Également: Frölicher demande à Ruegger des arguments pour convaincre le Ministère public de donner satisfaction à l’Italie dans cette affaire. Annexe de 1.2.1938
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 12, Dok. 194
volume linkBern 1994
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E4320B#1968/195#45* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 4320B(-)1968/195 26 | |
Dossiertitel | Faschistenkongress in Montreux (1935–1939) | |
Aktenzeichen Archiv | C.02-28 |
dodis.ch/46454 Le Procureur général de la Confédération, F. Stämpfli, au Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Bonna1
In Beantwortung Ihres Schreibens vom 16. Dezember 19372 beehren wir uns, Ihnen nach erneuter Prüfung der Frage der Aufhebung der Einreisperre gegen Coselschi mitzuteilen, dass wir uns nicht zu einem Widerruf der getroffenen Massnahmen verstehen können und gestatten uns, Ihnen unsere Stellungnahme folgendermassen zu begründen:
Das «Comitato d’azione per Puniversalità di Roma» (CAUR), dessen Präsident Coselschi ist, vertritt nach Auffassung unserer Gesandtschaft in Rom und nach unseren eigenen Wahrnehmungen irredentistische Tendenzen, wie übrigens auch schon der Name angibt. Ferner war es diese Vereinigung, welche seinerzeit dem Schweizerfascisten Alberto Meyer zur Durchführung seiner Vorträge in Florenz ihre Unterstützung gewährte. Da Coselschi demzufolge unzweifelhaft diese Haltung der von ihm präsidierten Organisation gebilligt, wenn nicht gar veranlasst hat, läge schon hierin ein Grund, der gegen die Aufhebung der Einreisesperre spräche.
Wenn nun Coselschi, der eine ausgesprochen politische Persönlichkeit ist, in die Schweiz kommen will, so tut er dies einzig und allein nur in der Absicht, das Institut für italienische Kultur in Lausanne zu leiten. Dieses Institut, unterstützt durch das Ministerium für öffentliche Erziehung in Rom, das sich gemäss Versprechungen des Italienischen Konsulats ausschliesslich mit kulturellen Fragen beschäftigen soll, würde damit zu einer ausgesprochen politischen Institution und zu einem Spielball Coselschis. Dass diese Gefahr bereits jetzt schon besteht, geht daraus hervor, dass sich das genannte Institut bereits vor kurzer Zeit durch die Veranstaltung des Vortrages von Eugenio d’Ors3 in einem Masse politisch exponierte, dass sich das waadtländische Justiz- und Polizeidepartement zu einem Schritte beim italienischen Konsultat veranlasst sah. Durch eine Einreise Coselschis in die Schweiz würde diese unerwünschte politische Betätigung des genannten Instituts sich zweifellos erhöhen.
Des fernem gestatten wir uns, Sie auf die Inopportunität einer Pressekampagne hinzu weisen, welche sich nach einer Aufhebung der Einreisesperre gegen Coselschi zweifellos erheben würde. Im übrigen hat uns das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons Waadt bereits durchblicken lassen, dass dieser Kanton sich mit allen Mitteln gegen eine Aufhebung der Einreisesperre zur Wehr setzen würde.
Der seitens des italienischen Gesandten angebotene Gegendienst, nämlich das irredentistische Buch von Giulio Renzini «L’Italianità sulle Alpi» vom Verkehr zurückzuziehen, kann u. Er. gar nicht als effektiver Gegendienst angesehen werden. Nicht nur wäre Italien bereits aus Gründen freundnachbarlicher Beziehungen zu einer solchen Handlungsweise moralisch verpflichtet, sondern es ist überdies darauf hinzuweisen, dass das erwähnte Buch bereits seine Verbreitung gefunden hat und somit ein Aufkäufen der noch vorhandenen Exemplare keine grosse praktische Tragweite mehr besitzt.
Indem wir bedauern, Ihre Auffassung betr. die Behandlung Coselschis nicht teilen zu können, bitten wir Sie, Herr Minister, den Ausdruck unserer ausgezeichneten Hochachtung zu genehmigen4.
- 1
- Lettre (Copie): E 4320 (B) 1968/195/26.↩
- 2
- Non reproduite. Dans cette lettre, Bonna relatait une nouvelle intervention de Tamaro en faveur de Coselschi et faisait part du vœu de Motta que le Ministère public rapportât l’interdiction de séjour en Suisse qui frappait Coselschi.↩
- 3
- A ce sujet, cf. E 4320 (B) 1968/195/26.↩
- 4
- Dans une lettre du 1er février 1938 au Ministre de Suisse à Rome, P. Ruegger, le Suppléant du Chef de la Division des Affaires étrangères, H. Frolicher, résumait la lettre publiée sous ce No pour conclure: Indem wir Ihnen von diesem negativen Entscheide der Schweizerischen Bundesanwaltschaft Kenntnis geben, bitten wir Sie, sich nochmals zu dieser Angelegenheit äussern und uns insbesondere die Argumente darlegen zu wollen, auf die wir gegebenenfalls gegenüber der Bundesanwaltschaft hinweisen könnten, um eine nochmalige Wiedererwägung der Angelegenheit zu beantragen. In der Tat verhehlen wir uns nicht, dass es offenbar im Interesse der allgemeinen Beziehungen zwischen beiden Ländern läge, wenn wir den italienischen Wünschen in dieser Angelegenheit schliesslich entgegenkommen könnten (E 2200 Rom 23/11).↩
Tags
Politische Akitvitäten ausländischer Personen
Italien (Andere) Coselschi-Affäre (1935–1938) Irredentismus im Tessin (1876–1942)