Également: Projet d’Accord économique provisoire sur les échanges hispano-suisses. Annexe de Sans date (juin 1937)
Également: Plaidoyer pour la signature de l’Accord économique provisoire. Il faut inverser les démarches. La signature favorisera une reconnaissance. Annexe de 13.6.1937
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 12, doc. 96
volume linkBern 1994
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001D#1000/1552#771* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 48 | |
Titolo dossier | Handels- und Kompensationsabkommen mit der Franco-Regierung (1936–1942) | |
Riferimento archivio | B.14.21.1.a • Componente aggiuntiva: Spanien |
dodis.ch/46356
Wie s. Z. gemeldet, habe ich mich im Februar laufenden Jahres zuerst nach Salamanca begeben, um beim diplomatischen Kabinett des Staatschefs (das die Funktionen eines Aussenministeriums inne hat) und nachher beim Staatssekretariat (dessen Vorsteher, Herr Nicolas Franco, der Bruder des Staatsoberhauptes ist) das Einverständnis zu den vorgeschlagenen Unterhandlungen zwecks Abschluss eines provisorischen Abkommens über die spanisch-schweizerischen Handelsbeziehungen zu erwirken. Mit einer schriftlichen Order versehen, durch welche die Junta de Burgos (welche ausser obgenanntem und dem Kriegsministerium alle weiteren Funktionen der Regierung umfasst) aufgefordert wurde, die Verhandlungen zu führen und, falls dies den Interessen des spanischen Staates entspreche, zu einem praktischen Abschlüsse zu bringen, habe ich diese in jener Stadt durchgeführt und zum Abschluss gebracht. Das Resultat war der Ihnen bekannte, bereinigte Entwurf3, der dann auch Ihr Einverständnis und das der sonstigen in der Schweiz zuständigen Stellen erlangt hat.
Die «Comision de Industria y Comercio», die das Handels- und Industrie-Ministerium ersetzt, sandte darauf jenen Entwurf zwecks definitiver Genehmigung an das Staatssekretariat nach Salamanca. Dieses beauftragte eine eigene Stelle mit der nochmaligen Prüfung und Begutachtung, welch letztere vollständig zustimmend ausfiel und sich für die Unterzeichnung des Abkommens ohne irgendwelche Änderungen aussprach. Die Sache blieb aber, trotzdem man mir in Burgos den Zeitpunkt der Unterschrift auf die nächsten Tage in Aussicht stellte, weiter liegen, und auf persönliche Erkundigung in Salamanca hin teilte mir Herr Sangroniz, der Chef des diplomatischen Kabinetts des Staatschefs, mit, dass dieses Handelsabkommen und noch einige andere vorläufig nicht unterschrieben werden könne, da zufolge einer Verfügung des Staatsoberhauptes zuerst das an alle Staaten gerichtete Begehren der nationalistischen Regierung um Anerkennung ihrer Eigenschaft als kriegsführende Partei erledigt werden müsse; denn heute interessieren - wie er sagte - wirtschaftliche Fragen nur in zweiter Linie und müssten hinter jenen politischer Art zurücktreten.
Das Schreiben mit dem Begehren sei um den 17. Juni 1. J. herum an die schweizerische Regierung abgegangen, und ich sollte einige Tage warten bis die Antwort auf dasselbe eintreffe4. Herr Sangroniz setzte mir dann auseinander, dass völkerrechtlich dieses Begehren Francos nicht abschlägig beantwortet werden könne. Es sei auch nur die rechtliche Anerkennung eines tatsächlich existierenden Zustandes, und das nationalistische Spanien besässe übrigens gegenwärtig alle Vorteile, welche eine kriegsführende Partei gemessen könne, ohne deren Pflichten befolgen zu müssen.
