Classement thématique série 1848–1945:
IV. QUESTIONS FINANCIÈRES GÉNÉRALES
1. Investissements suisses à l’étranger et accords de clearing; problèmes de compétence entre DPF et DEP
Également: Le DPF veut être informé, non pas des questions de détail, mais des questions fondamentales relative aux créances financières. Annexe de 10.11.1936
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 314
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1551#6478* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1551 221 | |
Dossier title | Schweizerische Kapitalinvestitionen im Ausland (1936–1937) | |
File reference archive | C.40.1 |
dodis.ch/46235
Mit bestem Dank bestätige ich Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 2. ds. Mts.2 mit welchem Sie mir mitteilen, in welchen Fällen der letzten Zeit das Politische Departement, dem die Wahrung der Interessen der schweizerischen Finanzgläubiger anvertraut ist, zu wenig informiert und beigezogen worden sei. Ich möchte mir erlauben, dazu einige Bemerkungen anzubringen:
Die in der Sitzung vom 13. Mai a. c.3 getroffene Regelung der Kompetenzfrage habe ich immer so verstanden, dass, gemäss ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung, das Politische Departement mit der Wahrung der Interessen der schweizerischen Finanzgläubiger gegenüber dem Ausland beauftragt sei, dass es diesen Fragenkomplex im Bundesrat vertrete, dass es sich aber für die Behandlung der einzelnen Fragen, namentlich soweit sie nicht grundsätzlicher Natur sind, eines Hülfsorganes bediene und zwar der Schweizerischen Nationalbank. Von dieser Auffassung ausgehend habe ich bei allen praktischen Fragen darauf gehalten, dass sowohl von mir wie von den zuständigen Mitarbeitern der Handelsabteilung immer im engsten Kontakt mit der Nationalbank vorgegangen wurde und wird. Ich glaube auch feststellen zu können, dass dies restlos geschehen ist. Ich war dabei allerdings der Meinung, dass es Sache der Nationalbank sei, das Politische Departement überall auf dem Laufenden zu halten, wo dieses nicht selber direkt beteiligt und vertreten war bezw. ist. Sollten Sie der Auffassung sein, dass diese Meinung unrichtig ist, und dass das Politische Departement auch bei der Behandlung von Einzelfragen selbst dann immer zugezogen werden soll, wenn die Nationalbank vertreten ist und aktiv mitarbeitet, so kann diesem Wunsche sehr leicht Rechnung getragen werden. Aus der Tatsache, dass sich die Vertreter des Politischen Departementes für Sitzungen der Clearingkommissionen und für andere Besprechungen, zu denen sie eingeladen waren, öfters entschuldigen liessen, konnte ich diesen Wunsch nicht voraussetzen. Zu den einzelnen von Ihnen angeführten Fällen möchte ich mir erlauben, Folgendes zu bemerken:
1. Die sämtlichen Fragen, die im August durch die Herren Direktor Schwab (Nationalbank) und Dr. Jöhr (Bankiersvereinigung) in Berlin diskutiert wurden4, sind an einer internen Konferenz am 22. Juli in Zürich behandelt worden und zwar in Anwesenheit eines Vertreters des Politischen Departementes. Wenn es infolge Mangel an Zeit nicht möglich war, diese wenigen Detailfragen (Pfandausfallforderungen, Anleihen deutscher Städte, Grenzbanken, Rheinkraftwerk Albbruck-Dogern und Anleihe des Steinkohlenbergwerks Friedrich Heinrich) anlässlich der grossen am 6. Juli abgeschlossenen Verhandlungen5 zu bereinigen, so handelte es sich doch in keiner Weise um irgendetwas Neues, das dem Politischen Departement neu hätte unterbreitet werden können. Über die Tatsache der Verhandlungen ist das Politische Departement am gleichen Tage orientiert worden, an welchem wir von Berlin erfuhren, dass die deutsche Seite verhandlungsbereit sei.
Es ist damals in keiner Weise der Wunsch ausgedrückt worden, dass neben der direkten Vertretung der Finanzgläubiger der Nationalbank und der Schweizerischen Gesandtschaft in Berlin noch ein Vertreter des Politischen Departementes zugezogen werden. Das Resultat der Verhandlungen habe ich Ihnen unverzüglich unterbreitet und Sie haben sich damit einverstanden erklärt.
2. Die von Deutschland Ende September ausgesprochene Kündigung des Transfer- und Fundierungsabkommens war lange zum voraus avisiert und auch in unserm schriftlichen Bericht vom 15. Juli dem Bundesrat in Aussicht gestellt worden6. Sie konnte unmöglich eine Überraschung bilden. Sie wurde, so viel ich weiss, auch vom Chef des Volkswirtschaftsdepartementes dem Bundesrat mündlich mitgeteilt. Eine Abschrift der Kündigungsnote, die rein formelle Bedeutung hatte, ist den Herren Direktor Schwab und Dr. Jöhr zugestellt worden.
