenschaft geben, dass dieses Ziel praktisch kaum erreichbar ist. Die Devisenbewirtschaftung in Österreich wird jetzt schon straffer gehandhabt und es wird sehr bald die Tendenz zutage treten, die österreichischen Zahlungen nach einem bestimmten Lande auf die Höhe der aus diesem Lande eingegangenen Devisen zu beschränken. Es ist selbstverständlich, dass mit allen Mitteln versucht werden soll, dieser Tendenz entgegenzutreten.

b) Sollte Deutschland die Absicht haben, die wirtschaftliche Eingliederung Österreichs zu beschleunigen, so wäre ein rascher Einbau des Zahlungsverkehrs mit Österreich in das schweizerisch-deutsche Clearingabkommen kaum zu vermeiden. Es ist weder zweckmässig noch möglich, schon endgültige Entschlüsse über alle durch diesen Einbau aufgeworfenen Fragen und Probleme zu fassen. Dies kann erst geschehen, nachdem näheres über die Modalitäten des wirtschaftlichen Anschlusses bekannt ist.

Es ergibt sich aus der bereits erfolgten eingehenden Prüfung, dass die Eingliederung des Zahlungsverkehrs mit Österreich in das schweizerisch-deutsche Clearing ohne eine gewisse Benachteiligung einzelner schweizerischer Interessengruppen auch dann kaum möglich sein wird, wenn die deutsche Reichsbank weitgehend auf eine freie Quote im Verrechnungsverkehr verzichtet. Es steht zu befürchten, dass nach dem Einbau Österreichs in den Verrechnungsverkehr die Einzahlungen bei der Schweizerischen Nationalbank nicht entsprechend gesteigert werden können, da die jetzige Einfuhr österreichischer Rohstoffe in die Schweiz kaum aufrecht erhalten werden kann. Die österreichischen Rohstoffe werden weitgehend von Deutschland absorbiert werden.

Um eine Schädigung der schweizerischen Interessen zu verhindern oder wenigstens auf das Mindestmass zu beschränken, muss schweizerischerseits die freie Quote der Reichsbank zur Diskussion gestellt werden. Eine solche freie Quote, die Deutschland aus den Mitteln des Verrechnungsverkehrs zur Verfügung gestellt wird, ist für die Schweiz solange tragbar, als sie die dadurch entstandene Passivität der Zahlungsbilanz mit Deutschland durch aktive Zahlungsbilanzen mit ändern Ländern ausgleichen kann. Durch den Anschluss Österreichs, das bis jetzt mehr Zahlungen nach der Schweiz leistete, als es Zahlungen aus der Schweiz erhielt, geht eine dieser Ausgleichsmöglichkeiten verloren. Zudem verfügt die Deutsche Reichsbank jetzt über die sehr ansehnlichen Gold- und Devisenreserven der ehemaligen österreichischen Nationalbank, was ihr den Verzicht auf einen Teil der jetzigen freien Quote im Verrechnungsverkehr mit der Schweiz erleichtert. Ferner sind die Stillehaltezinsen, die aus der freien Quote der Reichsbank nach der Schweiz bezahlt werden müssen, infolge des Abbaus der Stillehalteguthaben durch den Verkauf von Registermark stark zurückgegangen, sodass auch unter diesem Gesichtspunkt eine Verminderung der Reichsbankquote gerechtfertigt ist. Schliesslich hat Deutschland durch den Anschluss wertvolle Rohstoffquellen erhalten, sodass es mit weniger Recht darauf pochen kann, die Deviseneingänge aus der freien Quote seien zur Bezahlung der ausländischen Rohstoffe, die in den nach der Schweiz exportierten Waren enthalten sind, unentbehrlich.

Trotzdem die Aufstellung eines bestimmten Verteilungsschlüssels für die Verwendung der zukünftigen Clearingmittel noch nicht vorgenommen werden kann, soll die Delegation bereits jetzt schon darauf hinweisen, dass die gegenwärtige Reichsbankquote nach dem Einbau des Zahlungsverkehrs mit Österreich in das schweizerisch-deutsche Verrechnungsabkommen nicht mehr tragbar ist.

