Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
14. Hongrie
14.2. Clearing
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 10, doc. 342
volume linkBern 1982
Plus… |▼▶Emplacement
| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#514* | |
| Ancienne cote | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 127 | |
| Titre du dossier | Schweizerisches Generalkonsulat Budapest (1933–1935) | |
| Référence archives | 8.9.1 • Composant complémentaire: Ungarn |
dodis.ch/45884
Le Vice-directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, J. Hotz, au Consulat général de Suisse à Budapest1
Wir beehren uns, Ihnen den Empfang Ihres Schreibens vom 14. Oktober2 zu bestätigen und Ihnen für die Uebermittlung einiger Uebersetzungen von ungarischen Zeitungsausschnitten betreffend die schweizerisch-ungarischen Clearingverhandlungen verbindlichst zu danken.
Diese Zeitungsartikel sind allerdings nicht nur ungenau, sondern geradezu falsch. Besonders die Mitteilung des ((Magyar Közgazdasag» vom 12. Oktober über die Mission von Herrn Direktor Blass enthält ungefähr ebenso viele Unrichtigkeiten wie Wörter. In Tat und Wahrheit hat die Mission von Herrn Direktor Blass (nicht Generaldirektor der Schweizerischen Kreditanstalt) mit unsern Verhandlungen nicht das geringste zu tun. Wir wissen nicht, welche Geschäfte diese Reise veranlasst haben, die absolut ohne unser Wissen erfolgt ist.
Etwas anders verhält es sich mit der Reise der beiden Herren Generaldirektor Strässle3 und Generaldirektor Speich4. Diese beiden Herren sind tatsächlich mit unserem Wissen im Verfolge der Clearingverhandlungen, welche vom 4.-6. Oktober in Zürich stattfanden, nach Budapest gereist. Aber auch sie können in keiner Weise irgendwelche Abmachungen treffen, sondern sind bloss auf den ausdrücklichen Wunsch von Herrn Direktor Tabacovics5 nach Budapest gereist, um dort selbst die Vorschläge der ungarischen Regierung über die Einbeziehung der Finanzforderungen in den schweizerisch-ungarischen Waren- und Zahlungsverkehr entgegenzunehmen6.
Wir kommen damit auf das Ergebnis der Verhandlungen selbst zu sprechen, welches völlig negativ ausgefallen ist. Wie Sie sich erinnern, hatte beim Abschluss der Verhandlungen im Juli die schweizerische Delegation eine einseitige Erklärung7 zu Protokoll gegeben, wonach die Verhandlungen im Oktober nur dann wieder aufgenommen würden, wenn Ungarn der Einbeziehung von Finanzforderungen in den Zahlungsverkehr zustimme. Aus dem Briefwechsel, den Herr Präsident Bachmann mit dem ungarischen Finanzminister Imredy führte, sowie aus einer persönlichen Besprechung, die Herr Bachmann und ein Vertreter unseres Departementes mit Herrn Imredy hatten, musste die Schlussfolgerung gezogen werden, dass Ungarn nunmehr der Berücksichtigung von Finanzforderungen im Rahmen des schweizerisch-ungarischen Warenverkehrs zustimme.
Als nun die Verhandlungen in Zürich begannen, erklärte Herr Tabacovics zum grossen Erstaunen der schweizerischen Delegation, dass er über Finanzforderungen nicht verhandlen könne. Wir haben darauf sofort die Verhandlungen abgebrochen, so dass die 7-köpfige ungarische Delegation völlig unverrichteter Dinge nach Budapest zurückkehren musste. Eine Lösung, wie sie Herr Tabacovics Ihnen neuerdings auseinandersetzte, in dem Sinne, dass einzelne Verträge über Warenlieferungen gegen Finanzpengös abgeschlossen würden, kommt für uns nicht in Frage. Sollte Ungarn in diesem Punkte seine Haltung nicht ändern, so würden selbstverständlich auch die bereits abgeschlossenen Verträge über den Ankauf von weitern Weizen- und Gerstenmengen, sowie ein mit den schweizerischen Bierbrauern vereinbartes Malzgeschäft dahinfallen. Die ungarische Delegation ist darüber mit aller nur wünschenswerten Deutlichkeit informiert worden.
- 1
- Lettre (Copie): E 7110 1/127.↩
- 2
- Non reproduit.↩
- 3
- J. Strässle, Directeur général du Crédit suisse. Sur l'activité de cette banque cf. no 214.↩
- 4
- R. Speich, Directeur général de la Société de banque suisse.↩
- 5
- D. Tabakovics, Directeur de la Banque nationale de Hongrie.↩
- 6
- Le 25 octobre suivant, devant la commission du clearing, J. Strässle présente le résultat de ces négociations avec les délégués de la Banque nationale de Hongrie: Die anwesenden ungarischen Delegierten machten auf die mit England und Amerika bestehenden Stillhalte-Abkommen und Transfer-Agreement aufmerksam, welche der ungarischen Regierung im Entgegenkommen der Schweiz gegenüber genaue Schranken auferlegen. Es sei mit diesen bestehenden Verträgen nicht vereinbar, dass die schweizerischen Finanzforderungen im allgemeinen Clearingabkommen mit einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt werden. Dagegen sei Ungarn bereit, gewisse Warengattungen, solange vorrätig, für die Abtragung a) von auf kurzfristige Kredite entfallende Pengö-Zinsguthaben, b) von 50% der im Rahmen des Stillhalte-Abkommens geleisteten Kapitalrückzahlungen, freizugeben, wobei 20% des Gegenwertes in Devisen der Ungarischen Nationalbank ausgeliefert werden müssten. Die Frachten gingen zu lasten des Käufers. Die Frage, ob die Möglichkeit bestehe, gewisse Mengen Weizen oder Zucker für Finanzforderungen im gleichen Sinne zu verwenden, wie die auf der ungarischen Liste angeführten Warengattungen (von welchen nur Stroh Gegenstand von Importen im Masstab der angegebenen Vorräte sein könnte), wurde weder absolut bejahend noch verneinend beantwortet; man liess jedoch durchblikken, dass unter Umständen bei grösseren Bezügen eine solche Möglichkeit nicht ausgeschlossen sei. Die Vertreter Ungarns erklärten, dass die ungarische Regierung unwiderruflich darauf bestehe, dass die Finanzforderungen aus dem zukünftigen Clearingvertrag ausgeschlossen werden und auch abgeneigt sei, einen Geheimvertrag abzuschliessen. Eine Einbeziehung der Finanzforderungen in die Regelung des ungarisch-schweizerischen Zahlungsverkehrs aus dem Warenaustausch sei mit den mit anderen Ländern abgeschlossenen Verträgen nicht vereinbar. [...] Protokoll der Sitzung der Clearingkommission von Mittwoch, den 25. Oktober 1933.. (E 2001 (C) 4/169).↩
- 7
- Cf. no 318, n. 2.↩