3. Die Erwähnung einer deutschen Kündigung des Verrechnungsabkommens als Folge der Frankenabwertung7 ist mir unverständlich. Eine solche Kündigung ist nie ausgesprochen worden. Die Deutsche Gesandtschaft hat lediglich mit einer Note vom 2. Oktober8 die Aufnahme von Verhandlungen über verschiedene durch die Frankenabwertung aufgeworfene Fragen verlangt. Die in der deutschen Note speziell als Verhandlungsgegenstand bezeichneten Punkte betrafen nicht die Stellung der schweizerischen Finanzgläubiger. Es ist richtig, dass nach Eingang dieser Note, die wiederum der Nationalbank prompt zugestellt worden war, am 5. Oktober eine Besprechung mit den Mitgliedern der Verhandlungsdelegation stattgefunden hat, zu welcher das Politische Departement nicht beigezogen wurde. Es mag dies eine Unterlassungssünde sein, die sich aber daraus erklärt, dass die Interessen der Finanzgläubiger, wie gesagt, nicht direkt in Frage standen und diese übrigens direkt durch Herrn Dr. Jöhr und sodann durch die Nationalbank vertreten waren. In seiner Sitzung vom 6. Oktober9 hat der Bundesrat der Verhandlungsdelegation seine Instruktionen erteilt. Ich verstehe deshalb nicht recht, dass das Politische Departement über diese Verhandlungen überhaupt nicht unterrichtet worden sei.
4. Was die Clearingverträge mit den verschiedenen Oststaaten anbelangt, so musste selbstverständlich die Auswirkung der Frankenabwertung eingehend geprüft werden und zwar zunächst vom Standpunkt des Handelsverkehrs aus. Ich habe darüber dem Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Oktober10 einlässlich berichtet und meine Darlegungen sind von ihm genehmigt worden. Zu positiven Beschlüssen, vor deren Fassung das Politische Departement und die schweizerischen Finanzgläubiger nicht noch ausdrücklich beigezogen worden wären, haben diese Darlegungen nur in zwei Fällen geführt und zwar nicht von Seiten des Volkswirtschaftsdepartements sondern von Seiten des Bundesrates (Sitzung vom 30. Oktober)11. Es betrifft dies einmal Bulgarien, wo festgestellt wurde, dass der Clearingvertrag infolge ständiger Verletzung durch Bulgarien als dahingefallen zu betrachten sei und sodann die Türkei, wo der Bundesrat beschlossen hat, den Vertrag zu kündigen. Nebenbei gesagt konnte diese Kündigung infolge eines technischen Versehens nicht rechtzeitig ausgesprochen werden12. In beiden Fällen handelt es sich um Staaten, bei denen die schweizerischen Finanzinteressen geringfügig sind und in beiden Fällen hat das Volkswirtschaftsdepartement nicht von sich aus gehandelt sondern seine Anträge dem Bundesrat unterbreitet.
5. Was schliesslich die Eingabe des Komitees Deutschland der Schweizerischen Bankiervereinigung an den Bundesrat vom 24. Oktober13 anbelangt, so kann doch wohl weder das Volkswirtschaftsdepartement noch der Unterzeichnete dafür verantwortlich gemacht werden, dass diese Eingabe durch die Bundeskanzlei dem Politischen Departement nicht zugestellt worden ist. Ich selber habe sie von Herrn Dr. Jöhr erhalten, der sie meines Wissens auch dem Politischen Departement zugestellt hat.
Ich weiss nicht, ob es richtig ist, aus den geschilderten Tatsachen den Schluss zu ziehen, «dass für das Politische Departement die Tragung jeglicher Verantwortlichkeit für die Regelung der schweizerischen Finanzforderungen im Clearingabkommen unmöglich wird14.» Diese Verantwortung besteht gemäss audrücklicher Bestimmung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesverwaltung15 und sie ist bestätigt worden in der Konferenz vom 13. Mai d. J.16 Ich habe eingangs bemerkt, dass, wenn der ständige Kontakt mit den Ausführungsorganen des Politischen Departementes, mit der Nationalbank, nicht genügt, selbstverständlich sofort Sorge getragen werden kann und muss, dass das Politische Departement neben der Nationalbank zu allen Besprechungen, die die Interessen der Finanzgläubiger berühren könnten, direkt auch beigezogen wird.
- 1
- Lettre: E 2001 (D) 1/221.↩
- 2
- Non reproduit.↩
- 3
- Cf. annexe au no 227.↩
- 4
- Cf. Niederschrift über das Ergebnis der deutsch-schweizerischen Besprechungen vom 26. bis 29. August 1936 du 29 août(E 2001 (C) 4/161).↩
- 5
- Cf. no 247, n. 7.↩
- 6
- Cf. PVCF no 1238 (E 1004 1/359).↩
- 7
- Cf. no 297 et annexes.↩
- 8
- Cf. no 303, n. 5.↩
- 9
- Cf. PVCF no 1635 (E 1004 1/360).↩
- 10
- Cf. no 303.↩
- 11
- Cf. no 306.↩
- 12
- Cf. rf 322, n. 4.↩
- 13
- Non reproduit. Cf. no 305.↩
- 15
- Du 26 mars 1914 (RO, 1914, vol. 30, pp. 292-314).↩
- 16
- Cf. n. 2 ci-dessus.↩