Sprache: Deutsch
26.9.1936 (Samstag)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 26.9.1936
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Le Conseil fédéral décide de dévaluer le franc suisse contre l’avis du Directoire de la Banque nationale.

Classement thématique série 1848–1945:
V. LA POLITIQUE MONÉTAIRE DE LA SUISSE ET LA DÉVALUTATION DU FRANC

Également: Mesures complémentaires à la dévaluation monétaire. Annexe de 27.9.1936
Également: Sur proposition du DFD, le Gouvernement adresse un rapport à l’Assemblée fédérale au sujet de la dévaluation du franc suisse, mais il décide de ne pas faire de proclamation au peuple suisse. Annexe de 28.9.1936
Également: Le Conseil fédéral insiste pour que le Parlement approuve son rapport sur la dévaluation monétaire. Annexe de 28.9.1936
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Jean-Claude Favez et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 11, Dok. 297

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Bern 1989

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dodis.ch/46218
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 26 septembre 19361

1585. Abwertung des Schweizerfrankens

Der Bundesrat fährt in seinen Beratungen über das Finanzproblem, die er bereits in seiner Sitzung von Freitag morgen begonnen hatte und die am Nachmittag fortgesetzt worden waren, fort.

Der Bundespräsident2 hatte bereits am Freitag morgen mitgeteilt, dass am Donnerstag3 spät abends der französische Wirtschaftsminister, Herr Spinasse, nach Bern gekommen war, um dem schweizerischen Bundesrat in der Person des Bundespräsidenten die internationale Finanzlage mitzuteilen und ihm zu erklären, dass Frankreich gezwungen sein werde, den Franken neuerdings um zirka 30% abzuwerten4. An dieser Besprechung, die spät am Abend stattfand, nahmen auch der Präsident der Generaldirektion der Nationalbank, Herr Bachmann, sowie der Chef der Abteilung für Auswärtiges, Herr Minister Bonna, teil. Aus einem Schriftstücke, das der französische Wirtschaftsminister dem Bundespräsidenten aushändigte, soll hervorgehen, dass die geplante französische Abwertungsmassnahme in Übereinstimmung mit der englischen und der nordamerikanischen Regierung erfolgen soll, im Sinne einer Ermöglichung der internationalen Stabilisierung der Währung5. Herr Spinasse wünschte zu wissen, ob die Schweiz mitmachen würde und erklärte dabei, er habe gute Nachrichten aus Holland. Der Bundespräsident nahm die Mitteilung entgegen.

Wie an der Sitzung vom Freitag (Beratungen vom Nachmittag) nimmt auch jetzt Herr Präsident Bachmannzeitweilig an den Beratungen teil, um dem Bundesrat Aufschluss zu geben. Herr Bachmann führt aus, dass das Direktorium der Nationalbank sich einstimmig gegen die Abwertung ausspricht, da eine den französischen Franken entwertende Massregel in keiner Weise den Schweizerfranken unhaltbar machen werde. Dazu sei die gegenwärtige Stellung der Nationalbank zu solid, die Lage der Banken im allgemeinen wieder ziemlich normal und auch der eidgenössische Staatshaushalt weise zurzeit keine Anzeichen besonderer Gefahr auf. Zu dieser Haltung ist das Direktorium auch deshalb gekommen, weil feststehe, dass Holland den Gulden nicht abwerten werde. Diese Feststellung ergebe sich aus verschiedenen telephonischen Erkundigungen an zuständiger Stelle in Holland sowie auch aus einer direkten Erklärung, die der Gouverneur der holländischen Notenbank, Herr Trip, telephonisch dem Sprechenden soeben abgegeben habe. Herr Bachmann bittet dringend, der Rat möchte von einer Abwertung absehen und sich auf andere Massnahmen, wie auf die vorläufige Schliessung der Börse und das Verbot der Goldausfuhr, beschränken. Hierauf verlässt er den Saal, um dem Bundesrat die Weiterberatung zu ermöglichen.

