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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 162
volume linkBern 1982
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#278* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 74 | |
Dossier title | Handelsverträge mit der Schweiz, Allgemeines (1932–1932) | |
File reference archive | 8.2.1 • Additional component: International |
dodis.ch/45704 Notice du Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, W. Stacki1 Übersicht über die Verhandlungen mit den verschiedenen Staaten
I. Allgemeine Bemerkungen
Die einfuhrhemmenden Kräfte sind gegenwärtig in allen Staaten so stark, dass widerrechtliche Schwierigkeiten, die dem schweizerischen Export gemacht werden und die in normalen Zeiten unbekannt waren oder durch einfache Vorstellungen beseitigt werden konnten, sich immer mehr häufen. Zu ihrer ganzen oder teilweisen Beseitigung ist schweizerischerseits sozusagen immer ein grosser Aufwand von Energie notwendig. Die Regierungen sind nur allzu sehr geneigt, selbst gegen klare Rechtsbestimmungen einfuhrhemmende Massnahmen so lange beizubehalten, bis bei ihnen diejenigen Kräfte mobilisieren und vorstellig werden, die durch schweizerischerseits angedrohte Gegenmassnahmen geschädigt würden. Der blosse Hinweis darauf, dass wir einem bestimmten Lande bedeutend mehr abkaufen als es von uns bezieht, genügt nicht mehr, um auch bescheidene Erleichterungen für den schweizerischen Export zu erhalten. Es ist unvermeidbar, mit allem Nachdruck und in äusserst klarer Sprache darauf hinzuweisen, dass die Schweiz nur dann ihre grössern Bezüge aufrecht erhalten könne, wenn man auch von ihr Waren kauft und namentlich auch bezahlt. Die jüngsten Erfahrungen mit Belgien2,Holland3, Polen4, Ungarn5, Bulgarien6, der Tschechoslowakei7 und Jugoslawien8 sprechen in dieser Hinsicht eine deutliche Sprache. Wir sind auf uns selber angewiesen und haben nicht nur das Recht sondern die Pflicht, nötigenfalls mit Rücksichtslosigkeit für den ausserordentlich bedrängten Export einzutreten und dazu die einzige Waffe zu verwenden, die wir besitzen, den verhältnismässig äusserst starken Import fremder Waren. Es ist bedauerlich, aber nicht zu verwundern, dass diese energischen Interventionen von ändern Staaten nicht gerne gesehen werden, und sie gerne die Gelegenheit benützen, um sich über schweizerische Schroffheit zu beklagen. Es scheint mir notwendig zu sein, dass sich der Bundesrat über diese Verhältnisse Rechenschaft gibt und deutlich erklärt, ob er mit unserem bisherigen Vorgehen einverstanden ist oder ob er es vorzieht, dass unsere Handelspolitik so geführt werde, dass wir vor allem aus im Auslande keine unangenehme Stimmung erwecken und nirgends anstossen.Die Schwierigkeiten und demgemäss die Verhandlungen beziehen sich mit den verschiedenen Staaten auf folgende Punkte:
1. Frankreich
a. Gegenseitige Kontingentierung9
Die Schweiz ist bereit, trotz ihrer stark passiven Handelsbilanz mit Frankreich, dessen Einfuhr zu uns in den handelsvertraglich gebundenen Positionen im Umfange des Imports von 1931 zu garantieren. Sie hat ferner bei zahllosen Positionen, in denen der französische Import bis zu 30% der Gesamteinfuhr ausmacht, die Kontingentierung formell für französische Waren nicht in Kraft gesetzt, obschon Deutschland und andere Staaten kontingentiert sind. Sie wünscht von Frankreich reziproke Zusicherungen. Wohl nimmt Frankreich den Grundsatz der Einfuhrgarantie 1931 für die gebundenen Positionen an, verklausuliert aber die Durchführung infolge seiner angeblichen Meistbegünstigungspflichten gegenüber ändern Staaten derart, dass für unsern Export praktisch grosse Schwierigkeiten bleiben. Ferner erklärt man, in allen Fällen der Schweiz gegenüber die Kontingentierung durchführen zu müssen, und will die Kontingente nur vierteljährlich geben und ausnützen lassen, was speziell für Waren, die eine lange Herstellungsdauer beanspruchen, unerträglich ist. Es ist zu hoffen, dass in den bevorstehenden Verhandlungen doch schliesslich noch ein erträgliches Resultat erzielt werden kann.
