Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations financières et commerciales
Également: Suite aux décisions prises par le Reich de ne pas rétablir le transfert des intérêts dans leur totalité, un nouvel accord est conclu. La Suisse ne saurait accepter une nouvelle diminution des intérêts des créances financières suisses. Annexe de 16.2.1934
Également: Les relations entre la Suisse, les Pays-Bas, la Grande-Bretagne, les Etats-Unis et le Reich lors de la conférence des Etats créanciers à Berlin. Annexe de 18.5.1934 (CH-BAR#
E7110-02#1000/1065#198*).
Également: Notice de Stucki sur le point de vue du Reich dans la question du transfert, point de vue exposé par ses représentants le 20.6.1934. Annexe de s.d.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 11, doc. 46
volume linkBern 1989
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13004* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 15.06.-18.06.1934 (1934–1934) |
dodis.ch/45967
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 18 juin 19341
1147. Transferverhandlungen mit Deutschland
Procès-verbal de la séance du 18 juin 19341
I.
Der Chef des Volkswirtschaftsdepartements macht über die Transferverhandlungen mit Deutschland im wesentlichen die folgenden Mitteilungen:
An der Konferenz, die im Januar ds.Js. in Berlin zwischen der deutschen Reichsbank und den Vertretern der ausländischen Gläubiger lang- und mittelfristiger Forderungen stattgefunden hat, ist beschlossen worden, dass eine ähnliche Konferenz im April Mittel und Wege prüfen und suchen solle, um in der Transferfrage eine langfristigere Regelung allgemeinen Charakters, d. h. ohne Sonderabkommen mit einzelnen Gläubigerstaaten2, herbeizuführen. In einem Aide-Mémoire vom 1. Februar3 hat uns die deutsche Regierung durch ihre Gesandtschaft in Bern hievon Kenntnis gegeben und dabei besonders betont:
«Das wesentliche ist, dass die Deutsche Regierung eine Verpflichtung bezüglich der Zeit nach dem 1. Juli nicht ausgesprochen hat».
Bei der Unterzeichnung des Transferabkommens vom 16. Februar4 haben wir der deutschen Gesandtschaft in Bern in einer ausführlichen Note5 den schweizerischen Standpunkt zur Kenntnis gebracht und namentlich betont, dass die Schweiz von ihrem Anspruch auf eine 100%ige Transferierung der Zinsverpflichtungen unmöglich abgehen könne und überhaupt eine weitere Beeinträchtigung der Interessen ihrer Gläubiger abgelehnt werden müsse. Auf diese Note ist uns eine Antwort nie zugekommen; die deutsche Regierung hat also jedenfalls die schweizerischen Darlegungen nicht etwa als unrichtig zurückgewiesen.
Am 24. Februar hat in Paris auf Anregung der holländischen Regierung eine einlässliche Besprechung zwischen dem Direktor der Handelsabteilung einerseits und einer holländischen Delegation anderseits stattgefunden, um im Hinblick auf die April-Konferenz alle hängigen Fragen zu erörtern und eine möglichst gemeinsame Richtlinie aufzustellen.
Als sich Ende Februar und anfangs März immer deutlicher herauszustellen schien, dass der Hauptwiderstand gegen die Sonderabkommen der Schweiz und Hollands mit Deutschland weniger in Washington als in London liege, wurde, wiederum einer holländischen Anregung Folge gebend, Herr Minister Stucki beauftragt, gemeinsam mit einer holländischen Regierungsdelegation in London der englischen Regierung die besondere Lage und die sich daraus ergebende besondere Stellungnahme der beiden Länder einlässlich darzulegen. Diese Besprechungen haben am 20. und 21. März in London stattgefunden. Es zeigt sich dabei, dass die englischen Regierungsdelegierten äusserst mangelhaft über die Verhältnisse unterrichtet waren6 und dass jedenfalls ihre Opposition gegen die Sonderabkommen nicht unwesentlich erschüttert werden konnte. Es zeigte sich aber auch schon damals mit aller Klarheit, dass die für die April-Konferenz angestrebte generelle Regelung angesichts der so ausserordentlich verschiedenartigen Beziehungen zwischen Deutschland einerseits und einzelnen Gläubigerländern anderseits aussichtslos war. Von schweizerischer und holländischer Seite wurde darauf aufmerksam gemacht, dass diese Schwierigkeiten durch die Verhandlungsmethode noch insofern unnütz vergrössert wurden, als die April-Konferenz nach aussen eine Verhandlung zwischen der deutschen Reichsbank einerseits und den Gläubigerorganisationen der verschiedenen Staaten anderseits darstellte, während in Wirklichkeit sowohl in Deutschland als in den Gläubigerländern die massgebenden Entscheidungen durch die Regierungen getroffen werden mussten. Die Engländer haben dies auch ausdrücklich zugegeben, wollten aber den Ausgang der April-Konferenz abwarten, um eventl. erst später mit der Schweiz und England auf direkte Besprechungen zwischen den Regierungen zu dringen.
