Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
1. Allemagne
1.1. Relations commerciales
Également: Texte de l'accord commercial germano-suisse conclu le 29.6.1932. Annexe de
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 178
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#12770* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 27.06.-29.06.1932 (1932–1932) |
dodis.ch/45720
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 29 juin 19321
1079. Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland. Abkommen
Procès-verbal de la séance du 29 juin 19321
In der Sitzung vom 27. Juni 1932 hat der Chef des Volkswirtschaftsdepartementes den Bundesrat über die Verhandlungen mit Deutschland2, die an einem kritischen Punkte angelangt sind, wie folgt unterrichtet:
Der hier anwesende deutsche Delegierte Hagemann hat sich im Namen seiner Regierung bereit erklärt, für die nach der Schweiz ausreisenden Erholungsbedürftigen auf das amtsärztliche Zeugnis zu verzichten und ihnen überdies neben den 200 RM noch eine Zuteilung von 500 RM zu gewähren. Dieser Vorschlag ist befriedigend. Er wird aber an Bedingungen geknüpft, die die Schweiz nicht ohne weiteres annehmen kann.
In Ziffer 2 des Projektes eines Protokolls wird verlangt, dass die schweizerische Regierung für die Monate Juli, August, September aus Deutschland die Einfuhr von Malz, Zucker und Kohle wertmässig in derselben Höhe zulassen soll, wie in den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Diese Bestimmung geht zu weit und es ist zu hoffen, dass die deutsche Regierung sich damit begnügen würde, wenn wir den vierten Teil des Kontingents des Jahres 1931 zulassen, was wertmässig statt 29 Millionen ca. 20 Millionen ausmacht.
Noch bedenklicher ist, dass Deutschland handelspolitisch keine Konzessionen machen will, sondern uns in einer sehr platonischen Bestimmung auf künftige Verhandlungen verweist. Anderseits verlangt es aber, dass die Schweiz sich verpflichtet, während der drei Monate keine neuen Kontingentierungen vorzunehmen. Dabei sind allerdings bereits gewisse Vorbehalte gemacht in Beziehung auf Kontingentierungen, die unmittelbar bevorstehen. Doch abgesehen hievon könnten wir einer vorbehaltlosen Verpflichtung nicht zustimmen. Das mindeste, was notwendig wäre, bestünde darin, dass die Schweiz ihre Freiheit zurücknimmt, wenn Deutschland hinsichtlich seiner handelspolitischen Verhältnisse, worunter auch die Devisenzuteilung gehört, wesentliche Änderungen eintreten lässt. In diesem Falle müsste die Schweiz ihre Freiheit zurücknehmen.
Man hat auch an einen Abschluss eines kürzeren, nur zweimonatlichen Abkommens gedacht. Allein diese Kombination böte für die Schweiz Schwierigkeiten, weil auf der einen Seite die Einfuhrkontingentsquote rasch erschöpft würde, auf der ändern Seite dann die Bestimmung von Ziffer 1, die Erhöhung der Devisenzuteilung an ausreisende Erholungsbedürftige, dahinfiele.
Es wird uns sehr schwer, ein Abkommen ohne handelspolitische Konzessionen abzuschliessen, und wir werden zweifellos dafür viele Vorwürfe ernten. Trotzdem sollte man womöglich das Abkommen nicht scheitern lassen, da es für die Hotellerie von grosser Bedeutung ist und da anderseits eine schlechte Saison, wenn wir nicht abschliessen, dem Bundesrate aufgekreidet würde.
Man wird also versuchen müssen, in weitern Verhandlungen die nötigen Vorbehalte und Sicherungen anzubringen. Dabei hat das Departement eher die Tendenz, wo möglich zu einem Abschluss zu gelangen. Sodann sollten aber unbedingt grössere Zusicherungen gegeben werden, hinsichtlich der Wiederaufnahme der handelspolitischen Besprechungen. Wir haben bis jetzt ferner versucht, ein Käsekontingent von 150 Wagen einzumarkten, und vorgeschlagen, dass der ungefähre Preis, d.h. ca.3 Millionen Franken, auf ein Sperrkonto in Mark in Deutschland gutgeschrieben und dann sukzessive freigegeben würde zur Zahlung eines bestimmten Auftrages der schweizerischen Bundesbahnen, der sich im wesentlichen auf Schienen bezieht und wertmässig ungefähr 2,8 Millionen ausmacht. Dieser Punkt ist im Hinblick auf die Lage der Bundesbahnen sehr wichtig. Deutschland lehnt nicht unbedingt ab, erklärt aber, dass in diesem Abkommen diese Frage nicht geregelt werden könne. Schliesslich wird man, wenn eine Regelung absolut nicht erreichbar ist, auch die Käsefrage für später Vorbehalten müssen, wobei dann natürlich auch die Bundesbahnen die Schienen noch nicht bestellen, sondern diesen Auftrag zu unsern Händen reservieren.
Schliesslich tendiert der deutsche Vorschlag auf eine Dauer von AVi Monaten. Man spricht allerdings bloss von 3 Monaten, allein das Abkommen müsste am Ende dieser 3 Monate auf 1 Zi Monate gekündigt werden. Eine Bindung von mehr als 3 Monaten ist in keinem Falle angängig.
Der Chef des Volkswirtschaftsdepartementes hat mit Direktor Stucki die Frage tags zuvor mit dem deutschen Gesandten3 besprochen; dieser wird sich für eine Regelung einsetzen, und es ist möglich, dass trotzdem noch eine Lösung eintritt. Das Departement bittet darum, seinen Auffassungen und seinem Vorgehen zuzustimmen und ihm die nötigen Vollmachten zu geben. Es wird selbstverständlich das Abkommen noch definitiv vorlegen.
In der Beratung sprachen sich die Mitglieder des Bundesrates für den Abschluss eines Abkommens auf der geschilderten Grundlage aus. Wenn es auch nicht als befriedigend betrachtet werden könne, so dürfe sich der Bundesrat doch durch Verweigerung des Abschlusses nicht dem Vorwurf aussetzen, er habe die Einreise deutscher Feriengäste in die Schweiz verhindert und damit unser Gastwirtgewerbe geschädigt. Überdies scheine es auch nicht angezeigt, Deutschland in seiner gegenwärtigen Lage noch mehr Schwierigkeiten zu bereiten. Es wird dabei der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass es durch weitere Verhandlungen mit Deutschland doch noch gelinge, unsere Ausfuhr dorthin zu erhöhen und namentlich auch zu einem Kompensationsgeschäft für Käse zu gelangen. Dabei sollten aber nicht die Bundesbahnen als Geschäftspartner auftreten, sondern das VolksWirtschaftsdepartement hätte die Schienenbestellung von den Bundesbahnen zu übernehmen und sie zur Förderung der Käseausfuhr in die Waagschale zu legen.
In der heutigen Sitzung teilt der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes mit, es bedürfe nunmehr nur noch der Zustimmung Deutschlands zu einem Punkte des Abkommens, und diese werde voraussichtlich im Laufe der nächsten Stunden eintreffen. Er beantragt daher, unter Vorbehalt dieser letzten Zustimmungserklärung Deutschlands das Abkommen zu genehmigen und Herrn Direktor Stucki zu ermächtigen, das Abkommen zu unterzeichnen.
Der Rat erhebt diesen Antrag zum Beschluss4.
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