Classement thématique série 1848–1945:
I. SOCIÉTÉ DES NATIONS
4. Conflit italo-éthiopien, sanctions; venue du Négus en Suisse; manifestation de journalistes italiens à la SdN; reconnaissance de l’Ethiopie italienne
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 11, doc. 173
volume linkBern 1989
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| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#336* | |
| Titre du dossier | Sanktionen gegenüber Italien (1935–1935) | |
| Référence archives | 8.9.5 • Composant complémentaire: International |
dodis.ch/46094
Le Ministre de Suisse à Berlin, P. Dinichert, au Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stucki1
Um Ihrem Wunsche Rechnung zu tragen, über die Stellungnahme Deutschlands zur Sanktionenfrage im Verhältnisse zu Italien und die hiesige Beurteilung der diesfälligen schweizerischen Entschliessungen gelegentlich unterrichtet zu werden, habe ich mich mit dem eben aus den Vereinigten Staaten zurückgekehrten Ministerialdirektor Ritter persönlich in Beziehung gesetzt. Die äussere Veranlassung war übrigens durch die Veröffentlichung der schweizerischen Note vom 28. Oktober2 an den Generalsekretär des Völkerbunds gegeben.
Wesentlich Neues habe ich in meinem gestrigen Gespräche mit Direktor Ritter nicht erfahren, obwohl er sich in bereitwilliger Weise über die gedachte Sachlage mit mir unterhielt.
Des Bestimmtesten wurde mir bestätigt, dass, abgesehen von den allen Nichtmitgliedstaaten gemachten Eröffnungen seitens der grossen Sanktionskommission des Völkerbundes, von keiner Seite in irgendwelcher Form ein Schritt in der Sache bei der Reichsregierung bisher unternommen worden sei. Dies sei auch keineswegs überraschend, insbesondere seitens Grossbritanniens, das so peinlich bestrebt ist, nicht für sich selbst in Erscheinung zu treten, sondern im Gegenteil alles durch den Völkerbund und unter seiner Aegide besorgen zu lassen.
Die deutsche Regierung werde sich fernerhin angesichts des ausgebrochenen Konfliktes in jeder Hinsicht neutral verhalten, ganz entsprechend der Einstellung der Vereinigten Staaten von Amerika. Was die Ausfuhr von Kriegsmaterial3 betreffe, so habe Deutschland am bestehenden Umstande überhaupt nichts zu ändern. Das allgemeine, noch in Anwendung des Versailler-Vertrags seinerzeit erlassene Ausfuhrverbot bestehe noch zu recht, und wenn sich Deutschland auch durch die betreffenden Vertragsbestimmungen nicht mehr für gebunden halte, so habe es doch keine Veranlassung, gerade jetzt das Ausfuhrverbot etwa aufzuheben. Sollte dies unerwarteterweise geschehen, so würde die Aufhebung sowohl für Italien als für Abessinien gelten gemäss dem geltenden Neutralitätsrechte. Dieser Zustand ist auch für uns insofern befriedigend, als dadurch vermieden wird, dass die Frage der Durchfuhr deutschen Kriegsgeräts durch die Schweiz nach Italien überhaupt aufgeworfen werde. Zwar wäre unsere Rechtsstellung ohnehin klar, da auch im Gotthardvertrage die schweizerischen Massnahmen zur Aufrechterhaltung unserer Neutralität ausdrücklich Vorbehalten sind4.
Hinsichtlich der Kohlenlieferungen an Italien, zu denen sich Deutschland unter allen Umständen berechtigt halten würde, begrüsst man es hier immerhin, dass Kohle nicht auf der Liste der zu sperrenden Rohstoffe erscheint5. Man will da die Hand Englands erkennen, das an der weitern Belieferung Italiens mit Kohle selbst ein überwiegendes Interesse habe. Ministerialdirektor Ritter bemerkte noch, man habe deutscherseits übrigens kein Interesse, die Kohlensendungen übermässig zu steigern, da sich sehr rasch die Frage der Zahlungsmöglichkeiten Italiens stellen müsste. Vorderhand dürften wir also auch für die Transporte in Bezug auf den Transit über die Gotthardbahn6 Schwierigkeiten aus dem Wege gehen.
Dr. Ritter glaubt, dass man praktisch und ziemlich automatisch zwischen Deutschland und Italien zu einem dem schweizerischerseits erstrebten ähnlichen Kompensationsverhältnisse kommen werde. Hierbei ist natürlich die Rechtslage eine ganz verschiedene, da Deutschland gegenüber Italien weiterhin durch die bestehenden wirtschaftlichen Vereinbarungen gebunden bleibt, was für die Schweiz als Völkerbundsmitglied nicht der Fall ist.
Die schweizerische Stellungnahme findet hier, was mir der Vertreter des Auswärtigen Amtes ohne Umschweife bestätigte, volles Verständnis, vielleicht sogar etwas mehr, und zwar nicht zuletzt wegen der teilweise politischen Begründung. Ich will aber hier nicht näher darauf eintreten. Dr. Ritter meinte, er vermöge auch der eigentlich wirtschaftlichen Begründung zu folgen, obwohl er nicht überzeugt sei, dass sie in Genf nicht da oder dort Widerspruch auslösen könnte.
Interessant war mir noch von Direktor Ritter zu vernehmen, dass alles, was er in amtlichen und ändern Kreisen Amerika’s jüngst gehört habe, ihn vollends davon überzeuge, dass die Vereinigten Staaten von der streng neutralen Linie nicht abgehen würden. Er halte daran fest, trotz den abweichenden Auslegungen, die man den letzten Auslassungen amerikanischer Stellen geben zu können glaube. Denn obgleich im tobenden Streite alle amerikanischen Sympathien den Abessiniern zufielen, sei man in den Vereinigten Staaten nie entfernter davon gewesen, sich irgendwie in Auseinandersetzungen zwischen europäischen Mächten einzumischen. Im Vorjahre der Präsidentenwahlen dürfte sich das Roosevelt erst recht nicht gestatten.
Ich werde mit meinen Mitarbeitern bestrebt sein, die Sie möglicherweise interessierenden Vorgänge hierzulande zu verfolgen, und nicht verfehlen, Sie darüber auf dem laufenden zu halten.
- 1
- Lettre: E 7110 1/78.↩
- 2
- Cf. annexe II au no 172.↩
- 3
- Visée par la proposition I du Comité de Coordination de la SdN. Cf. no 160, n. 5. 3 rf y,0 1 ‹Î7↩
- 4
- Cf no 157↩
- 5
- Cf. no 160, n. 2.↩
- 6
- Cf. no 184. Sur l’importance, pour la ligne du Gothard, du trafic de marchandises entre l’Allemagne et l’Italie, cf. aussi la lettre de A. Altwegg, chef de section à V Office fédéral des transports, au chef du Département des Postes et des Chemins de fer, Pilet-Golaz, du 21 octobre 1935 (E 7110 1/77).↩