b. Taxe à l’importation10
Nach Art. 8 des Handelsvertrags11 dürfen interne Taxen den schweizerischen Import nicht stärker belasten als die entsprechende französische Produktion. Zur Zeit des Vertragsschlusses bestand für den innern Handelsverkehr in Frankreich die «Taxe sur le chiffre d’affaires» von 2%, die auf den eingeführten Waren in Form der sog. «taxe à l’importation» ebenfalls mit 2% erhoben wurde. Im Frühjahr 1930 hat Frankreich die interne Taxe für eine Reihe von Waren auf 0,55% herabgesetzt, die entsprechende Importtaxe aber auf 2% belassen. Auf unsere zahlreichen Proteste hat man die Vertragsverletzung offen zugegeben und Abhilfe versprochen. Es ist aber nie etwas geändert worden. Auf unser im November 1931 gestelltes Begehren12, diese Frage einem Schiedsgericht zu unterbreiten, haben wir auch heute noch keine Antwort. Durch Gesetz vom 31. März 1932 ist dann die «taxe à l’importation» für Halbfabrikate von 2 auf 4% und für Fertigfabrikate von 2 auf 6% erhöht worden. Die interne «taxe sur le chiffre d’affaires» aber blieb unverändert. Daraus ergibt sich klar, dass für die gebundenen Positionen der vertragsmässig fixierte Zoll widerrechtlich um 2 bzw. 4% des Warenwertes erhöht worden ist und dass auch für alle ändern, nicht gebundenen Positionen die schweizerische Einfuhr eine mit dem Vertrag nicht vereinbare Belastung zu tragen hat. Wir haben schon gegen das Regierungsprojekt öfters und eindringlich protestiert. Man hat unsern Rechtsstandpunkt ausdrücklich als berechtigt anerkannt, aber das französische Parlament ist, mit offenkundiger Zustimmung der Regierung, über diese Vertragsansprüche hinweg gegangen, um mit den Einnahmen der erhöhten Importtaxe ein Budgetdefizit von rund 500 Millionen Fr. zu decken. Herr Tardieu hatte uns am 24. März13 mit Zustimmung des Finanzministers Flandin und des Handelsministers Rollin ausdrücklich und feierlich erklärt, dass die Angelegenheit innert kürzester Frist zu unserer vollen Befriedigung in Ordnung gebracht werde. Das Gesetz ist aber am 1. April in Kraft getreten und wird seither auf die schweizerische Einfuhr angewendet. Nochmalige Vorstellungen haben dazu geführt, dass letzte Woche der Generaldirektior der indirekten Abgaben, Herr Haguenin14, nach Bern gekommen ist, um über diese Sache mit uns zu verhandeln. Er erklärte offen, dass ihm nicht verständlich sei, wie die französische Regierung solche Erklärungen habe abgeben können, da gar kein Weg bestehe, um die Versprechungen zu erfüllen. Mit ändern Staaten, die selber auch eine interne Umsatzsteuer kennen, hoffe man, die Frage auf dem Boden des Doppelbesteuerungsverbotes lösen zu können. Da die Schweiz keine Umsatzsteuer erhebe und auch die nach Frankreich exportierten Waren nicht in anderer Weise fiskalisch belaste, so könne - und damit hat er zweifellos recht - die zur Rückgängigmachung der Übertaxe notwendige Fiktion der entsprechenden Belastung im Exportland unmöglich aufgestellt werden. Eine andere Lösung, an die man gedacht habe, nämlich für schweizerische Waren die Einfuhrzölle um soviel zu ermässigen, als die Importtaxe zu hoch sei, scheitere daran, dass man dann die Waren aus ändern Ländern gleich behandeln müsste und dass überhaupt die Regierung gar keine Kompetenz habe, die vom Parlament festgesetzten oder handelsvertraglich ratifizierten Zölle zu ermässigen.
