Classement thématique série 1848–1945:
IV. QUESTIONS FINANCIÈRES GÉNÉRALES
1. Investissements suisses à l’étranger et accords de clearing; problèmes de compétence entre DPF et DEP
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 148
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001C#1000/1534#3091* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(C)1000/1534 177 | |
Dossier title | Durchführung der mit versch. Ländern getroffenen Devisenabkommen, II (1935–1936) | |
File reference archive | C.42.10 |
dodis.ch/46069
Relations financières avec l’étranger1
Besprechung in der Schweizerischen Nationalbank Zürich vom 9. September 1935 über die Frage der Anordnung von Zahlungsbeschränkungen
[...]2
Herr Professor Bachmannlegt dar, dass die Frage der Einführung von Zahlungsbeschränkungen gegenüber den Staaten, die ihrerseits zu solchen Massnahmen gegriffen haben, in den letzten Jahren verschiedentlich untersucht worden ist, dass aber von ihr bisher Umgang genommen wurde. Mit Rücksicht auf die wachsenden Kapitalabzüge in letzter Zeit und die sich mehrenden Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr, namentlich gegenüber Deutschland, ist vom Volkswirtschaftsdepartement in einem Schreiben vom 28. August 19353 an die Schweizerische Nationalbank die Frage neuerdings aufgeworfen worden.
Auf 30. Juni 1935 betragen die Gesamtguthaben der schweizerischen Gross- und Kantonalbanken gegenüber dem Ausland4
Die Verpflichtungen der gleichen Banken gegenüber dem Ausland belaufen sich auf
Fr. 764000000.-Der Saldo zu Gunsten dieser Banken beträgt Fr. 948000000.-Auf die einzelnen Staaten bezogen, teilen sich diese
Zahlen wie folgt auf:
Deutschland5 Guthaben der Banken
Schulden der Banken
Es ist zu bemerken, dass die Gesamtguthaben der Schweiz in Deutschland sich belaufen auf 3 300 000 000.–. Die deutschen Guthaben in der Schweiz lassen sich ungefähr auf 400 bis 500 Millionen Fr. berechnen (an Hand der in der Schweiz eingegangenen Zinsen, die ungefähr 22 Millionen Franken jährlich ausmachen).
Die Rückzüge der Grossbanken aus Deutschland im ersten Semester 1935 betraHerr Wetterspricht sich grundsätzlich für die Wünschbarkeit der Einbeziehung fremder Kapitalforderungen in die Clearingabkommen aus. Die Rückstände gegenüber Italien wachsen von Monat zu Monat an. Bei Eintritt eines Clearings wird die Situation von Anfang an verfuhrwerkt sein. Er will keinen Druck ausüben, doch wird man sich fragen müssen, ob es nicht besser wäre, spät als nie zu der fraglichen Massnahme zu greifen. Herr Jabergweist darauf hin, dass die Schweiz bei Einführung von Zahlungsbeschränkungen aus den Stillhalteabmachungen6 ausgeschlossen würde. Seit 1931 wurde durch diese Abmachungen die Zahlung anderer Forderungen ermöglicht. Durch die Zinsüberweisungen konnten die Bilanzen von Gross- und Mittelbanken im Gleichgewicht erhalten werden. In der letzten Zeit wurden die Guthaben durch vermehrte Einbringung von Registermarkforderungen abgebaut. Die Banken konnten im internen Verkehr zu Krediten veranlasst werden. Einseitige Zwangsmassnahmen würden sich im besondern auch zum Nachteil unserer Hotellerie auswirken. Wer ein Glashaus besitzt, sollte nicht mit Steinen um sich werfen. Die schweizerischen Beteiligungen sind bei weitem grösser in vielen Staaten als die angegebenen. Seit 1931 ist viel mehr rapatriiert worden. Es dürfte im offenkundigen Interesse der Schweiz sein, von Gegenmassnahmen abzusehen. Herr Jöhrunterstreicht das Interesse an der Aufrechterhaltung der Stillhalteabmachungen und betont die scharf ablehnende Stellungnahme Schachts gegenüber schweizerischen Zahlungsbeschränkungen bei den letzten Clearingverhandlungen8. Wir können im übrigen nur zurückhalten, was wir selbst an Geld schulden, nicht aber Depots. Auch Deutschland lässt gegenwärtig noch fremde Depots frei von der Devisenbewirtschaftung. Kapital könnte nur gegen Kapital verrechnet werden. Die Rückzüge aus der Schweiz sind auf die Furcht vor der Frankenentwertung zurückzuführen7, nicht auf ein mot d’ordre. Seit 1931 hat man mehr aus dem Ausland herausgeholt als man gemeinhin annimmt. Herr Jöhr ist überzeugt, dass wir gegenüber Deutschland den kürzern ziehen würden. Die auf den Clearingverkehr gesetzten Hoffnungen haben sich nicht erfüllt. Der Schlüsselpunkt liegt nach wie vor im Export Deutschlands.
