Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
14. Hongrie
14.2. Clearing
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 10, doc. 288
volume linkBern 1982
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#514* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 127 | |
Titolo dossier | Schweizerisches Generalkonsulat Budapest (1933–1935) | |
Riferimento archivio | 8.9.1 • Componente aggiuntiva: Ungarn |
dodis.ch/45830
Wir beehren uns, Ihnen den Empfang Ihres Telegrammes vom 9. ds. Mts. sowie Ihres Schreibens vom gleichen Datum2 zu bestätigen, mit dem Sie uns zur Kenntnis bringen, dass Ungarn die Einfuhr aus der Schweiz ganz allgemein stark abgedrosselt habe, um eine Erhöhung des Clearingsaldos zu vermeiden.
Wir können nicht umhin, über dieses Vorgehen Ungarns, einigermassen unser Erstaunen auszudrücken. Wir haben das Clearingabkommen mit Ungarn, wie mit ändern Staaten selbstverständlich einzig und allein in der Absicht getroffen, unsern Export nach diesen Ländern, trotz der dort bestehenden Devisenvorschriften, aufrecht zu erhalten. Wenn nun Ungarn die Einfuhr schweizerischer Waren einfach verbietet, um ein weiteres Anschwellen des Clearingsaldos zu verhindern, so widerspricht dies vollkommen dem Sinn und Zweck des Clearingvertrages. Auch wir haben selbstverständlich kein Interesse an einem starken Anschwellen des Saldos. Trotzdem können wir uns niemals damit einverstanden erklären, dass Ungarn in ganz einseitiger Weise die Grenze für schweizerische Waren sperrt, weswegen wir Sie bitten möchten, gegen diese Massnahme allerschärfsten Protest zu erheben und zu verlangen, dass unserer Wareneinfuhr keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden, bezw. dass nur diejenigen Massnahmen zur Anwendung gelangen, die auch gegenüber der Wareneinfuhr aus allen ändern Ländern zu Recht bestehen. Ein übermässiges Anschwellen des Clearingsaldos braucht die Ungarische Nationalbank übrigens gar nicht zu befürchten, da die schweizerischen Exportfirmen durch die sehr schlechten Erfahrungen gewitzigt, ohnehin mit der Ausfuhr nach Ungarn sehr zurückhaltend sind. Es zeigt sich dies in beinahe erschreckender Deutlichkeit aus unserer Ausfuhrstatistik nach Ungarn.
Wir möchten nicht unterlassen, Ihnen bei dieser Gelegenheit der Ordnung halber auch noch den Empfang Ihrer Schreiben vom 27. und 30 Mai3 zu bestätigen. Der Zeitungsausschnitt4, den Sie Ihrem Briefe vom 27. Mai beigefügt hatten, bringt eine ausserordentlich schiefe Darstellung der mit Ungarn schwebenden Verhandlungen. Die Unrichtigkeiten betreffen aber ebenso sehr die ungarische Haltung, wie die schweizerischen Vorschläge. Wir können uns selbstverständlich nicht auf eine Pressediskussion in einer ausländischen Zeitung einlassen.
Inzwischen hat uns die Ungarische Gesandtschaft in Wien, worüber Sie durch das Aussenministerium in Budapest wohl orientiert sein dürften, die Mitteilung gemacht5, dass Ungarn mit der Verlängerung des alten Abkommens tel quel bis zum 31. Juli einverstanden sei. Die ungarische Regierung hat den Vorschlag angenommen, den die schweizerische Delegation in der Schlusssitzung bei den Mai-Verhandlungen der ungarischen Delegation unterbreitete6. Die weitere Entwicklung wird sich erst überblicken lassen, wenn Ungarn die in Aussicht gestellte Erklärung über die Lieferungsmöglichkeit ungarischer Agrarprodukte abgegeben haben wird. Eine gewisse Präjudizierung der zukünftigen Verhandlungen müssten wir in dem Abkommen erblicken, welches dieser Tage mit Deutschland über die Lieferung von ungarischen Agrarprodukten getroffen wurde und welches dem «Pester Lloyd» zufolge angeblich für Ungarn sehr vorteilhaft sein soll. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns über diese Vereinbarung sobald wie möglich nähere Aufschlüsse vermitteln können.
- 1
- Lettre (Copie): E 7110 1/1271. Ungarn. - Clearingabkommen. Einfuhrbeschränkungen.↩
- 2
- Le télégramme est daté en réalité du 8. Télégramme et lettre non reproduits.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Il s’agit d’un article paru dans le «Magyar Kôzgazdasâg» du 25 mai (Das schweizerische Abkommen sichert für Ungarn einen schwungvollen Export).↩
- 5
- Par note du 8 juin 1933. Cf. E 7110 1/129.↩
- 6
- Ces négociations avaient eu lieu à Zurich du 13 au 19 mai. La proposition suisse était la suivante: Verlängerung alten Abkommens tel quel bis 31. Juli. Bezüglich Getreidelieferung wird bis 1. Juii ungarische Offerte erwartet worauf weitere Verhandlungen ansonst ab 1. August vertragsloser Zustand. Cf. télégramme de la Division du Commerce à la Légation hongroise à Vienne du 2 juin. (E 7110 1/129).↩
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