Wir haben darauf geantwortet, dass wir mit Bedauern und Bestürzung davon Kenntnis nähmen, dass die uns wiederholt gemachten feierlichen Erklärungen offenbar ebenso ignoriert werden wie unsere Vertragsansprüche, dass uns mit einer schiedsgerichtlichen Erledigung dieser Angelegenheit nicht gedient wäre und dass eine Kündigung des Handelsvertrags den widerrechtlichen Zustand mindestens auf sechs Monate festlege, und dass wir keinen ändern Ausweg sähen, als auf diese Vertragsverletzung mit einer ändern zu antworten. Unseres Erachtens müssten alle oder gewisse französische Waren bei ihrem Eintritt in die Schweiz mit einem Zuschlagszoll von 2 oder 4% des Werts belegt und die so erhobenen Summen den Exporteuren schweizerischer Waren nach Frankreich in dem Umfange vergütet werden, als sie zu Unrecht bei der Einfuhr belastet wurden. Selbstverständlich käme diese Vergütung rückwirkend zur Anwendung, mit Bezug auf landwirtschaftliche Produkte, insbesondere Käse, bis zum Monat April 1930. Die französischen Delegierten erhoben gegen diese Absicht nicht die geringsten Einwendungen, sondern schienen sie als durchaus verständlich und sogar notwendig anzuerkennen. Insbesondere wurde der Einwand nicht erhoben, dass wir mit einer solchen Massnahme die Einfuhr aus Frankreich differenzieren, während die Erhöhung der französischen Einfuhrtaxe gegenüber allen Ländern angewendet werde.
Ich habe die Angelegenheit einlässlich mit dem Oberzolldirektor15 besprochen. Er ist bereit, diese Zuschlagszölle zu erheben und die Abrechnung mit den schweizerischen Exporteuren nach Frankreich zu besorgen.
c. Neben den unter a und b erwähnten Hauptschwierigkeiten sind noch eine Reihe von Fragen zu regeln, die sich auf die gegenseitige Freigabe gebundener Positionen beziehen. Auch hat Frankreich mit Bezug auf die Durchführung unserer Einfuhrbeschränkungen in einzelnen Fällen Wünsche geäussert, die wir bis jetzt, d.h. bis zur befriedigenden Regelung der Hauptfragen, grundsätzlich abgelehnt haben, die aber ohne besondere Schwierigkeiten wenigstens teilweise erfüllbar sind.
2. Deutschland
Zur Zeit der Kündigung des Handelsvertrages durch die Schweiz16 sind den Importeuren schweizerischer Waren 80% ihres normalen Devisenbedürfnisses zugeteilt worden. Sukzessive wurde diese Zuteilung bis auf 50% herabgesetzt. Diese Devisendrosselung in Verbindung mit der ständig zurückgehenden Kaufkraft des deutschen Marktes hat zu einem immer ausgesprocheneren Rückgang der schweizerischen Ausfuhr nach Deutschland geführt. Ganz besonders dringlich sind die Klagen der Käseunion, die unbedingt eine gewisse Menge von voll ausgereiftem Käse nach Deutschland absetzen sollte, dies aber infolge der Devisenverweigerung nicht tun kann. Während noch im Jahre 1931 ungefähr 34% des deutschen Imports durch unsern Export gedeckt waren, ist dieser Satz im 1. Quartal 1932 trotz unsern Einfuhrmassnahmen auf 25% gefallen. Auch der jetzige Zustand mit Deutschland wird sich auf die Dauer unmöglich aufrechterhalten lassen. Entweder müssen wir unsern Export wieder steigern können, oder es bleibt aus wirtschaftlichen und aus Gründen der Zahlungsbilanz nichts anderes übrig, als den deutschen Import noch wesentlich stärker einzudämmen. Die Schweiz hat schon anlässlich der Kündigung des Vertrags ihre Bereitwilligkeit zur sofortigen Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss eines Modus vivendi erklärt. Sie hat diese Erklärung seither wiederholt, ohne dass man deutscherseits darauf reagiert hätte. Es scheint, dass die Regierung sich vor der Reparationskonferenz17
nicht binden will. Ich halte dafür, dass sich die Verhältnisse in kurzer Zeit so entwickeln können, dass wir neuerdings gezwungen werden, energisch zu handeln.