Das Komitee Deutschland der Schweizerischen Bankiervereinigung hat für die auf den 27. April festgesetzte Berlinerkonferenz seine Delegation bestellt aus den Herren: Generaldirektor Dr.Jöhr, Direktor Dr. König und Barbey. Die Herren haben sich vor ihrer Abreise mit dem Volkswirtschaftsdepartement in Verbindung gesetzt und von ihm die Instruktion empfangen, am schweizerischen Standpunkt, wie er mehrfach öffentlich, zuletzt durch den Chef des Volkswirtschaftsdepartements anlässlich des offiziellen Tages der Schweizer Mustermesse in Basel dargelegt worden war, festzuhalten, d. h. auf einer 100%igen Transferierung der schweizerischen Zinsforderungen zu bestehen und auch einer Privilegierung der deutschen Reichsanleihen zum Nachteil anderer schweizerischer Gläubiger nicht zuzustimmen.
Die Gläubigerkonferenz hat vom 27. April bis zum 29. Mai gedauert und, wie zu erwarten war, zu einer Einigung nicht geführt. Die Hauptschwierigkeiten bestanden darin, dass zweifellos Deutschland zu einer Volltransferierung seiner Zinsverpflichtungen allen Gläubigerländern gegenüber nicht in der Lage ist, dass die Amerikaner und, wenn auch in bedeutend milderer Weise, die Engländer und Schweden gegen eine Vorzugsbehandlung der schweizerischen und holländischen Gläubiger Stellung bezogen und dass schliesslich auch über die Behandlung der deutschen Reichsanleihen, insbesondere der Young- und Dawes-Anleihen, grosse Meinungsverschiedenheiten bestanden.
Die schweizerische Delegation hat das Departement über die schwierigen, konfusen und an Zwischenfällen reichen Verhandlungen ständig orientiert. So hat insbesondere am 7. Mai der Chef der schweizerischen Delegation, Herr Dr. Jöhr, den Herren Bundesrat Schulthess und Minister Stucki mündlich in Bern einlässlich Bericht erstattet.7 Von besonderem Interesse war dabei, dass der Präsident der deutschen Reichsbank den Vorschlag gemacht hatte, für den Fall der Unmöglichkeit einer generellen Regelung mit der Schweiz ab 1. Juli eine Sonderabmachung auf der Basis vorzusehen, dass an sich 100% der Zinsen transferiert, den einzelnen Gläubigern aber nur 4% ausbezahlt und die Differenzen für die Amortisation der Kapitalbeträge verwendet würden. Herr Dr. Schacht hat sich bereit erklärt, diesen Vorschlag offiziell zu machen, wenn er nicht von vornherein als undiskutierbar abgelehnt würde. Das Departement glaubte, eine derartig negative Haltung nicht einnehmen zu sollen und hat sich, im Einvernehmen mit dem Herrn Bundespräsidenten, zu einer Besprechung bereit erklärt, welche Sonntag, den 13. Mai, in Basel stattgefunden hat.8 Schweizerischerseits waren anwesend ausser dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements die Herren Minister Stucki, Präsident Bachmann und Dr.Jöhr, von deutscher Seite Reichsbankpräsident Dr. Schacht und Staatssekretär Posse vom Reichswirtschaftsministerium.
