Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
14. Hongrie
14.2. Clearing
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 10, Dok. 184
volume linkBern 1982
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#524* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 129 | |
Dossiertitel | Mitgeteilt, Notizen, Verbalnote (1932–1933) | |
Aktenzeichen Archiv | 8.9.1 • Zusatzkomponente: Ungarn |
dodis.ch/45726
Notice du Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stucki, pour le Conseiller fédéral R.Minger12
Soeben erhalte ich Kopie des Schreibens der eidg. Getreideverwaltung an das Finanzdepartement vom 12. Juli3, zu welchem ich folgendes bemerke:
1./ Die Getreideverwaltung bestätigt ausdrücklich, dass wir nicht etwa von uns aus Experten4 beigezogen haben, sondern sie um Vorschläge baten, die wir auch ohne weiteres berücksichtigten. Die vorgeschlagenen Herren wurden nicht von uns, sondern von der Getreideverwaltung zu den Verhandlungen aufgeboten. Ob diese den betreffenden Herren Instruktionen erteilt hat oder nicht, ist mir selbstverständlich unbekannt.
2./ Ich habe nie behauptet, es habe sich bei diesen Experten um Vertreter der Getreideverwaltung gehandelt und es sei letztere durch die Stellungnahme der Experten verpflichtet. Ich habe lediglich beanstandet, dass die Getreide Verwaltung, päpstlicher als der Papst, ein Abkommen sabotiere, weil es technisch und wirtschaftlich unrichtig sei, obschon es von den von ihr selber vorgeschlagenen Experten bearbeitet und gutgeheissen worden war.
3./ Wenn unter Ziffer 55 die Getreideverwaltung behauptet, der Fehler liege darin, dass man nicht ihren Direktor oder Vizedirektor als Experten beigezogen habe, so wirkt dies geradezu komisch, nachdem sie zugestandenermassen um Vorschläge ersucht worden ist und mit keinem Worte angedeutet hat, sie möchte dieses Expertenmandat selber übernehmen. Herr Lässer hat vielmehr ausdrücklich erklärt, er sei froh nicht selber gehen zu müssen.
- 1
- Remplaçant du Chef du Département de l’Economie publique, Schulthess.↩
- 2
- (Copie): E 7110 1/129. Aro Kompensationsabkommen mit Ungarn.↩
- 3
- Dans cette lettre, le directeur de l’Administration fédérale des blés, W. Laesser, prétendait que les experts qui avaient participé aux négociations avec la Hongrie étaient mandatés par la Division du Commerce et non par l’Administration des blés (rattachée au Département des Finances et des Douanes): [...] 1. Ich bin sehr überrascht, dass man versucht, die Sache so darzustellen, als ob die zu den Verhandlungen mit Ungarn beigezogenen Sachverständigen Experten der Getreideverwaltung gewesen seien. Die Art und Weise, wie Herr Direktor Stucki diese Sachverständigen anforderte, beweist, dass sie nicht für die Getreideverwaltung, sondern für die Handelsabteilung geamtet haben. [...] 4. Ich lehne es ab, irgendwelche Verantwortung für das zu übernehmen, was, die Sachverständigen in Zürich vertreten haben. Ich habe diese Sachverständigen der Handelsabteilung bloss vorgeschlagen und sie auf besondern Wunsch des Direktors der Handelsabteilung in seinem Namen aufgeboten, ihnen jedoch keinerlei Instruktionen erteilt. Offenbar hat ursprünglich auch der Direktor der Handelsabteilung die Überzeugung gehabt, die von ihm beigezogenen Getreidesachverständigen seien keine Vertreter der Getreideverwaltung, und was sie in Zürich gesagt haben, verpflichte die Getreideverwaltung zu nichts. Wenn diese richtige Auffassung bei der Leitung der Handelsabteilung nicht bestanden hätte, so hätte sie ja gar keinen Grund gehabt, den Vertragsentwurf am 29. Juni 1932 der Getreideverwaltung zu unterbreiten, mit der Bitte, den Entwurf zu prüfen und ihr bis zum 4. Juli ihre Auffassung bekanntzugeben. 5. Ich bin davon überzeugt, dass nicht nur bedauerliche Missverständnisse unterblieben, sondern auch materiell bessere Ergebnisse erzielt worden wären, wenn der schweizerischen Delegation der Direktor oder Vice-Direktor der Getreideverwaltung als Experte für Getreidefragen beigegeben worden wäre. Vielleicht zieht man zuständigen Ortes aus dem Vorkommnis für zukünftige Verhandlungen die richtigen Schlüsse. (E 7110 1/128).↩
- 4
- Pour les noms de ces experts cf. no 182.↩
- 5
- Cf. n. 2 ci-dessus.↩