Classement thématique série 1848–1945:
I. SOCIÉTÉ DES NATIONS
4. Conflit italo-éthiopien, sanctions; venue du Négus en Suisse; manifestation de journalistes italiens à la SdN; reconnaissance de l’Ethiopie italienne
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 11, doc. 195
volume linkBern 1989
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
Cote d'archives | CH-BAR#E7800-03#1000/1119#295* | |
Titre du dossier | Différend entre l'Italie et l'Ethiopie, sanctions 1935/1936, Teil 3 (1935–1936) | |
Référence archives | 14 |
dodis.ch/46116
Le Délégué du Conseil fédéral pour le Commerce extérieur, W. Stucki, au Président du Directoire de la Banque nationale, G. Bachmann1
Es wird Ihnen wahrscheinlich nicht bekannt sein, dass sich unter englischem Druck und Führung eine gewisse Koalition gegen die Schweiz herausgebildet hatte2, um uns zu zwingen, entweder die Sanktionen vollständig anzuwenden oder aber vor der ganzen Welt als vertrags-untreu auf die gleiche Linie mit Österreich und Ungarn gestellt zu sehen. Selbstverständlich haben wir auf diplomatischem Wege alles getan um dieser Gefahr zu begegnen3. Trotzdem zeigte sich letzten Mittwoch, als ich vor dem Expertenkomitee während voller drei Stunden über alle Details der schweizerischen Haltung Auskunft zu geben hatte4, anfangs ein starkes Misstrauen und eine nicht sehr freundliche Tendenz. Es ist mir gelungen die Stimmung ganz wesentlich zu ändern, indem ich mit offenen Karten spielte und überzeugend darlegen konnte, dass wir gewillt sind, diejenigen Versprechen, die wir in Genf abgegeben haben, auch durchaus loyal durchzuführen. Mit besonderer Hartnäckigkeit ist insbesondere auch gegenüber dem Bundesratsbeschluss5 betr. Durchführung der Finanzsanktionen insistiert worden. Die dort vorgesehene Möglichkeit, dass die Nationalbank in besondern Fällen Ausnahmen gegenüber dem Krediterteilungsverbot gewähren kann6, hat offenbar die Interessenten in ändern Ländern veranlasst, ihre Regierungen entweder zu gleichen Milderungen oder aber zur Beseitigung der schweizerischen Ausnahmebestimmungen zu drängen. Ich konnte und wollte mich nicht auf allzu viele Details festlegen und habe deshalb im ausdrücklichen Einverständnis mit Herrn Bundesrat Motta die Erklärung abgegeben, dass wir bereit seien das Expertenkomitee über die Art der Durchführung dieser Ausnahmebestimmungen regelmässig anhand der eingetretenen praktischen Fälle kurz zu orientieren. Selbstverständlich habe ich besonders betont, dass es sich nicht darum handeln könne bei irgend jemandem eine Genehmigung einzuholen, sondern lediglich darzulegen, dass unsere Praxis weder direkt noch indirekt dem italienischen Fiskus zugute kommen könne.
Ich wäre Ihnen nun dankbar, wenn Sie veranlassen wollten, dass man mir von der Nationalbank aus jeweils in kurzen Exposés Kenntnis gibt von Fällen, in welchen die Nationalbank Ausnahmebewilligungen erteilt hat. Da ich die Stimmung in Genf nun sehr genau kenne, werde ich dann jeweils entscheiden können, ob und was man dorthin weiterleitet.
Ich brauche nicht zu betonen, dass die ganze Angelegenheit sehr vertraulich behandelt werden sollte. Zu weiterer mündlicher oder schriftlicher Auskunft stehe ich übrigens selbstverständlich gerne zur Verfügung7.
- 1
- (Copie): E 7800 3/161. Sanktionen gegen Italien.↩
- 2
- Cf. no 191.↩
- 3
- Cf. no 192.↩
- 4
- Cf. JO. SDN, 1936, Supplément spécial no 147, pp. 39ss.↩
- 5
- Du 12 novembre. Cf. no 174.↩
- 6
- Cf. no 174, n. 6.↩
- 7
- Le 18 décembre, G. Bachmann transmet à Stucki une liste énumérant les cas dans lesquels la Banque nationale a autorisé l’octroi de prêts à des filiales ou représentations d’entreprises suisses en Italie, suivant l’article 2 de l’arrêté fédéral du 12 novembre. La lecture de cette liste suscite la lettre suivante de Stucki à Bachmann, du 20 décembre: Ich habe davon mit grossem Interesse Kenntnis genommen, muss Ihnen aber gestehen, dass ich erschreckt bin über die Zahl und das Ausmass der von Ihnen bereits bewilligten Ausnahmen. Meines Erachtens würde die Bekanntgabe dieser Fälle in Genf schwerste Kritik hervorrufen und die von uns jetzt glücklich ziemlich konsolidierte Stellung der Schweiz in der heiklen Frage der Sanktionen aufs Neue gefährden. Da die Frage der Finanzsanktionen nicht in meine direkte Kompetenz, sondern in diejenige des Politischen Departementes und des Finanzdepartementes gehört, so muss ich mich mit diesem Hinweis begnügen. Ich möchte Ihnen im gegenwärtigen Moment lediglich nachdrücklich empfehlen, bei der Bewilligung von Ausnahmen einen möglichst strengen Massstab anzulegen und immer im Auge behalten zu wollen, wie ausserordentlich delikat die Stellung unseres Landes in der Sanktionenfrage ist. Wenn wir den Eindruck erwecken, wir seien nicht korrekt, so ist meiner vollen Überzeugung nach, die daraus für die Schweiz resultierende moralische und sogar auch materielle Schädigung sehr gross (E 7800 3/161).↩