Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 326
volume linkBern 1982
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#180* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 41 | |
Dossier title | Zahlungsverkehr mit Deutschland: Schweizerische Gesandtschaft, Berlin (1933–1935) | |
File reference archive | 8.9.1 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/45868
Le Ministre de Suisse à Berlin, P. Dinichert, au Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stucki1
Gestützt auf Ihre Weisungen vom 4. August2 hat die Gesandtschaft am 7. August dem Auswärtigen Amte, wie wir Ihnen tags darauf berichteten, eine Aufzeichnung3 überreicht, die in erster Linie eine Beschwerde gegen die deutschen Zollerhöhungen auf Baumwollgarne enthält und sodann alle diejenigen deutschen Massnahmen aufzählt, die in letzter Zeit zusammengekommen sind, um die Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz zu erschweren, so das deutsche Transfermoratorium4, die steigende Verwendung von Sperrmark für Zwecke der Exportfinanzierung, die anfechtbare Handhabung des Ausreisesichtvermerks5 und nicht zuletzt auch die Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen auf dem Gebiete des Maschinenmarktes.
Das Auswärtige Amt hat nun in einer Verbalnote vom 28. August6, der eine eingehende Aufzeichnung beilag, auf die damalige Intervention der Gesandtschaft geantwortet. Ich lasse Ihnen diese Verbalnote nebst Aufzeichnung in zwei Abschriften zugehen und gestatte mir, noch dazu folgendes zu bemerken.
1. Transfermoratorium. Das Auswärtige Amt hebt hervor, dass bei den mit dem Transfermoratorium zusammenhängenden Massnahmen auf die Schweiz besondere Rücksicht genommen worden sei. Diese besondere Rücksicht besteht, wie auch aus den Berichten von Herrn Direktor Jöhr über seine Verhandlungen mit Herrn Schacht7 hervorgeht, in der Sonderbehandlung auf dem Gebiete der Rheinkraftwerke, der Goldhypotheken, des Versicherungswesens und, wie allerdings noch nicht abschliessend geklärt, der Verwertung der Scrips8.
2. Sperrmark. Die Verwertung von Sperrmark für deutsche Exportzwecke hat, wie Sie wissen, für die Schweiz auf gewissen Gebieten auch ihre Vorteile. Grosse Firmen der schweizerischen Exportindustrie sind daran interessiert, ihre Roh- und Halbstoffe, die sie aus Deutschland beziehen, mit Sperr- oder Registermark zu bezahlen. Die Gesandtschaft hat sich in allen Fällen, in denen solche Firmen ihre Vermittlung in Anspruch nehmen wollten, neutral verhalten und sich darauf beschränkt, die Verbindung mit dem Reichswirtschaftsministerium herzustellen. Durch die geplante Zentralisierung des Sperrmarkhandels bei der GolddiskontBank wird die Möglichkeit geschaffen werden, die Zuteilung von Sperrmark nach Ländern und nach Produkten einheitlich zu reglementieren, z.B. in dem Sinne, dass für Exporte nach der Schweiz nur in ganz bestimmten Fällen Sperrmark zu Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Verwertung der Scrips soll ja eine derartige Verständigung, wie aus den Berichten des Herrn Jöhr hervorgeht, bereits getroffen sein.
3. Reiseverkehr. Es kann nicht verkannt werden, dass sich die Reichsregierung Mühe gegeben hat, die Erschwerungen im Reiseverkehr, welche durch schikanöse Handhabung des Ausreisesichtvermerks eingetreten sind9, in letzter Zeit zu beheben. Allerdings haben diese Bemühungen zu spät eingesetzt oder zum mindesten so spät gewirkt, dass ein schöner Teil der Reisesaison darüber vergangen ist und der schweizerischen Hotellerie nicht wieder gut zu machender Schaden entstand. [...]
Tags