Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 59
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#180* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 41 | |
Dossier title | Zahlungsverkehr mit Deutschland: Schweizerische Gesandtschaft, Berlin (1933–1935) | |
File reference archive | 8.9.1 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/45980 Le Ministre de Suisse à Berlin, P. Dinichert, au Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stucki1
Die Ihnen bekannte Rede, die Herr Dr. Schacht am letzten Messesonntag in Leipzig über die Sicherung der deutschen Rohstoffversorgung gehalten hat, war nicht nur geeignet, im Ausland über die zukünftigen Absatzmöglichkeiten in Deutschland Unruhe zu schaffen, sondern sie hat auch tatsächlich bei den deutschen Abnehmern ausländischer Waren in Deutschland Angst und Verwirrung gestiftet. Der Leitsatz des letzten Teils der Rede, dass künftighin nur derjenige Importeur, der im Besitz einer entsprechenden Devisenbescheinigung ist, darauf rechnen könne, die zur Bezahlung notwendigen Devisen zu erhalten, hat, wie ich mich hier auf der Gesandtschaft direkt vergewissern konnte, zur Rückgängigmachung zahlreicher Bestellungen in der Schweiz geführt. Viele Kunden, besonders in der Textilindustrie, waren der Auffassung, dass entsprechend den von Herrn Schacht verkündeten Grundsätzen künftighin auch unbeschränkte Überweisungen auf Ausländer-Sonderkonten, bezw. unbeschränkte Einzahlungen auf das Sammelkonto der Schweizerischen Nationalbank bei der Reichsbank im Verrechnungsverkehr nicht mehr zugelassen würden.
Ich habe mich sofort mit der Reichsbank und dem Reichswirtschaftsministerium in Verbindung gesetzt, um zu erfahren, ob tatsächlich Pläne bestehen, die zu einer Beeinträchtigung des soeben abgeschlossenen Verrechnungsabkommens führen können. Von beiden Seiten wurde mir in aller Form erklärt, dass die Bezahlung schweizerischer Waren in keiner Weise beeinträchtigt werden solle und dass die Ausführungen des Herrn Schacht das schweizerisch-deutsche Verrechnungsabkommen2 überhaupt nicht berühren. In der Tat hat ja auch Herr Schacht wörtlich gesagt: «Die mit Frankreich und der Schweiz abgeschlossenen Verrechnungsabkommen haben erst zu arbeiten begonnen. Wir hoffen, dass sie die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen werden und dass es möglich sein wird, eine missbräuchliche Verwendung dieser Konten zu verhindern und den Verkehr mit diesen und ändern Ländern auch in Zukunft durch gegenseitige Vereinbarungen zu regeln.»
Heute morgen hatte Herr Dr. Feer noch einmal Gelegenheit, mit Herrn Geheimrat Hagemann diese ganze Frage zu besprechen, wobei er erfuhr, dass das Reichswirtschaftsministerium zurzeit Pläne über eine allgemeine Kontingentierung der Fertigfabrikateinfuhr ausarbeite. Diese Kontingentierung sei die zwangsläufige Folge der katastrophalen deutschen Devisenlage und die notwendige Ergänzung eines Systems, das denjenigen Ländern, mit denen Verrechnungsabkommen abgeschlossen worden sind, eine Vorzugsstellung in der Belieferung Deutschlands mit eigenen Produkten einräumt. Herr Hagemann betonte ausdrücklich, dass entsprechend den getroffenen Abmachungen der Schweiz gegenüber keinerlei Kontingentierungsmassnahmen in Kraft treten werden, solange nicht vorher diesbezügliche Verhandlungen stattgefunden haben. Er beabsichtigt, sich mit Ihnen, Herr Minister, anfangs September in Verbindung zu setzen und nötigenfalls nach Bern zu kommen, um entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.
Bis zur Inkraftsetzung der neuen deutschen Kontingente, die in erster Linie auch das Textilgebiet betreffen werden, wird durch die von Herrn Schacht angekündigten Massnahmen das schweizerisch-deutsche Verrechnungsabkommen in allen seinen Auswirkungen in keiner Weise berührt werden.3
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