dodis.ch/45737
Le Vorort de l’Union suisse du commerce et de l’industrie au Chef du Département de l’Economie publique, E.
Schulthess1
Zürich, 24. September 1932
Der Abschluss des Abkommens mit Ungarn betreffend die Lieferung von Gerste2 und die bezügliche Abänderung des Clearingabkommens zwischen der Schweiz und Ungarn hat in den Kreisen der Industrie grosse Erregung hervorgerufen. Diese Erregung hat ihren Grund nicht nur in der Art der getroffenen Lösung selbst, sondern auch im Vorgehen, das dabei den Interessenten gegenüber zur Anwendung gelangte. Die beteiligten Kreise haben ihrer Auffassung dem Vorort gegenüber in unmissverständlicher Weise Ausdruck gegeben und haben geglaubt, in dieser schwierigen Frage beim Vorort Rat und Aufklärung zu finden.
Leider war aber der Vorort nicht in der Lage, in diesem Fall, wie er das gewohnt war, die gewünschte Aufklärung zu verschaffen. Der Vorort war in keiner Weise zur Mitwirkung bei den Verhandlungen zugezogen worden, ja er wurde nicht einmal schriftlich über den Verlauf der Verhandlungen orientiert und kennt heute noch das Ergebnis der Verhandlungen, auf das sich das Zirkular der Schweizerischen Nationalbank vom 14. September stützt, nicht. In wichtigsten Fragen ist der Vorort bis heute ohne eine authentische und zuverlässige Orientierung geblieben. Dass sogar die Schweizerische Nationalbank, der die Durchführung dieser Vereinbarung zufällt, zu den Verhandlungen nicht zugezogen wurde, lässt uns das ganze Vorgehen in diesem Fall noch unverständlicher erscheinen.
Sie verstehen, dass das im vorliegenden Fall dem Vorort gegenüber eingeschlagene Vorgehen uns befremden muss. Wir waren bisher immer bestrebt, in solchen Fällen durch unsere Mitwirkung nicht nur unsern Mitgliedern, sondern auch den Bundesbehörden nützlich zu sein, und es ist daher schlechterdings unverständlich, warum gerade bei diesen, die schweizerischen Exporteure unmittelbar und in erheblichem Ausmass betreffenden Verhandlungen der Vorort weder beigezogen noch auch nur irgendwie über den Gang der Verhandlungen orientiert wurde. Wir halten dafür, dass derartige Vorkommnisse im Interesse der Sache selbst unbedingt vermieden werden sollten, was ja um so leichter möglich sein dürfte, als Sie wissen, dass wir Ihnen jederzeit zur Verfügung stehen.
Wir hoffen, dass Sie, hochgeachteter Herr Bundesrat, unsere Stellungnahme in dieser Sache begreifen werden, und zweifeln auch nicht daran, dass von Ihnen Anordnungen getroffen werden, die künftig die Wiederholung eines dergleichen Vorgehens ausschliessen.