Dr. Schacht gab zunächst einen Überblick über die ausserordentlich ungünstig gewordene deutsche Devisenlage sowie über den Gang und die Aussichten der Konferenz. Er erklärte, dass Deutschland unter allen Umständen für alle Zinszahlungen auf langfristigen Forderungen ein sechs- bis zwölfmonatiges Moratorium haben müsse und nachher unter keinen Umständen mehr als 50% transferieren könne. Auf die Frage, ob die Schweiz einer solchen Regelung zustimmen könnte, wurde selbstverständlich durchaus verneinend geantwortet. Die deutschen Herren entwickelten dann ihren bereits skizzierten Vorschlag, den sie in Zusammenhang brachten mit einer Neuregelung der sog. Zusatzimporte von deutschen Waren. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements machte mit allem Nachdruck darauf aufmerksam, dass neue zusätzliche Warenimporte unter keinen Umständen in Frage kommen könnten und dass überhaupt eine Vergrösserung des Defizites im schweizerisch-deutschen Warenverkehr ausgeschlossen sei. Ja es wurde gegenteils noch hervorgehoben, dass es ausserordentlich schwer halten würde, den schweizerischen Gläubigern irgendein Opfer zuzumuten, dass dies aber erleichtert würde, wenn entsprechende Vorteile für den schweizerischen Export nach Deutschland zugestanden werden könnten. Jedenfalls wäre eine Diskussion des deutschen Vorschlages für die Schweiz an die Voraussetzungen geknüpft, dass
1. keine Vergrösserung des Defizits im Warenverkehr eintreten dürfe,
2. die Interessen des schweizerischen Fremdenverkehrs unter allen Umständen gewahrt werden müssten und
3. die schweizerische Warenausfuhr nach Deutschland nicht nur in keiner Weise gestört sondern gegenüber dem heutigen Zustand gefördert werden müsste.
Es wurde zudem nicht verfehlt, darauf hinzuweisen, dass in dieser Frage einzig der Bundesrat eine Entscheidung treffen könne und die Besprechung deshalb als durchaus unverbindlich zu betrachten sei. Immerhin hat sich H. Schulthess damit einverstanden erklärt, dass der deutsche Vorschlag technisch, d.h. sowohl mit Bezug auf seine banktechnische Durchführbarkeit wie hinsichtlich der damit verbundenen handelspolitischen Fragen weiter geprüft werde.
Die schweizerische Delegation an der Gläubigerkonferenz wurde vom Volkswirtschaftsdepartement ersucht, bei der Weiterführung der Verhandlungen folgenden Standpunkt einzunehmen:
a) Die Schweiz kann einem Moratorium nicht zustimmen;
b) sie muss eine Transferierung von bloss 50% oder 60% ihrer Zinsforderungen als ungenügend ablehnen;
c) sie beharrt auf der 100%igen Transferierung;
d) sie ist bereit, in bilateralen Besprechungen mit der deutschen Regierung eine ihren Interessen und ihrer politischen Lage entsprechende Sonderregelung zu suchen.
Auf Wunsch der schweizerischen Delegation hat sich das Volkswirtschaftsdepartement dann damit einverstanden erklärt, dass Punkt c weggelassen werde, weil nicht unbedingt nötig und geeignet, sowohl bei der deutschen Regierung als bei den fremden Delegationen einen ungünstigen Eindruck zu erwecken.9
Das Schlussresultat der Gläubigerkonferenz ist dem Bundesrat aus der Presse bekannt. Es ergibt sich daraus, dass Holland und die Schweiz den Vorschlag der Reichsbank abgelehnt, die übrigen Gläubigerstaaten ihm unter zwei Bedingungen zugestimmt haben: einmal Vorzugsbehandlung der Reichsanleihen, welche Bedingung Deutschland offenbar nicht anzunehmen bereit ist, und sodann keine Vorzugsbehandlung anderer Gläubigerstaaten, was eine Verständigung zwischen Deutschland einerseits und der Schweiz und Holland anderseits verunmöglichen würde. Bei dieser Sachlage ist selbstverständlich die sofortige Aufnahme bilateraler Besprechungen zwischen der Schweiz und der deutschen Regierung dringend notwendig geworden.
Die Angelegenheit wurde mehrere Male im Schosse der bundesrätlichen Finanzdelegation10 besprochen. Die bilateralen Verhandlungen wurden zunächst dadurch aufgenommen, dass ein Vertreter der deutschen Reichsbank nach Zürich kam und dort mit Herrn Dr. Jöhr das Projekt einer Regelung aufstellte, die ungefähr der Lösung entsprach, die Dr. Schacht in Basel vorgeschlagen hatte. Es liegt darüber ein Memorandum vom 5. Juni und ein Anhang desselben vom 7. Juni11 vor. Auf Einzelheiten einzugehen, ist hier nicht notwendig. Immerhin sei hier schon erwähnt, dass die vertraglichen Zinsbeträge, die überwiesen, aber nicht an die Gläubiger ausgerichtet werden, in einen Amortisationsfonds fallen der seinerseits wieder in eine Mehrheit von Einzelfonds für die verschiedenen Anleihen zerlegt werden muss. Es wird dafür zu sorgen sein, dass die Beträge, die in diesen Fonds fallen, effektiv nach der Schweiz überwiesen und dass diese Fonds in der Schweiz verwaltet werden.