Der Bundespräsident ist gleicher Ansicht und spricht sich gegen die Abwertung aus, die nicht nur nicht notwendig sei, sondern im Gegenteil unabsehbare Schadensfolgen für das Land haben könnte. Er legt daher dem Bundesrat den Entwurf zu folgender Erklärung betr. den Schweizerfranken vor, die das Festhalten am gegenwärtigen Stande dokumentiert:

«Der Bundesrat hat Kenntnis genommen von den Beschlüssen der französischen Regierung, die dem Parlament eine Abwertung des französischen Frankens in der Höhe von ungefähr 30% des heutigen Wertes vorschlägt. Diese Massregel wird offenbar mit Rücksicht auf die besondere Lage des französischen Staates getroffen, dessen Staatsdefizit dringend eine Sanierung erheischt und dessen Kapitalmarkt und Währung durch Kapitalflucht und Goldabzüge gelitten hat. Zur Schwächung der Währung trugen bei die Politik der Subventionierung und Kreditausweitung und die damit verbundenen starken Lohn- und Preissteigerungen der letzten Zeit. Die französische Regierung hat mit den Regierungen der Vereinigten Staaten und England Fühlung genommen, die erklärten, dass die von Frankreich vorgesehene Abwertung zu keinen Retorsionen Veranlassung geben würde. Der Bundesrat steht auf dem Standpunkte, dass die speziellen Momente, die für Frankreich zu der geplanten Massregel Veranlassung gaben, für unser Land nicht in Betracht kommen. Er wird den Schweizerfranken aufrecht erhalten und die bisherige Währungspolitik unverändert fortsetzen. Holland hat sich in gleicher Weise für die Fortsetzung seiner bisherigen Währungspolitik entschieden.»

In der Beratung sprechen sich ausser dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements sämtliche übrigen Mitglieder des Rates in gegenteiliger Richtung aus. Sie sind der Ansicht, dass finanzielle und banktechnische Gründe allein nicht massgebend sein dürfen; sie anerkennen wohl, dass die gegenwärtige Lage der Nationalbank es durchaus ermöglichen würde, einen allfälligen Ansturm auf unsere Goldreserven wenigstens vorläufig siegreich zurückzuweisen. Doch wisse man nicht, wie lange unserem Noteninstitut dies möglich wäre und ob wir schliesslich dann nicht gezwungen wären abzuwerten, nachdem der Stand der Goldreserven ganz beträchtlich zurückgegangen wäre und die Nationalbank so eine gewaltige Schwächung erfahren hätte. Massgebend für die Beschlussfassung des Bundesrates müssen aber ebenso sehr oder sogar vor allem die wirtschaftlichen Erwägungen sein und da sei zu berücksichtigen, dass die Schweiz nicht länger eine Preisinsel bilden dürfe. Durch die neuerliche Abwertung des französischen Frankens würde bei Festhalten an der bisherigen Höhe des Schweizerfrankens die Differenz sich noch bedeutend vergrössern. Dadurch würden unsere Ausfuhrmöglichkeiten neuerdings vermindert, während anderseits die Konkurrenzierung des Auslandes beträchtlich zunehmen würde. Gewiss werde eine Abwertungsmassnahme in erster Linie verursacht sein durch die neuerliche Abwertung des französischen Frankens. Doch sei dies nicht zu verhindern und nun sei es höchste Zeit für die Schweiz, den Anschluss an die Weltwirtschaft nicht zu verpassen und ebenfalls mitzumachen. Es sei daher nicht länger zuzuwarten; jetzt könne die Abwertung noch vorgenommen werden ohne allzu grossen Schaden, während in einigen Monaten die Sache viel bedenklicher werden könnte. Eine Abwertung sei also unvermeidlich. Wir können ohne eine solche nicht mehr auskommen; dabei sei es aber selbstverständlich, dass alle Massnahmen getroffen werden müssen, um die Auswirkungen der Abwertung mit Bezug auf die Lebenskosten zu beschränken und zu neutralisieren.

Der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartements und auch derjenige des Justiz- und Polizeidepartements weisen darauf hin, dass durch die Abwertung das Vertrauen weitester Kreise unseres Volkes und auch des Auslandes in den Schweizerfranken und in den Bundesrat erschüttert würde. Es sei nicht zu vergessen, dass auch gerade der Mittelstand, die kleinen Leute, die Sparer, die Rentner und Pensionierten ganz beträchtlich geschädigt würden. Eine Verhinderung der Teuerung werde nicht möglich sein, sondern man werde sogar recht bald mit einer starken Verteuerung der Rohprodukte und aller importierten Waren, aber auch der Löhne usw. rechnen müssen, wodurch die Vorteile der Abwertung mit Bezug auf die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit unseres Landes auf dem internationalen Markte wieder beseitigt würden.

Nach einer weitern Aussprache schreitet der Rat zur Abstimmung. Mit sämtlichen Stimmen gegen zwei (Herr Bundespräsident Meyer und Herr Bundesrat Baumann) beschliesst der Rat die sofortige Abwertung, wobei über das Mass der Abwertung sowie über die sofort zu ergreifenden Vorkehren zur Verhinderung einer Erhöhung der Kosten der Lebenshaltung in einer spätem Sitzung Beschluss gefasst werden soll. Herr Baumann spricht sich für die vom Herrn Bundespräsidenten, bezw. vom Finanz- und Zolldepartement und der Nationalbank weiter oben im Wortlaut formulierte «Erklärung» aus.