3. Italien
Seit Monaten haben wir in Rom das Begehren gestellt, uns die Italien-gebundenen Zölle für Seide und Kunstseide freizugeben18. Trotz vielfacher Rechargen haben wir bis jetzt eine Antwort nicht erhalten und waren deshalb gezwungen, die schweizerische Produktion in Seide und Kunstseide durch die gerade auf diesem Gebiet ausserordentlich schwer durchführbare Einfuhrkontingentierung zu schützen. Im weitern beziehen sich die durch die Schweizerische Gesandtschaft in Rom geführten Verhandlungen auf die von Italien geforderte Freigabe der Viehzölle. Die Hauptdifferenz bezieht sich auf Kälber im Alter von über 8 Monaten, für welche Italien den Zoll prohibitiv erhöhen will, was etwa zwei Drittel unseres gesamten Viehexports nach Italien verunmöglichen würde. Die Verhandlungen kommen seit langer Zeit nicht vom Fleck. Wir haben schliesslich eine Lösung ins Auge gefasst, wonach sich Italien mit einer bescheidenen, für uns noch tragbaren Zollerhöhung, die uns wiederum zu binden, begnügen würde, und warten die Antwort aus Rom ab19.
4. Österreich
Nachdem die Kündigungsfrist des Handelsvertrags auf einen Monat verkürzt20 und ein Zusatzabkommen zum Handelsvertrag in Genf bereits paraphiert war21, sind die Klagen über Devisenverweigerung für schweizerische Waren so stark geworden, dass die Inkraftsetzung dieses Zusatzabkommens und die Aufnahme umfassender Revisionsverhandlungen für den Handelsvertrag schweizerischerseits zurückgestellt werden mussten. Das kürzlich über die Liquidierung des Clearingvertrages abgeschlossene Abkommen22 hat in keiner Weise zur Abklärung der Frage geführt, wie in Zukunft die Bezahlung schweizerischer Lieferungen nach Österreich sichergestellt werden könne. Man hat uns in Wien Vorschläge in Aussicht gestellt, die aber bis jetzt nicht eingetroffen sind. Wir haben vor einigen Tagen gemahnt und darauf aufmerksam gemacht, dass Verhandlungen über die Revision des Handelsvertrags für uns so lange unannehmbar sind, als keinerlei Garantie besteht, dass die von der Schweiz gelieferten Waren auch bezahlt werden. Die österreichischen Vorschläge sind somit abzuwarten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, auf welcher Basis sie gemacht werden könnten und sehe keine Möglichkeit, demnächst mit Österreich zu einer erträglichen Regelung der Handelsbeziehungen zu kommen. Von privater Seite, die aber zuverlässig erscheint, ist behauptet worden, die österreichische Regierung habe bereits beschlossen, den Handelsvertrag mit der Schweiz zu kündigen. Ein solcher Schritt ist bis zur Stunde nicht erfolgt und auch recht unwahrscheinlich.
5. England
Die Entwertung des englischen Pfundes23 und die fast gleichzeitig eingeführten ausserordentlich hohen Antidumping zölle24 haben unsern Export nach England ungeheuer schwer getroffen. Die englische Regierung hatte ändern Staaten gegenüber mehrfach und ausdrücklich erklärt, sie lehne Verhandlungen über die Höhe ihres Zolltarifes so lange grundsätzlich ab, bis an der Reichskonferenz von Ottawa25, die auf den kommenden Juli angesetzt ist, die Zollverhältnisse innerhalb des Inperiums geregelt seien. Wir mussten uns deshalb damit begnügen, durch unsere Gesandtschaft und die hiesige englische Gesandtschaft offiziös auf die dem schweizerischen Export zugefügten Schäden hinzuweisen und dringend um Abhilfe zu ersuchen. Auf den heutigen Tag werden die englischen Antidumping-Zölle aufgehoben und durch einen provisorischen Zolltarif ersetzt, der gewissen Teilen des schweizerischen Exports, wie namentlich der Stickerei, nicht unwesentliche Erleichterungen bringt. Andere schweizerische Produktionsgruppen, wie Schuhe und Maschinen, werden dagegen eine starke Verschlechterung ihrer Exportmöglichkeiten erleiden. Sobald die englische Regierung grundsätzlich bereit ist, in Handelsvertragsverhandlungen einzutreten, werden wir ungesäumt für die Schweiz entsprechende Begehren stellen müssen.