In der Folge ist dann Herr Stucki zur Aufnahme der Verhandlungen bereits am 13. Juni nach Berlin verreist. Die deutsche Regierung hat ihren Standpunkt in einer ausführlichen Note vom 15. Juni12 dargelegt, und die Hoffnung ausgesprochen, dass die Lage nicht durch Zwangsmassnahmen gegen die deutsche Ausfuhr erschwert werde. Sie teilte gleichzeitig aber mit, dass die Devisenlage die deutsche Regierung genötigt habe, der Bank für internationalen Zahlungsausgleich als Fiskalagent der Dawesanleihe und als Treuhänderin der Younganleihe mitzuteilen, dass vom 1. Juli 1934 ab bis auf weiteres vorübergehend für die Fälligkeiten des Dienstes dieser beiden Anleihen keine Devisen mehr verfügbar seien.
Die Verhandlungen, die Herr Stucki in Berlin, begleitet von den Herren Dr. Jöhr und Hornberger als Experten, führte, haben das Ergebnis gehabt, dass die deutsche Regierung nun zwar die Form, in der der Vertreter der Reichsbank in Zürich die Regelung durchführen wollte, nicht akzeptiert, aber sachlich eine Verzinsung von 4% anbietet, wogegen der Betrag der gesparten Zinsen für die Amortisation verwendet werden sollte. Unsere Delegation beharrte einstweilen auf 41/2% Zins.
Es entsteht nun für den Bundesrat die Frage, ob er grundsätzlich mit Verhandlungen auf dieser Basis (Reduktion der effektiv ausgerichteten Zinsen auf 41/2% oder eventl. 4%; Verwendung des Restbetrages der Zinsen für Amortisation), einverstanden sei. Die bundesrätliche Finanzdelegation bejaht diese Frage einstimmig. Ebenso empfehlen der Präsident des Direktoriums der Nationalbank und Nationalrat Dr. Wetter als Vertreter des Vororts des Schweiz. Handels- und Industrievereins die grundsätzliche Zustimmung zu einer Lösung auf dieser Basis.13
Die eine grosse Schwierigkeit, die bei den Verhandlungen nun in Berlin noch aufgetaucht ist, ist die, dass die deutsche Regierung verlangt, dass die gesamten Zahlungen an die Schweiz für die Zinsen der Anleihen und ähnlichen Leistungen durch zusätzliche Warenimporte aufgebracht würden. Hiervon kann aber keine Rede sein. Dagegen ist allerdings darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Handelsbilanz, nach den ersten 5 Monaten 1934 zu urteilen, sich wesentlich verschoben hat und bei weitem nicht mehr den Überschuss des Jahres 1933 zugunsten Deutschlands ergeben wird. Diese Tatsache ist bei einer eventuellen Regelung ebenfalls in Betracht zu ziehen. Immerhin müssen eventuelle zusätzliche Importe auf ein Minimum beschränkt werden. Es fragt sich dabei auch, von welcher Basis ausgegangen wird.
Es scheint nun, dass Deutschland einverstanden wäre, als Zusatzimporte die Einfuhren anzuerkennen, die die Schweiz gemäss Transferabkommen vom lö.Febraur 1934 jetzt schon zugelassen hat. Der Jahreswert dieser Zusatzimporte beträgt ungefähr 80 Millionen Franken, sodass dann also, da der gesamte Zinsenbetrag 120 Millionen Franken ausmacht, noch 40 Millionen durch Zusatzimporte gedeckt werden müssten. Auch diese Forderung geht zu weit. Es wird Aufgabe der Verhandlungen sein, diese Prätention noch tunlichst zu reduzieren, und es kann nur in den weitern Besprechungen klar gestellt werden, in welchem Masse wir eventuell noch entgegenzukommen hätten; ob es sich dann um 10 oder 20 Millionen handeln würde, bleibe dahingestellt.