Herr Bachmann erscheint wieder im Saal und nimmt mit grossem Bedauern Kenntnis vom Beschluss, den der Rat soeben gefasst hat. Er erklärt, dass es ihm schwer falle, den Abwertungsbeschluss durchzuführen und bittet den Rat, er möchte jemand anders damit betrauen. Auf Ersuchen des Rates erklärt er sich indessen bereit, seine Mitarbeit, soweit ihm dies möglich ist, dem Lande in diesem schwierigen Augenblicke nicht vorzuenthalten.

Herr Bundespräsident Meyer bedauert den Beschluss des Bundesrates ebenfalls und hält ihn für unglücklich. Dieser Beschluss werde ihm spätere Entschliessungen erleichtern. Er zweifelt sehr daran, dass es ihm möglich sein wird, den Standpunkt des Bundesrates, wie er durch den gefassten Beschluss zum Ausdrucke kommt, in richtiger Weise vor Volk und Parlament zu vertreten.

Auf Drängen des Rates erklärt Herr Bundespräsident Meyer indessen, sich dem Willen der Mehrheit zu unterziehen und aus Pflichtbewusstsein und Verantwortungsgefühl gegenüber Volk und Land heraus in dieser schweren und entscheidenden Stunde das seinige beizutragen, um den Beschluss sowohl vor dem Volke als vor dem Parlament zu vertreten und ihm die Zustimmung aller zu sichern.

Sämtliche Mitglieder des Rates danken Herrn Bundespräsident Meyer für seine patriotische und disziplinierte Haltung und nehmen von seiner Erklärung und Bereitwilligkeit mit Genugtuung Kenntnis6.

Hierauf wird Herr Bundespräsident Meyer beauftragt, am Sonntag im Radio in den drei Landessprachen eine kurze Ansprache zu halten zur Erklärung und Begründung des Abwertungsbeschlusses des Rates. Ferner wird beschlossen, folgende amtliche Mitteilung durch die Presse veröffentlichen zu lassen:

«Nach Kenntnisnahme des Beschlusses der französischen Regierung, den französischen Franken um ungefähr 30 Prozent abzuwerten, hält der Bundesrat dafür, dass das Interesse der nationalen Wirtschaft auch die Schweiz zwingt, ihre Valuta den führenden Weltvaluten anzunähern. Er wird am Montag den eidgenössischen Räten seinen Bericht unterbreiten. Die Börsen werden an diesem Tage sowie am Dienstag geschlossen sein.»

Ausserdem soll der Ständerat, der erst wiederum am Dienstag zusammenkäme, ebenfalls auf Montag abend 18 Uhr dringend einberufen werden. Am Montag morgen 10 1/2 Uhr soll eine Konferenz von Vertretern des Bundesrates mit den Präsidenten sämtlicher Fraktionen sowie den Präsidenten und Vizepräsidenten der eidg. Räte stattfinden. Am Nachmittag fänden dann die Fraktionsversammlungen sowie die Sitzungen der beiden Finanzkommissionen der eidg. Räte statt, damit der Prioritätsrat das Geschäft bereits am Montag abend in Behandlung nehmen kann.

Der Rat tritt morgen Sonntag um 17 Uhr neuerdings zusammen7 zur Festsetzung des Masses der Abwertung, zum Erlasse von Weisungen an die Nationalbank sowie zur Beschlussfassung über die erforderlichen Massnahmen betr. die Kosten der Lebenshaltung und ev. auch zur Genehmigung des vom Finanzdepartement und vom Volkswirtschaftsdepartement gemeinsam vorzubereitenden Berichtes an die Bundesversammlung.