Seit einigen Monaten hat auch die Tschechoslowakei aus wirtschafts- und finanzpolitischen Gründen eine grosse Anzahl von Einfuhrbeschränkungen erlassen und insbesondere für zahlreiche, auch schweizerische, Waren die Zuteilung der notwendigen Devisen an eine besondere Genehmigung geknüpft. Die beiden Arten von Einfuhrhemmungen haben sich für unsern Export sehr ungünstig ausgewirkt, nicht nur weil die Erteilung der Einfuhrbewilligung und die Devisenzuteilung in vielen Fällen verweigert wurde, sondern auch weil die Importeure ganz allgemein vor diesen umständlichen Formalitäten zurückschreckten und auf die Einfuhr fremder Waren lieber verzichteten. Nachdem wir durch unsere Einfuhrbeschränkungen auch tschechische Waren, wie Schuhe, Holz, Zellulose, Konfektion und Glas, treffen mussten, ist vor einiger Zeit eine tschechische Delegation nach Bern gekommen, um mit uns über schweizerische Erleichterungen zugunsten des tschechischen Imports zu verhandeln. Wir waren bereit, in verschiedenen Punkten entgegenzukommen. Nach Mitteilung unserer Gesandtschaft in Prag26 sind aber gerade in jener Zeit, entgegen den ausdrücklich gemachten Versprechungen, in vielen und sehr wichtigen Fällen die Einfuhrgesuche für schweizerische Waren verweigert worden, so dass wir genötigt waren, die Verhandlungen abzubrechen. Dies hat dann ungesäumt dazu geführt, dass man in Prag für unsern Export ganz bedeutend entgegenkommender war, worauf auch wir die Zügel wieder lockerer Hessen. Die tschechoslowakische Regierung wünscht, nächsten Mittwoch die unterbrochenen Verhandlungen in Bern wieder fortzuführen, wozu wir uns bereit erklärt haben. Es wird notwendig sein, über die Durchführung der tschechoslowakischen Einfuhrbeschränkungen und die Zuteilung der zur Bezahlung schweizerischer Waren notwendigen Devisen ganz einlässliche Vereinbarungen zu treffen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es nur dann möglich ist, für den schweizerischen Export erträgliche Verhältnisse zu erreichen, wenn wir rücksichtslos und sofort jede tschechoslowakische Schikane mit entsprechenden Gegenmassnahmen beantworten. Mit Rücksicht auf die komplizierten, zu regelnden Verhältnisse habe ich Herrn Bruggmann gebeten27, für diese Verhandlungen nach Bern zu kommen, und dazu die Zustimmung des Politischen Departements nachgesucht. Sie ist merkwürdigerweise bis jetzt noch nicht eingetroffen28.
7. Ungarn
Das Clearingabkommen ist am 1. April abgelaufen29 und wurde, obschon die jüngsten Verhandlungen in Budapest zu keinem positiven Resultat führten, bis jetzt beidseitig stillschweigend weiter durchgeführt. Die Schweiz verlangt für die kommenden sechs Monate, dass zwei Drittel der Importe aus Ungarn zur Bezahlung alter und neuer Warenforderungen verwendet werden. Ungarn will nur für drei Monate zwei Drittel zugestehen und die Quote nachher auf einen Drittel reduzieren, was absolut unannehmbar ist. Dazu verlangt es gewisse Garantien hinsichtlich der Höhe der Vieheinfuhr, welche Garantien aber vom Veterinäramt des bestimmtesten abgelehnt werden. Auch hier mussten wir durch unser Generalkonsulat in Budapest sehr energisch darauf aufmerksam machen lassen, dass die Schweiz nicht in der Lage wäre, ohne baldige befriedigende Regelung den Import aus Ungarn aufrechtzuerhalten. Wir haben gestern die letzten ungarischen Forderungen abgelehnt und vorgeschlagen, dass die Verhandlungen in kürzester Zeit in der Schweiz wiederaufgenommen werden. Die Antwort steht noch aus.
8. Jugoslawien
Seit einiger Zeit verweigert Jugoslawien die Zuteilung von Devisen für den Import von schweizerischen Waren. Wir haben am 1. April, nachdem vorherige Vorstellungen zu nichts geführt hatten, telegraphisch durch unsere Gesandtschaft eine Einfuhrsperre für jugoslawische Waren angedroht, falls die Bezahlung schweizerischer Waren nach wie vor verunmöglicht werde. Der hiesige jugoslawische Gesandte hat mir die volle Berechtigung der schweizerischen Forderungen unumwunden zugegeben, und es wird seit einigen Tagen in Zürich über den Abschluss eines Clearingabkommens verhandelt. Man ist schon jetzt darüber einig, dass mindestens 80% des Imports jugoslawischer Waren in die Schweiz zur Bezahlung der schweizerischen Ausfuhr verwendet werden müssen. Eine geringfügige Differenz besteht noch mit Bezug auf die Verwendung eines Prozentsatzes zur Abtragung jugoslawischer Schulden an andere als schweizerische Gläubiger. Ich habe den Eindruck, dass eine Lösung durchzusetzen ist, wonach 100% unserer Ausfuhr durch die Importe gedeckt werden können und der Überschuss zur Tilgung finanzieller Verpflichtungen gegenüber schweizerischen Gläubigern reserviert wird30.