Eine zweite Schwierigkeit besteht darin, dass Deutschland während dem 2. Halbjahr 1934 gar keine Überweisungen vornehmen will. Davon kann selbstverständlich keine Rede sein, umsoweniger als wir ja auch während dieser Zeit unsere Warenbezüge fortsetzen und speziell auch gewisse Zusatzimporte zulassen. Die Lage ist also eine unbefriedigende und die Verhandlungen kommen nicht vom Fleck. Herr Stucki wird demnächst zurückkommen.14 Für heute begnügt sich das Departement mit dieser Berichterstattung und bittet um die grundsätzliche Zustimmung dazu, dass in Übereinstimmung mit dem Antrag der bundesrätlichen Finanzdelegation die Verhandlungen auf der Basis weitergeführt werden, wonach die Überweisung der Zinsen und anderer periodischer Leistungen zwar im vollen Betrag stattfindet, indessen nicht mehr als 41/2% eventuell 4% an die Zinsgläubiger verteilt würden, wogegen der Rest der überwiesenen Summen für Amortisation zu verwenden wäre.
In den Verhandlungen ist anderseits darauf zu beharren, dass die Überweisungen im Transfer auch für das 2. Halbjahr 1934 erfolgen; es wäre die Frage der Zusatzimporte möglichst günstig im Sinne der gemachten Darlegungen zu lösen. – Weitere Instruktionen seien vorzubehalten.
II.
Der Bundesrat stimmt dieser Auffassung einstimmig bei und erlässt folgende Mitteilung an die Presse, deren Entwurf ihm vom Volkswirtschaftsdepartement vorgelegt wird: «Der Chef des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements berichtete in der heutigen Sitzung des Bundesrates über die Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland, was den Transfer für Zinsen und ähnliche Leistungen anbetrifft, so hat die deutsche Regierung ihren Standpunkt in einer Note vom 15. Juni niedergelegt, die dem Bundesrat sowie allen ändern interessierten Regierungen überreicht worden ist. Sie erklärt sich darin zu Verhandlungen mit der Schweiz bereit. Diese Verhandlungen wurden indessen bereits am letzten Mittwoch, also vor Überreichung der Note, aufgenommen. Sie haben aber bis jetzt zu keinem greifbaren Resultat geführt. Dagegen konnte die Wiederaufnahme von Zahlungen für schweizerische Waren über sogen. Sonderkonten provisorisch geregelt werden. Die Verhandlungen über die Regelung dieser Fragen finden zurzeit in Berlin statt und werden von Minister Stucki, Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, geführt. Dr. Stucki wird im Laufe der Woche nach Bern zurückkehren, um neue Instruktionen des Bundesrates einzuholen.»
- 1
- E 1004 1/346.↩
- 2
- Cf. DDS vol. 10, no 373, dodis.ch/45915 +A.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Non publié; cf. K 1/888.↩
- 5
- Cf. annexe I au présent document.↩
- 6
- Pourtant un mémoire de W. Stucki, Remarks on the Swiss-German Transfer question, a été remis en janvier 1934 à la Légation de Grande-Bretagne à Berne; cf. E 7110 1/36.↩
- 7
- Dans son rapport du 7 mai 1934, A. Jöhr expose le déroulement général de la conférence et donne un bref aperçu des points de vue des différents pays pour ensuite relater un entretien avec H. Schacht sur les problèmes de transfert germano-suisses: [...] Neben den allgemeinen Verhandlungen besprach ich auch das schweizerisch-deutsche Transferproblem mit Dr. Schacht wobei ich den Eindruck erhielt, dass er Staatssekretär Posse vollständig nach seinen Gesichtspunkten zu leiten versteht. Seit den Besprechungen von Lugano sind zwei wesentliche Fortschritte festzustellen: Dr. Schacht anerkennt heute, dass die Schweiz bei einer allfälligen Zinsreduktion mindestens 4% Zins haben müsste, und ausserdem schlägt Schacht vor, die Zinsdifferenz in einen Amortisationsfond zu legen, womit er nun heute den Gedanken der Amortisation nicht mehr ablehnt. Übrigens Hess sich bei allen deutschen Stellen erkennen, dass man auch in Zukunft gewillt sei, die Schweiz gesondert