dodis.ch/45856 Le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, M. de Stoutz, à la Division du Commerce du Département de l’Economie publique1
Auf Grund des Bundesratsbeschlusses vom 4. d.M.2, betreffend das deutsche Transfermoratorium, haben wir unsere Gesandtschaft in Berlin beauftragt, an die deutsche Regierung die vom Bundesrate genehmigte Note3 zu richten, in welcher die Rechte der schweizerischen Gläubiger Vorbehalten werden und betont wird, dass ihnen in Anbetracht der bedeutenden deutschen Einfuhr nach der Schweiz eine Vorzugsbehandlung einzuräumen sei.
Wie Ihnen von Seiten unserer Gesandtschaft in Berlin bereits direkt mitgeteilt worden ist4, hat Herr Ministerialdirektor Ritter mündlich den Standpunkt vertreten, dass eine Vorzugsstellung der schweizerischen Gläubiger nicht in Betracht kommen könne und dass Deutschland sich Vorbehalten müsse, Gegenmassnahmen zu treffen, wenn die Schweiz zu Zwangsmassnahmen zum Zwecke der Befriedigung seiner Gläubiger Zuflucht nehmen sollte; die deutsche Regierung wäre hiezu genötigt, um zu vermeiden, dass auch andere Länder, wie Holland, Schweden, etc., den Weg des Zwangsclearings beschreiten.
Wir haben demgegenüber unsere Gesandtschaft daraufhingewiesen5, dass die Tschechoslowakei anscheinend bereits ein Zwangsclearing gegenüber Deutschland eingeführt habe und dass auch Belgien ähnliche Massnahmen getroffen haben soll. Holland habe die gesetzlichen administrativen Bestimmungen für ein Zwangsclearing ebenfalls ausgearbeitet, sodass ein solches sofort in Kraft gesetzt werden könnte.
Wir haben unsere Gesandtschaft in Prag ersucht6, uns über die Erfahrungen, welche die Tschechoslowakei über die Durchführung eines Zwangsclearings macht, auf dem laufenden zu halten.
Wir müssen jedenfalls damit rechnen, dass die deutsche Regierung ohne Druck den schweizerischen Gläubigern keine Vorzugsbehandlung zuteil lassen wird, und es wird deshalb nunmehr zu prüfen sein, was schweizerischerseits bei dieser Sachlage für Vorkehren in Aussicht genommen werden können. Da andere Staaten gegenüber Deutschland mit Zwangsclearingsmassnahmen bereits vorgegangen sind, sollte sich an Hand der dabei gemachten Erfahrungen feststellen lassen, welche Rückwirkungen ein solches Vorgehen mit sich bringt.