9. Griechenland
Nachdem die zahlreichen durch unsere Gesandtschaft in Athen in recht wenig energischer Weise erhobenen Vorstellungen gegen die Verweigerung von Devisen zur Bezahlung schweizerischer Waren zu nichts geführt hatten, ist durch das bekannte Telegramm vom 1. April31 die griechische Regierung aufgefordert worden, ungesäumt genügende Vorschläge zu machen, wenn die Schweiz nicht die Einfuhr griechischer Waren sperren sollte. Man hat in Athen ausweichend geantwortet32 und sich nur zur Prüfung allfälliger schweizerischer Vorschläge bereit erklärt. Auch private Kompensationen, die durch die Firma Jean Messmer S.A. in Genf ganz zweckmässig organisiert werden sollten, wurden von der griechischen Regierung abgelehnt. Die heutige Situation ist also die, dass wir griechische Waren uneingeschränkt zulassen, für schweizerische Waren aber, mit Ausnahme von Kondensmilch und Kindermehl, nicht die geringste Zahlungsmöglichkeit besteht. Unsere letzte Instruktion an unsere Gesandtschaft in Athen33 geht dahin, dass die griechische Regierung mindestens den privaten Kompensationsverkehr zulassen und uns für die dauernde Regelung bestimmte Clearingvorschläge machen solle, ähnlich wie dies Griechenland gegenüber Frankreich getan hat. Ob und wie weit die Situation infolge des Aufgebens der Goldwährung durch Griechenland verändert wird, weiss ich zur Stunde noch nicht.
10. Polen
Auf 1. Januar ds.Js. sind in Polen zahllose Einfuhrverbote und -beschränkungen in Kraft getreten, die auch die schweizerischen Waren ungemein stark berühren. Polen hat sich bereit erklärt, über einzuräumende Kontingente zu verhandeln. Der Vorort hat es übernommen, eine entsprechende Begehrenliste auszuarbeiten, dazu aber leider fast zwei Monate gebraucht. Die schweizerischen Forderungen sind durch unsere Gesandtschaft in Warschau mehrfach mit der polnischen Regierung besprochen worden. Man stellte aber Gegenforderungen, insbesondere mit Bezug auf die Einfuhr von Vieh und Fleischwaren in die Schweiz, welche Gegenforderungen das Veterinäramt unter keinen Umständen zugestehen will. Die Verhandlungen werden dadurch erschwert, dass nach der polnischen Statistik die Handelsbilanz der Schweiz mit Polen aktiv wäre, während sie nach unserer Statistik ausgesprochen passiv ist. Es sollte meines Erachtens eine Lösung gesucht werden, wonach man sich gegenseitig die Einfuhr ungefähr der gleichen Wertmenge durch Kontingentszuteilungen sichert, welcher Grundsatz aber nicht leicht zu verwirklichen ist, namentlich wenn alle Begehren Polens auf landwirtschaftlichem Gebiet von uns abgelehnt werden. Da eine Weiterführung der Verhandlungen durch unsere Gesandtschaft in Warschau - der Minister34 ist sehr oft infolge Krankheit verhindert, daran teilzunehmen, und wird durch Herrn Fontanel35 ersetzt, der dieser Aufgabe absolut nicht gewachsen ist - keine Aussicht auf eine genügend rasche Lösung bietet, habe ich vorgeschlagen, die Verhandlungen selber in der Schweiz mit dem Vize-Handelsminister Dolézal wenn möglich zu beendigen. Es ist abgemacht, sie am nächsten Montag in Bern aufzunehmen. Es handelt sich hier weder um Zoll- noch um Devisenfragen36, sondern um die Fixierung gegenseitiger Einfuhrkontingente37.