zu behandeln; wir wurden aber gebeten, Mittel und Wege zu suchen, dass Deutschland sich durch derartige Sonderregelungen nicht mit der ganzen übrigen Welt verfeinde. Schacht ist der Meinung, dass die Länder, die ihre Valuta entwerteten, an der deutschen Exportförderung durch ein Zinsopfer mithelfen sollten. Aber auch die ändern Länder, wie die Schweiz, hätten ein Zinsopfer auf sich zu nehmen, das dann aber zur Tilgung der deutschen Schuld im betreffenden Lande verwendet würde. Ich halte dafür, dass der Schacht’sche Vorschlag nicht von der Hand zu weisen ist. Dr. Schacht bat mich, mit Herrn Bundesrat Schulthess und Herrn Minister Stucki Fühlung zu nehmen, um zu erfahren, ob sein Vorschlag (Zinsherabsetzung in Verbindung mit Amortisation) als diskutabel erachtet wird. Sollte dies der Fall sein, so wäre Schacht bereit, mit Posse in die Schweiz zu kommen, um über seinen Vorschlag zu verhandeln. Die Höhe des herabgesetzten Zinses wäre für alle Anleihen dieselbe. Das Abkommen ist gedacht auf eine Dauer von 1–3 Jahren. Schacht war sogar bereit, auf meine Anregung auf Schaffung eines kumulativen Amortisationsfonds einzutreten. Schwierig bleibt noch die Frage der Behandlung der individuellen Kredite. Die Organisation der ganzen Sache würde eine nationale Gläubigergemeinschaft mit einem grossen Apparat und nicht unerheblichen Spesen (vielleicht bis zu 1/2 Million Franken) bedingen. Schacht möchte für diese Regelung lieber nicht die Form des Staatsvertrages wählen. Unter dieser ganzen Regelung dürfte natürlich unser Reiseverkehr nicht leiden. Staatssekretär Posse gab denn auch die Zusicherung ab, dass man die Schweiz, wenn sie schon zu einer Schuldenregelung die Hand biete, dann nicht beim Reiseverkehr dafür bestrafen werde. Auf meine Bemerkung, was denn die ändern Länder zu einer solchen schweizerisch-deutschen Regelung sagen werden, erwiderte Schacht, dass eventuelle Einsprüche nicht berücksichtigt würden. So viel ich feststellen konnte, hat Dr. Schacht keine ähnlichen Vorschläge an Holland gemacht. Als Grundlage einer solchen schweizerisch-deutschen Sonderregelung sollte irgendwie ein Einverständnis der schweizerischen Gläubiger hergestellt werden. Ich werde dafür sobald wie möglich das Komitee Deutschland zusammenrufen, das in der Annahme dieses Vorschlages zweifellos einstimmig sein wird (mit der einzigen Ausnahme des Herrn Gut von der Firma Schoop & Reif in Zürich) (E 7110 1/50).↩
- 8
- Cfannexe II au présent document.↩
- 9
- Cette décision ne restera pas sans conséquence; cf. à ce sujet l’annexe II.↩
- 10
- La délégation financière du Conseil fédéral s’est constituée le 1er mai 1934. Elle est composée des chefs du DFD, du DEP et du DFPC. Cf. PVCF no 816 du 1er mai 1934 (E 1004 1/346).↩
- 11
- Non retrouvé. Cf. n. 21.↩
- 12
- Non reproduit.↩
- 13
- Le 1er juin 1934 une conférence a lieu a Zurich réunissant E. Schulthess, G. Bachmann delà Banque nationale, A. Jöhr du Crédit suisse et E. Wetter, ainsi que le note E. Schulthess le 2 juin 1934: [...] Ich unterbreitete dem Vertreter der Nationalbank die Frage, ob er der Meinung sei, dass auf die Weiterbehandlung des deutschen Vorschlages, wonach zwar 100% unserer Zinsforderungen transferiert, die Ausrichtung der Zinsen aber auf 4% beschränkt und die Überschüsse zur Amortisation der Kapitalforderungen verwendet werden sollen, eingetreten werden könne oder nicht. Nach einer eingehenden Diskussion erklärt sowohl Herr Dr. Bachmann wie Herr Nationalrat Dr. Wetter, dass sie der Ansicht seien, dass dies zu geschehen habe. Es wurde vereinbart, dass Freitag, den 8. Juni 1934, mit den Vertretern des Komitees Deutschland und der Nationalbank in Bern eine Konferenz stattfinden soll.[...] (E 7110 1/36).↩
- 14
- Cf. annexe III au présent document.↩
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