[...]8
Herr Sulzerteilt den Standpunkt von Herrn Dr. Wetter. Sind Vor- und Nachteile genügend abgewogen worden, um zu einem klaren Schluss zu kommen? Wenn wir Schacht nicht einmal die Zähne zeigen, wird er uns immer schlechter behandeln. Schacht weigert sich, schweizerischen Niederlassungen in Deutschland Markanschaffungen zu gewähren, sondern zwingt zur Beistellung von Devisen aus der Schweiz.
Herr Dreyfuss befürchtet nicht das Eintreten solcher Rückwirkungen auf das Depotgeschäft, wie Herr Jöhr. Er ist überzeugt, dass die Aktiven Ungarns und Deutschlands in der Schweiz viel grösser sind als die angegebenen Zahlen; ebenso diejenigen Italiens. Das Depotgeschäft wird auf die Dauer zu teuer bezahlt.
Herr Zoellybemerkt, dass eine genaue Enquête der Bankiervereinigung schwierig durchzuführen wäre wegen Beunruhigung der Banken und ihrer Klienten. Die schweizerischen Finanzguthaben in Italien werden auf 380 Millionen, die Schulden auf 65 Millionen veranschlagt9. Von einem Verrechnungsverkehr sollte wegen den grossen Schwierigkeiten besser Umgang genommen werden.
Herr Bundesrat Meyer verweist auf die Mangelhaftigkeit der Statistik im Reiseverkehr (Kohlenimporte) und bemerkt gegenüber Herrn Jaberg, dass nicht nur der deutsche Fremdenverkehr, sondern auch der schweizerische Fremdenverkehr im Ausland, z.B. in Italien, in Rechnung zu stellen sei. Die Renitenz von Schacht könnte vielleicht gerade ein Grund zur Einbeziehung der Finanzforderungen in ein Clearing abgeben.
Herr Bachmannbemerkt in Antwort auf eine Anfrage von Herrn Dr. Feldscher, dass bei einem Zahlungsverbot die Einbeziehung der Zahlungen in einen Clearingverkehr mit den betreffenden Staaten erfolgen müsste. Er bedauert die Abwesenheit von Vertretern des Volkswirtschaftsdepartements. Das Zahlenmaterial bedarf noch der Abklärung. Es wird ein Exposé auszuarbeiten und eine weitere Konferenz in den nächsten Tagen einzuberufen sein.
- 1
- Procès-verbal: E 2001 (C) 4/177. Paraphe: PV GL. D’après le code « GL » ce document a été rédigé par P. A. Feldscher.↩
- 2
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46069. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46069. For the table, cf. dodis.ch/46069. Per la tabella, cf. dodis.ch/46069.↩
- 3
- Non retrouvé.↩
- 4
- Nous reproduisons ci-dessous un tableau, portant l’indication streng vertraulich et daté du 12 septembre, dont les chiffres diffèrent de ceux indiqués par G. Bachmann: Zusammenstellung über die Forderungen und Verpflichtungen schweizerischer Banken gegenüber dem Ausland. (Auf Grund von Erhebungen bei 65 Bankinstituten per 30. Juni 1935.) [...] Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46069. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46069. For the table, cf. dodis.ch/46069. Per la tabella, cf. dodis.ch/46069.(E 2001 (C) 4/177).↩
- 5
- Pour plus de détails, cf. no 206 et annexe.↩
- 6
- Cf. DDS vol. 10, surtout no 94, dodis.ch/45636 et n. 2.↩
- 7
- Cf. no 117.↩
- 8
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/46069. Pour le tableau, cf. dodis.ch/46069. For the table, cf. dodis.ch/46069. Per la tabella, cf. dodis.ch/46069.↩
- 9
- Cf. cependant annexe au no 216.↩
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