Ich habe mich sofort gegen diese Unterstellung einer rein wirtschaftlichen Angelegenheit unter eine politische Frage gewandt und Herrn Sangroniz - selbstredend als meine rein persönliche Ansicht - gesagt, dass dieses Vorgehen, soweit es die Schweiz betreffe, uns der gewünschten Anerkennung nicht näher bringe, sondern entferne, und dass übrigens diese Anerkennung seitens der Schweiz für Spanien keinerlei praktische Bedeutung und Vorteile haben könne. Der Herr Minister widersprach dieser Auffassung damit, dass er meinte, es könne Vorkommen, dass das einzige in der Schweiz akkreditierte spanische Konsulat in Genf Anhängern Francos Passverlängerungen oder Unterschriftbeglaubigungen - z. B. in Erbschaftssachen und ähnlichem - verweigere und diese so praktisch Schriften- und rechtlos gemacht werden oder in Schwierigkeiten geraten könnten. Dem hielt ich entgegen, unser Bundesrat habe verfügt, dass mit dem Vertreter der Regierung von Burgos in Bern tatsächliche Beziehungen unterhalten werden können und man auch dessen Visum auf Pässen anerkenne. Wenn sich in der Praxis wirklich noch Unzulänglichkeiten in der angedeuteten Richtung ergeben könnten, so sei unsere Regierung sicherlich gerne bereit, diese auf zuvorkommendste Weise und in kürzester Frist zu beheben. Herr Sangroniz hat anerkannt, dass tatsächlich die Schweiz in dieser Beziehung, im Gegensatz zu ändern Ländern, getan habe, was man von ihr billigerweise erwarten konnte, und dass man in Salamanca die loyale Haltung, welcher die schweizerische Regierung sich innerhalb des Rahmens unserer traditionellen Neutralität dem nationalistischen Spanien gegenüber befleisse, sehr schätze. Er werde also, wenn ich ihm das gesagte pro memoria schriftlich5 zustellen wolle, die Angelegenheit nochmals prüfen und dem Staatschef zur Wiedererwägung vorlegen.
Letztere Versicherung ist wohl nur eine diplomatische Höflichkeitsformel, denn es scheint mir klar, dass vor Eintreffen der Antwort von Bern nichts in der Sache gemacht wird. In Burgos erfuhr ich dann von anderer Seite, dass das genannte Begehren uns über die Regierung eines Landes zugestellt werde, welches Franco bereits anerkannt habe.
Als Beilage lege ich die Übersetzung meiner genannten Note6 bei. In der Zusammenkunft, die am Donnerstag, den 24. Juni in Zürich stattfand, und an welcher ausser einem Vertreter Ihres Departementes auch solche der Handelsabteilung, der Verrechnungsstelle, des Vorortes des schweizerischen Handelsund Industrie-Vereins und der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung teilnahmen, ist beschlossen worden, dass ich sobald als möglich wieder nach Spanien reisen solle, weil alles versucht werden müsse, um das Abkommen doch unter Dach zu bringen. Man werde mit der Bitte an Sie gelangen, uns in dieser Bemühung zu unterstützen. Eine Stützung des von mir in Salamanca vertretenen Standpunktes durch Sie könnte unter Umständen eine grosse Hilfe bedeuten und ich möchte mir daher auch meinerseits die Bitte erlauben, eine solche in Erwägung zu ziehen, selbstredend nur, wenn Sie meine Stellungnahme billigen und wenn Sie dies für zweckmässig und möglich erachten7.
- 1
- Cette lettre est signée de Paul Brand.↩
- 2
- Lettre: 2001 (D) 2/48.↩
- 3
- Reproduit en annexe 1.↩
- 4
- Pour la décision du Conseil fédéral dans cette question, cf. No 110.↩
- 5
- Reproduite en annexe 2.↩
- 6
- Reproduite en annexe 2.↩
- 7
- A la fin du document on trouve une remarque manuscrite de H. Frô/icher, disant: Die Antwort wurde Herrn B. mündlich erteilt. Ich habe im Namen des Departementes gedankt für Bericht und Tätigkeit, gesagt, dass Zirkularnote noch nicht eingetroffen, dagegen Kopie von Toca. Standpunkt des Departementes sei: - sachliche Voraussetzungen für Anerkennung als Kriegspartei oder Regierung vorhanden; - die Anerkennung würde eine Gleichbehandlung bringen und damit einem Erfordernis der Neutralität entsprechen; - ein weiteres Erfordernis der Neutralität sei aber auch, sich nicht in «fremde Händel» einzumischen. Die Frage der Anerkennung sei aber eine politische Streitfrage der Grossmächte, die in zwei Lager getrennt seien;↩
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Stato spagnolo (1937–1939) Guerra civile spagnola (1936–1939)