11. Bulgarien
Unser Entschluss, die bulgarische Eiereinfuhr auf ‘/5 der 1931 eingeführten Menge zu reduzieren, hat bekanntlich dazu geführt, dass uns Bulgarien eine wesentliche Ermässigung der Uhrenzölle zugestanden und für den Textilexport wichtige Garantien gegeben hat. Dazu konnte ein Clearingabkommen38 abgeschlossen werden, welches die Bezahlung unseres Exports, für den bisher ebenfalls die Devisenzuteilung verweigert wurde, sicherstellt. Das Clearingabkommen ist in Kraft und funktioniert, soweit man das bis jetzt beurteilen kann, befriedigend.
12. Dänemark
Noch vor kurzer Zeit hatten wir zahllose Klagen wegen Verweigerung von Devisenzuteilung zur Bezahlung schweizerischer Waren. Seit wir durch unser Generalkonsulat haben androhen lassen39, dass die Butira40 die Bezüge dänischer Butter einstellen oder einschränken werde, hat man uns nun plötzlich sehr entgegenkommend behandelt, und es sind die Klagen verstummt. Ein eigentliches Clearingabkommen brauchte nicht abgeschlossen zu werden und steht auch nicht unmittelbar bevor.
13. Holland
Auch Holland hat insbesondere gegen die Einfuhr aus Deutschland umfassende Einfuhrbeschränkungen erlassen, welche auch gegenüber der Schweiz angewendet werden und für unsern Export, namentlich für Schuhe und Textilien, stark schädigend waren. Ich habe vor einigen Wochen die Angelegenheit eingehend mit Dr. Hirschfeld41, meinem holländischen Kollegen, in Bern besprochen und dabei den Vorschlag gemacht, dass wir die Kontingentierungsvorschriften im gegenseitigen Handelsverkehr so durchführen, dass mindestens die Einfuhr 1931 gewährleistet sei. Diese Abmachungen haben in der letzten Zeit dazu geführt, dass die holländischen Kontingentierungsvorschriften für die Schweiz wesentlich verbessert wurden, so dass der jetzige Zustand erträglich ist.
14. Belgien
Auch hier ist unser Vorschlag, sich gegenseitig mindestens die letztjährige Einfuhr zu garantieren, grundsätzlich angenommen worden, und ich hoffe, dass noch bevorstehende Schwierigkeiten auf dieser Grundlage beseitigt werden können, wie dies mit Bezug auf frühere belgische Einfuhrmassnahmen geschehen ist.
15. Schweden
Die mit der hiesigen schwedischen Gesandtschaft ständig geführten Verhandlungen bieten eine ganz besondere Schwierigkeit. Unsere Handelsbilanz mit Schweden ist immer noch stark aktiv, so dass wir uns bemühen müssen, diesem Land gegenüber besonders rücksichtsvoll zu sein. Leider gibt es aber eine Anzahl von Waren, deren Einfuhr aus Schweden stark ansteigt und die schweizerische Produktion gefährdet. Dies trifft namentlich zu für Zellulose, dann aber auch für einzelne Metallwaren, Maschinen und Papier. Die schwedische Regierung ist, wie wir, zur Aufrechterhaltung ihres Exports gezwungen, Repressalien gegen unsern Import anzudrohen, worauf wir unbedingt Rücksicht nehmen müssen. Die Verhandlungen sind äusserst heikel und noch nicht abgeschlossen.
16. Randstaaten
Verschiedene Schwierigkeiten betreffend Zuteilung von Importdevisen werden teilweise mit Erfolg behoben durch Vermittlung der Butira, die die Butterimporte zu Kompensationszwecken zur Verfügung stellt und nötigenfalls auf unsern Wunsch hin auch mit der Androhung von Einfuhrsistierungen Erleichterungen erzielt42.
