dodis.ch/45743 Le Président du Directoire de la Banque nationale,
G. Bachmann, au Chef du Département de l'Economie publique, E.
Schulthess1
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Im übrigen erlaube ich mir, was meine Einstellung zur Beteiligung der Schweiz am Darlehensgeschäft anlangt, auf die vor Abschluss der Anleihensverhandlungen im Juni geschriebenen Briefe an Herrn Bundesrat Musy vom 8. und 16. Juni zu verweisen2, die ich Ihnen zum Teil bereits in Kopie übermittelt hatte. Seit jenen Briefen ist am 23. Juni von Österreich das Transfermoratorium erlassen worden, das sowohl die Zinsen der kurzfristigen Kredite wie auch den gesamten Zins- und Amortisationsdienst der langfristigen Anleihen beschlägt. Während der Anleihensverhandlungen war im besonderen Masse als Zweck der Hingabe des neuen Geldes die Möglichkeit der Fortführung dieses Zinsendienstes bezeichnet worden. Nachdem derselbe nun eingestellt ist und so unter anderm auch die Zinsen für die Kredite der Notenbanken von der Österreichischen Nationalbank nicht mehr überwiesen werden, wird sich die Frage erheben, ob die neue Anleihe von ca. 300 Millionen Schilling das Transfermoratorium zu beheben vermag. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob dies möglich oder auch nur beabsichtigt ist. Ich weiss nicht, welche ändern Zahlungen mit diesen ca. 300 Millionen Schilling, ausser der Rückzahlung des Kredites der Bank von England und jenes der Internationalen Bank mit den übrigen Notenbanken, bewerkstelligt werden sollen.
Wenn ich auch gerne den letzten Nachrichten, dass die Lage Österreichs allgemein gesprochen eine gewisse Besserung erfahren habe, vollen Glauben schenken will, so kann ich doch, angesichts der Ihnen unterbreiteten Zahlen, von der schon in meinen Briefen an Herrn Bundesrat Musy vom Juni ausgesprochenen Ansicht nicht abkommen. Ich halte dafür, dass auch heute noch die Beteiligung der Schweiz an der österreichischen Anleihe vom wirtschaftlich-finanziellen Standpunkte aus nicht zweckmässig ist und dass ihre Rechtfertigung in allgemeinen staatspolitischen Gründen gefunden werden muss.