Language: German
2.4.1935 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 2.4.1935
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Les banques sont prêtes à de nouveaux sacrifices pour satisfaire les exigences du Reich. Le Conseil fédéral veut éviter la rupture. Proposition d’un compromis.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
How to cite: Copy

Printed in

Jean-Claude Favez et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 112

volume link

Bern 1989

more… |
How to cite: Copy
Cover of DDS, 11

Repository

dodis.ch/46033
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 2 avril 19351

594. Schweizerisch-deutsche Wirtschaftsbeziehungen

Den Verhandlungen wohnen auch die Herren Minister Stucki und Nationalbankpräsident Professor Bachmann zur Berichterstattung bei2.

Herr Professor Bachmann teilt mit, es ergebe sich aus seinen Besprechungen mit den zuständigen Vertretern der Bankwelt, dass die Banken zu neuen Opfern bereit seien, um den Abschluss eines Abkommens mit Deutschland zu ermöglichen. Um dem Begehren Deutschlands betr. den auf die Reichsbank entfallenden Betrag entgegenzukommen, sehen sie eine Reihe von Möglichkeiten vor, infolge deren der fragliche Betrag auf 4,9 Millionen, eventuell sogar auf 5,75 Millionen käme. Sollte dieses Entgegenkommen noch nicht hinreichen, so müssten eben noch % Million Franken vom Export genommen, also nicht mehr als Opfer der Banken gefordert werden. So hätte man dann einen Betrag von 6 Millionen Franken. Allerdings werden für die Reichsbank 6,5 Millionen gefordert; es darf aber angenommen werden, dass Deutschland einer Kompromisslösung mit 6 Millionen Franken zustimmen würde.

Herr Minister Stucki bemerkt, dass bei der von Herrn Bachmann vorgeschlagenen Lösung für die Verzinsung der lang- und mittelfristigen Guthaben, sowie für die Verzinsung der Rückstände aus dem Warenverkehr fast nichts mehr übrig bliebe. Er hält ferner einen Betrag von 5 Millionen Franken als das Maximum dessen, was der Reichsbank gegeben werden sollte; das ist auch der Betrag, den sie in letzter Zeit gefordert hatte3. In der gestrigen Sitzung hatte sich der Bundesrat auf den Boden gestellt, es sei aus Prestigegründen der Forderung Deutschlands, unsere Delegierten sofort nach Berlin zu neuen Verhandlungen zu entsenden, nicht Folge zu geben. Hält der Bundesrat an dieser Auffassung fest, so müssten wir einen schriftlichen Vorschlag machen und zwar, nach Ansicht des Sprechenden, in der Höhe von etwa 5 Millionen Franken; kommt der Bundesrat auf seinen früheren Beschluss zurück und hält er dafür, dass unsere Unterhändler doch nach Berlin oder Basel zu weiteren Besprechungen abreisen sollen, so erschiene es zweckmässig, von schriftlichen Vorschlägen vorläufig Umgang zu nehmen, ln erster Linie wird nun zu entscheiden sein, ob wir ein Abkommen à tout prix wünschen und also den Bruch vermeiden wollen; wenn ja, werden die Banken eben wenn nötig weiter gehen müssen als sie vorsehen, wobei von einer Belastung des Exportes nicht die Rede sein könnte.

Herr Professor Bachmann bemerkt, er habe die Banken gefragt, was sie von der Situation denken. Sie wollen keinen Bruch und wären daher bereit, sogar bis auf 6 Millionen Franken zu gehen; was mehr ist, müsste nach ihrer Meinung aber unbedingt der Export leisten.

Aus der Beratung ergibt sich vor allem, dass der Bundesrat mit einer Hinausschiebung der Kündigungsfrist bis zum 8. April und mit der Wiederaufnahme der Verhandlungen in Basel einverstanden wäre. Anderseits wird festgestellt, dass der Bundesrat in der gestrigen Sitzung beschlossen hat, unter keinen Umständen über 5 Millionen hinaus zu gehen, gemäss der von Herrn Minister Stucki geäusserten Auffassung.

Infolgedessen beantragt der Vorsteher des Finanzdepartements, man solle bei der Vollmacht von 5 Millionen Franken bleiben, hingegen solle die Delegation, falls sie mit einer derart beschränkten Vollmacht nicht auskommen kann, zu gegebener Zeit vom Bundesrat telegraphisch eine Erweiterung der Vollmacht verlangen.

Der Vorsteher des Politischen Departements ist der Meinung, dass man wohl auf 5,75 Millionen Franken gehen könne, da ja die Banken bereit seien, ein Opfer bis zu dieser Höhe zu bringen. Es scheint, dass Herr Schacht wünscht, die Verhandlungen persönlich zu leiten oder wenigstens aus nächster Nähe zu verfolgen. Er wird Ende der Woche in Basel sein. Man sollte einen Bruch verhindern, was offenbar auch der Wunsch des Herrn Schacht ist, und deshalb mit neuen Verhandlungen einverstanden sein, die jedoch, wenn immer möglich, in Basel stattzufinden hätten.

Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements ist ebenfalls der Meinung, dass die Verhandlungen in Basel fortgesetzt werden sollten und dass dies bestimmt zu verlangen wäre. Nur wenn ein solches Begehren auf endgültige Ablehnung stossen sollte, wäre eine Reise nach Berlin ins Auge zu fassen. Was die Grenze der Vollmacht anbetrifft, schliesst er sich den Ausführungen des Vorstehers des Finanzdepartements an.

Nach einem weiteren Gedankenaustausch wird

beschlossen,

es solle dem schweizerischen Unterhändler die Kompetenz eingeräumt werden, bis auf 5 Millionen Franken zu gehen. Herr Minister Stucki wird gebeten, die Verhandlungen weiter zu führen, trotz der von ihm geäusserten Bedenken und zwar eben auf der Basis von 5 Millionen Franken, wie er selbst vorgeschlagen hat. Sollte es nicht möglich sein, die Verhandlungen in Basel fortzusetzen, so bliebe wohl nichts anderes übrig, als nach Berlin zu reisen.

1
E 1004 1/351. Absent: Pilet-Golaz.
2
Suite des procès-verbaux du Ier avril 1935 (matin et après-midi); cf. les nos 109 et 110.
3
Le 24 novembre 1934 W. Stucki, qui se trouve à Berlin pour négocier la révision de l’accord du 26 juillet 1934, écrit ce qui suit dans une lettre adressée à E. Schulthess: Bekanntlich lag die Hauptschwierigkeit in den bisherigen Verhandlungen mit Deutschland darin, dass die deutsche Regierung keiner Lösung mehr zustimmen wollte, welche ihr nicht den im Verrechnungsabkommen in Aussicht genommenen Betrag von Fr. 5 Mill. monatlich in Form von freien Devisen «garantiere». Ohne wesentliche Schädigung entweder der Exportinteressen oder der Interessen des Fremdenverkehrs oder der Minimalzinsquote wäre eine solche «Garantie» schlechterdings unmöglich gewesen. Nachdem ich vorgestern, gestern und heute mit Herrn Schacht einlässliche und zum Teil etwas dramatische Besprechungen hatte, konnten wir schliesslich heute eine annehmbare Verständigungsformel für diesen wichtigsten Punkt der ganzen Verhandlungen finden. [...] ( E 7110 1/50).