dodis.ch/45730
Le Chef du Département de l’Economie publique,
E. Schulthess, au Chef du Département des Finances, J.-
M. Musy1
Das modifizierte Clearingabkommen mit Ungarn vom 28. Juni 19322 stösst in seiner Durchführung auf Schwierigkeiten, weil die ungarische Regierung in der Zwischenzeit mit Bezug auf Weizenlieferungen mit Deutschland und auch mit Frankreich Abkommen getroffen hat, welche den ungarischen Getreidelieferanten einen erheblich höhern Preis garantieren, als er in unserem Abkommen festgelegt wurde; Ungarn zieht es daher vor, seine Lieferungen nach Deutschland durchzuführen, während die versprochenen Weizensendungen nach der Schweiz bisher nicht zur Ausführung gelangten.
Wir haben die ungarische Regierung sofort auf dieses unloyale Verhalten aufmerksam gemacht und unter Androhung von besondern Massnahmen zum Schutze der Interessen der schweizerischen Exportgläubiger die Durchführung des Abkommens verlangt. Die ungarische Regierung teilte uns daraufhin mit, dass sie gewillt wäre, anstelle des Weizens Mais, Gerste und Roggen zu den im Abkommen vom 28. Juni vereinbarten Bedingungen zu liefern.
Wir haben diese Offerte Ungarns sofort der Getreideverwaltung unterbreitet. Wie aus der Antwort3 der letztem zu schliessen ist, kann das ungarische Angebot nicht ohne weiteres akzeptiert werden; vielmehr sind neue Verhandlungen mit einer ungarischen Delegation notwendig. Nach Rücksprache mit der Getreideverwaltung haben wir denn auch die ungarische Regierung telegraphisch eingeladen, eine Delegation nach der Schweiz zwecks Verhandlungen über die Modifikation des Abkommens vom 28. Juni und seine eventuelle Ausgestaltung zu entsenden. Herr Direktor Laesser von der Getreideverwaltung wäre bereit, an diesen Verhandlungen teilzunehmen.
Wir möchten Sie daher ersuchen, den Genannten zu diesen Verhandlungen zu delegieren, für den Fall, dass die ungarische Regierung unsere Einladung zur Wiederaufnahme von Verhandlungen annimmt.