Classement thématique série 1848–1945:
II. LES RELATION BILATÉRALES ET LA VIE DES ÉTATS
II.11 ÉTHIOPIE
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 12, Dok. 61
volume linkBern 1994
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001D#1000/1557#233* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(D)1000/1557 5 | |
Dossiertitel | Errichtung und Umwandlung von Konsulaten, Addis Abeba (1921–1939) | |
Aktenzeichen Archiv | B.21.213.11 |
dodis.ch/46321 Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Bonna, au Ministre de Suisse à Rome, P. Ruegger1
Herr Direktor Masnata von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung in Lausanne hat uns kürzlich das in Abschrift beigelegte Schreiben2 gesandt, worin er die Errichtung eines schweizerischen Konsulats in Addis-Abeba anregt. Wie Sie aus seinen Ausführungen entnehmen werden, tritt Herr Masnata vorab im Interesse der hiesigen Wirtschaftskreise für die baldige Durchführung einer solchen Massnahme ein. Er ist der Meinung, dass angesichts der von der italienischen Regierung beabsichtigten umfassenden Industrialisierung Abessiniens die Absatzbestrebungen unserer Exportindustrie von Anfang an wirksam durch eine schweizerische konsularische Vertretung unterstützt werden sollten.
Die Argumentation von Herrn Masnata hat in der Tat manches für sich. Sollte es sich bei näherer Prüfung zeigen, dass eine konsularische Vertretung in Addis-Abeba wesentlich zur Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den italienischen Besitzungen in Ostafrika beitragen könnte, so müssten unseres Erachtens die notwendigen Vorkehren getroffen werden. Die Schweiz hat sich durch die de jure-Anerkennung der italienischen Hoheit über Abessinien zweifelsohne eine günstige Stellung verschafft. Es scheint geboten, dass aus dieser Tatsache auch für die Wirtschaft unseres Landes die grösstmöglichen Vorteile gewonnen werden. Die Errichtung eines schweizerischen Konsulates in Addis-Abeba, das wirksam im Dienste der schweizerischen Exportförderung zu arbeiten vermöchte, würde zudem die vom Bundesrat vorgenommene de jure-Anerkennung innenpolitisch einmal mehr rechtfertigen.
Wir haben Herrn Direktor Masnata aus diesen Gründen eine eingehende Prüfung seiner Anregung zugesagt. Dabei legen wir vor allem Wert darauf, Ihre Ansicht zu dieser Angelegenheit zu vernehmen. Für den Fall, dass auch Sie die Errichtung eines Konsulats in Addis-Abeba befürworten sollten, müsste zuerst erwogen werden, wie diese Massnahme praktisch durchzuführen wäre. Dies dürfte in der Tat nicht leicht sein, da wir unter den in Addis-Abeba verbliebenen Schweizern, soweit sie uns bekannt sind, kaum eine Persönlichkeit sehen, die man bei den jetzigen Verhältnissen ohne Bedenken mit dem Konsulamte betrauen könnte. Es will uns daher scheinen, dass zu Beginn schwerlich eine andere Lösung bliebe, als für einige Zeit einen tüchtigen Berufsbeamten auf den Platz zu entsenden. Dieser könnte mit den örtlichen Behörden Fühlung nehmen, sich über die wirtschaftlichen Möglichkeiten Rechenschaft geben und gegebenenfalls auch an Ort und Stelle die Postencheffrage abklären. Aus naheliegenden Gründen wäre zur erspriesslichen Durchführung einer solchen Mission die Vertrautheit mit den italienischen Verhältnissen und der enge Kontakt mit Ihrer Gesandtschaft von Vorteil. Wir haben uns daher gefragt, ohne uns jedoch in dieser Sache vorläufig irgendwie festlegen zu wollen, ob gegebenenfalls nicht am besten einer Ihrer Mitarbeiter (Herr Fumasoli, Herr Seifert, vielleicht auch Herr Konsul Brenni) mit einer solchen Aufgabe beauftragt würde, verkennen aber keineswegs die schweren Unzukömmlichkeiten, die bei der gegenwärtigen Geschäftslast Ihres Postens einer Lösung in diesem Sinne im Wege stehen könnten3.
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