- 1
- E 7110 1/74.↩
- 2
- Une loi du 23 mars 1932 a augmenté de 15% le montant des droits de douanes belges, à l’exception des droits inscrits dans les accords commerciaux avec l’étranger.↩
- 4
- Ce pays a introduit des majorations douanières en 1931, ainsi qu’à partir du 1er janvier 1932.↩
- 6
- Le Gouvernement bulgare a décrété la réglementation du commerce des devises pour limiter les importations étrangères.↩
- 7
- Dans ce pays, un régime de contrôle des devises, qui soumet les importations étrangères à l’octroi d’autorisations spéciales, est entré en vigueur au début de 1932.↩
- 8
- En octobre 1931, ce pays a édicté des mesures restreignant le commerce des devises.↩
- 9
- Cf. nos 127,150 et 152.↩
- 10
- Cf. nos 96, 127 +A et 152.↩
- 11
- Cf. no 134, n.6.↩
- 12
- Une note protestant contre le relèvement de la taxe à l’importation en France a été présentée au début du mois de décembre par le Ministre Dunant au Ministère des Affaires étrangères. Cf. Annexe au no 127.↩
- 13
- Cf. no 163, AI.↩
- 14
- Directeur des Contributions indirectes au Ministère des Finances.↩
- 15
- A. Gassmann.↩
- 16
- Cf. no 128 et annexes.↩
- 18
- Cf. no 131 et annexe.↩
- 19
- Cf. no 158, n.5.↩
- 20
- Cf no 140.↩
- 21
- Le 18 janvier 1932 (RO, 1932, vol.48, pp. 77-78).↩
- 22
- Du 8 avril. Cf. rt° 159.↩
- 23
- Cf. nos 102,103 et 106.↩
- 24
- La loi «Import Duties Act» 1932, entrée en vigueur le 1er mars 1932, prévoyait le prélèvement d’un droit de 10% ad valorem sur toutes les importations en Angleterre, exceptées celles déjà soumises à un droit de douane et celles comprises dans la liste des marchandises admises en franchise de droit.↩
- 25
- Cf. rf 213, n.2.↩
- 27
- Par lettre du 22 avril (E 7110 1/119).↩
- 28
- Les négociations avec la Tchécoslovaquie, reprises au mois de mai, aboutiront le 27 juin à la signature du deuxième protocole additionnel au traité de commerce tchéco-suisse (RO, 1933, vol. 49, pp.212-213).↩
- 29
- Cf. no 158.↩
- 30
- Un accord de clearing entre la Suisse et la Yougoslavie sera conclu à Zurich le 27 avril 1932 (RO, 1932, vol. 48, pp.22,5-229).↩
- 31
- Non reproduit. Cf. E 7110 1/69.↩
- 32
- Cf. lettre du Chargé d’affaires de Suisse à Athènes, Jenny, à la Division du Commerce, du 4 avril 1932 (E 7110 1/69).↩
- 36
- Cf nm 64 et 68.↩
- 37
- 36. Le 8 mai suivant, la Suisse et la Pologne signent un arrangement concernant la prohibition et les restrictions à l’importation, arrangement qui entre en vigueur le 20 mai avec effet rétroactif au 7er mai 1932. Non publié. Cf. RG, 1932, p. 556.↩
- 38
- Conclu à Berne, par échange de notes, le 31 mars 1932 (110, 1932, vol. 48. pp. 191-192). Cf. aussi /’Arrangement conclu entre la Banque nationale suisse et la Banque nationale bulgare sur l’emploi des payements effectués par les importateurs suisses d’œufs, en faveur des créanciers suisses, du 8 avril 1932 (FF, 1932,1, pp. 988-990).↩
- 39
- Non retrouvé.↩
- 40
- Société créée sur la base de l'arrêté du Conseil fédéral du 26 février 1932 pour contrôler les importations de beurre (RO, 1932, vol. 48, pp. 118-119).↩
- 41
- Directeur général du Commerce et de l’Industrie au Ministère de l’Economie nationale et du Travail.↩
- 42
- 41.La notice, transformée en proposition du Département de l’Economie publique, est présentée le 31 mai par Schulthess au Conseil fédéral, avec les commentaires suivants: «Sie ersehen aus den gemachten Darlegungen, dass unsere handelspolitische Aufgabe zurzeit eine sehr schwierige ist und viel Arbeit und Umsicht erfordert. Sie stellt namentlich an den Direktor der Handelsabteilung grosse Anforderungen, und wir möchten bei diesem Anlasse gerne feststellen, dass seine Tätigkeit volle Anerkennung verdient. Gelegentliche Friktionen sind unvermeidlich. Mit Verhandlungen kommt man oft nicht zum Ziele, und wir sind gezwungen, uns gegenüber der Verletzung unserer Interessen zu wehren und nötigenfalls auch zu Gegenmassregeln zu schreiten.» Antragsgemäss wird von den in diesem Berichte gemachten Mitteilungen in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen (PVCF u 31 mai 1932 E 1004 1/334).↩
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