dodis.ch/45844 Le Chef du Département des Finances, J.-M. Musy, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Wir haben uns durch den Direktor der Getreideverwaltung2 über den Verlauf der Vorbesprechungen in Bern vom letzten Freitag mit einer ungarischen Delegation hinsichtlich weiterer Warenlieferungen im Clearingverkehr berichten lassen. Aus diesem Berichte geht hervor, dass Ungarn immer noch an der Forderung eines Überpreises festhält. Diese Tatsache veranlasst uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir unsere wiederholt im Schosse des Bundesrates vertretene Auffassung, ein allfälliger Überpreis dürfe nicht auf den inländischen Verbrauch abgewälzt werden, auch heute noch aufrechterhalten. Wenn in den Verhandlungen ein Überpreis für irgendwelche Warenlieferungen zugestanden werden muss, so soll er restlos durch die Nutzniesser des Clearing getragen werden. Wir gestatten uns, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die sachbezüglichen Protokolle der Bundesratssitzungen vom 16. Juli3 und 22. November 19324 zu verweisen.
Was nun die Höhe des von Ungarn für Weizen geforderten Überpreises anbetrifft, so können wir Ihnen nicht verhehlen, dass sie uns zu grossen Bedenken Anlass gibt. Die Ungarn fordern für Theissweizen von 80 kg Hektolitergewicht Fr. 2.- und für Transdanubier-Weizen von 78 kg Hektolitergewicht Fr. 1.25 Überpreis über den Preis von Manitoba II. Leider kann aber in der Vermahlung der Manitobaweizen nicht durch Ungarweizen ersetzt werden. Dagegen ersetzt der Ungarweizen den argentinischen Bahia Bianca-Weizen, der Fr. 1.50 bis Fr. 2.- je q billiger ist als Manitoba II. Wenn man das berücksichtigt, so erhöht sich der von Ungarn geforderte Preis im Durchschnitt auf Fr. 3.40 je q. Daraus ergibt sich für die Schweiz folgende Rechnung:5000 Wagen Weizen à rund Fr. 1600.- franko Buchs/transit = Fr. 8.000,000.-, davon % zu Gunsten Schweizer Clearinggläubiger = Fr. 5.334,000.-, davon reiner Überpreis zu Lasten der Schweiz 5000 x 340 = Fr. 1.700,000.-.Es wäre somit nach dem ungarischen Vorschlag ein volles Drittel der Zahlungen zu Gunsten der Clearing-Gläubiger durch den Überpreis zu decken. Das scheint uns auf alle Fälle viel zu weit zu gehen.
Seit einiger Zeit sind die Weizenpreise auf dem Weltmärkte erheblich gestiegen. Trotzdem hat der Vorstand des Verbandes schweizerischer Müller gestern beschlossen, vorderhand den Backmehlpreis nicht zu erhöhen. Ausdrücklich wurde aber festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Übernahme von Ungarweizen mit einem Überpreis den Backmehlpreisaufschlag unverzüglich auslösen müsste. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen sollte nach unserer Meinung alles vermieden werden, was zu einem Brotpreisaufschlag beitragen könnte.