1
E 1004 1/360.
2
Meyer.
3
24 septembre.
4
La décision de dévaluer le franc est rendue publique par le Gouvernement français le 25 septembre au soir, par le truchement d’une déclaration arrêtée d’accord avec les Gouvernements américain et britannique. En voici le texte, publié simultanément le 26 septembre à Paris, Washington et Londres: (1) Le Gouvernement français, après s’être concerté avec le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique et le Gouvernement de la Grande-Bretagne, se joint à eux pour affirmer une volonté commune de sauvegarder la paix, de favoriser l’établissement des conditions qui pourront le mieux contribuer à restaurer l’ordre dans les relations économiques internationales et de poursuivre une politique tendant à développer la prospérité dans le monde et à améliorer le niveau de vie des peuples. (2) Le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique et le Gouvernement de la Grande-Bretagne doivent naturellement dans la politique monétaire internationale tenir pleinement compte des exigences de la prospérité intérieure de la République Américaine et de l’Empire Britannique, de même que le Gouvernement français tiendra naturellement compte de considérations analogues en ce qui concerne l’économie de la Métropole et des possessions d’Outre-mer. Ils saisissent avec plaisir l’occasion qui leur est offerte de réaffirmer qu’ils entendent poursuivre la politique par eux pratiquée au cours des dernières années et dont un des objectifs constants est de maintenir le plus grand équilibre possible sur le marché international des changes et de ne rien négliger pour éviter qu’aucun trouble ne soit apporté dans cet équilibre du fait d’une action monétaire américaine ou britannique. Le Gouvernement français partage avec le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique et le Gouvernement de la Grande-Bretagne la conviction que la continuation de cette politique coordonnée servira les buts généraux que tous les Gouvernements devraient poursuivre. (3) Le Gouvernement français, considérant que la stabilité désirable des principales monnaies ne peut être assurée sur des bases solides sans que soit préalablement rétabli un équilibre durable entre les diverses économies, a décidé dans ce but de proposer à son Parlement l’ajustement de sa devise. Le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique et le Gouvernement de la Grande-Bretagne, dans l’espoir que seront ainsi établies des fondations plus solides pour la stabilité des relations économiques internationales, ont accueilli favorablement cette décision. Le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique, le Gouvernement de la Grande-Bretagne et le Gouvernement français déclarent qu’il est de leur intention d’user des moyens appropriés dont ils disposent pour éviter dans toute la mesure du possible que des troubles puissent affecter les bases nouvelles de changes résultant de l’ajustement envisagé. Il est entendu que les consultations nécessaires seront assurées à cette fin avec les deux autres Gouvernements et entre les Instituts qualifiés. (4) Le Gouvernement français est au surplus convaincu, comme le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique et le Gouvernement de la Grande-Bretagne, que le succès de la politique définie ci-dessus est lié au développement du commerce international. En particulier, il attache la plus grande importance à ce qu’une action soit entreprise sans délai pour atténuer progressivement, en vue de leur abolition, les régimes actuels de contingents et de contrôles de changes. (5) Le Gouvernement français, comme le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique et le Gouvernement de la Grande-Bretagne, souhaite et sollicite la coopération des autres Nations pour la réalisation de la politique formulée dans la présente déclaration. Il compte qu’aucun pays n’essaiera d’obtenir un avantage de change déraisonnable et par là de contrecarrer l’effort qu’entendent poursuivre pour restaurer des relations économiques plus stables, le Gouvernement des Etats-Unis d’Amérique, le Gouvernement de la Grande-Bretagne et le Gouvernement français (E 2001 (C) 4/5). Le 21 novembre 1936, sur demande de la Banque nationale, le Département politique charge les légations à Washington, Paris et Londres de notifier aux gouvernements américain, français et britannique, l’adhésion de la Suisse aux principes généraux contenus dans la déclaration tripartite du 25 septembre (E 2001 (D) 2/318).
5
Cf. n. 3 ci-dessus.
6
Cf. aussi PVCF no 1604, du 2 octobre: Herr Bundesrat Motta, Vizepräsident des Bundesrates, richtet an den Herrn Bundespräsidenten folgende Dankesworte: «Herr Bundespräsident, Gestatten Sie mir, im Namen Ihrer Kollegen Ihnen einen ganz besonderen Dank auszusprechen. Wir haben schwere Stunden miterlebt. Alle haben wir unsere harte Pflicht erfüllt. Doch Ihr Beispiel ragt leuchtend hervor. Die Charaktergrösse des Menschen zeigt sich in den Schwierigkeiten. Sie haben zugleich unsere Anerkennung und unsere Bewunderung gewonnen. Sie sind ein grosser Eidgenosse. Solange unser Land Männer Ihres Charakters an der Spitze seiner Behörden haben wird, soll es uns um seine Zukunft nicht bange sein. Unser Dank geht auch an unsern Kollegen Herrn Bundesrat Obrecht. Die Ereignisse haben ihn nicht unvorbereitet getroffen. Wir wünschen ihm Kraft, Mut, Entschlossenheit. Er kann auf uns alle zählen.» Die übrigen 5 Mitglieder des Rates stimmen dieser Dankesbezeugung zu. Herr Bundespräsident Meyer dankt und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der schwere Beschluss bezüglich der Währung zum Wohle des Landes ausfallen werde.
7
Cf. annexe 1 au présent document.