Die in Aussicht genommene kleine Delegation sollte sich zweckmässig aus den Vertretern der Handelsabteilung und je einem Vertreter des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins und der Schweizerischen Bankiervereinigung zusammensetzen. Sollten im Verlaufe der Diskussion mit den zuständigen deutschen Stellen schon in der erste Phase der Verhandlungen die Interessen von in der kleinen Delegation nicht vertretenen Gruppen zur Diskussion kommen, so wäre die Delegation durch die Zuziehung weiterer Mitglieder zu ergänzen. Da die Aufgabe der Delegation hauptsächlich orientierender Natur ist und die Verhandlungen ohnehin über die Ostertage unterbrochen werden müssen, wird die Delegation in der Schweiz über das Ergebnis ihrer Besprechungen Bericht erstatten. Dieser Bericht wird die Grundlage für die Anträge sein, die sodann dem Bundesrat unterbreitet werden.

Die Richtlinien für das Vorgehen gegenüber Deutschland in der nächsten Zeit sowie die Entsendung einer kleinen Delegation nach Berlin und ihre Zusammensetzung sind in der oben erwähnten Sitzung vom 29. März 1938 erörtert worden und haben die Zustimmung sämtlicher an der Sitzung teilnehmenden Vertreter der Behörden und der wirtschaftlichen Spitzenorganisationen gefunden.»

Auf Grund dieser Erwägungen beantragt das Volkswirtschaftsdepartement und der Rat beschliesst:

1. Die Verhandlungen mit Deutschland über die zukünftige Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland und Österreich sind unverzüglich aufzunehmen.

Zunächst ist eine schweizerische Delegation nach Berlin zu entsenden, um abzuklären, in welchem Umfang und bis zu welchem Zeitpunkt die wirtschaftliche Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich vollzogen wird und welche Vorschläge die zuständigen deutschen Stellen für die Regelung der wirtschaftlichen Beziehungen Österreichs zu der Schweiz bis zum endgültigen wirtschaftlichen Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich und nach erfolgtem Anschluss vorzubringen haben.

Beabsichtigt Deutschland, Österreich auf längere Zeit oder für eine bestimmte Übergangsperiode eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit einzuräumen, so soll das Verrechnungsabkommen vom 30. Juni 1937 auf unbestimmte Zeit mit periodischen Kündungsmöglichkeiten oder wenigstens für die Dauer der Übergangsperiode möglichst ohne Veränderungen verlängert werden, während für die Ordnung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Österreich eine Sonderregelung anzustreben ist, deren Zweck die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Zustandes vor dem Anschluss ist.

Wird der Einbau des Zahlungsverkehrs mit Österreich in das deutschschweizerische Verrechnungsabkommen notwendig, so soll eine Verschlechterung der Stellung der einzelnen schweizerischen Gläubigerkategorien durch die Herabsetzung der freien Quote der Reichsbank im Verrechnungsverkehr nach Möglichkeit vermieden werden.

2. Als Mitglieder der Delegation werden bezeichnet die Herren:

Dr. J. Hotz, Direktor der Handelsabteilung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes, Vorsitzender der Delegation,

Professor Dr. P. Keller, Delegierter für Handelsverträge, Stellvertreter des Vorsitzenden,

Dr. A. Jöhr, Generaldirektor der Schweizerischen Kreditanstalt,

Dr. H. Hornberger, I. Sekretär des Vororts des schweizerischen Handelsund Industrie-Vereins.

Als Experte wird der Delegation beigegeben Herr Fürsprecher J. Britschgi von der Handelsabteilung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes.

Gegebenenfalls ist die Delegation durch die Vertreter der Eidg. Oberzolldirektion, des Schweizerischen Fremdenverkehrsverbandes, des Schweizerischen Bauernverbandes, des Schweizerischen Obstverbandes und des Verbandes der konzessionierten schweizerischen Versicherungsgesellschaften zu ergänzen.

1
E 1004.1 1/372. Etait absent: A. Meyer.
2
Cette décision était ainsi libellée: Die Verlängerung des schweizerisch-deutschen Verrechnungsabkommens vom 1. Juli 1937 für eine unbestimmte Dauer, aber mit periodischen Kündigungsmöglichkeiten ist anzustreben, ohne dass jedoch bereits im gegenwärtigen Zeitpunkt ein ausdrückliches diesbezügliches Begehren an die deutsche Regierung gerichtet wird. Sollte Deutschland eine im wesentlichen unveränderte Weiterführung des heutigen Abkommens ablehnen, insbesondere etwa neuerdings den Ersatz des Verrechnungsabkommens zur Bedingung machen wollen, so wäre darauf nicht einzutreten und in diesem Falle die Bereitwilligkeit der Schweiz zur vorläufigen Aufrechterhaltung der Reichsbankquote zu verneinen (E 1004.1 1/370, No 317).
3
Cf. E 1004.1 1/365, No 1137.