Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
5. Chili
5.1. Emprunts suisses et clearing
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 10, Dok. 100
volume linkBern 1982
Mehr… |▼▶Aufbewahrungsort
Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001C#1000/1533#3796* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(C)1000/1533 157 | |
Dossiertitel | 6% Goldanleihen der Stadt Santiago 1929, 5% Anleihe der Caisse de Crédit (1930–1934) | |
Aktenzeichen Archiv | C.42.1 • Zusatzkomponente: Chile |
dodis.ch/45642
Wir gestatten uns, Ihre wohlwollende Aufmerksamkeit für folgende Angelegenheit in Anspruch zu nehmen:
Innerhalb grosser internationaler Syndikate hat sich unser Institut zusammen mit einer Anzahl weiterer schweizerischer Banken an der Emission zweier äusserer Anleihen der Republik Chilebeteiligt und davon grosse Beträge in schweizerischen Kreisen untergebracht, und zwar:
der 6% äusseren Anleihe vom Juni 1929
Gesamtbetrag: Schweiz. Fr. 25.000.000.-,
davon in der Schweiz emittiert: Fr. 14.000.000.-;
der 6% äusseren Anleihe vom Januar 1930
Gesamtbetrag: Schweiz. Fr. 60.000.000.-,
davon in der Schweiz emittiert: Fr. 15.000.000.-.
Weitere Beträge dieser Anleihen wurden in Holland und in Frankreich durch befreundete Gruppen placiert.
In dieselbe Kategorie gehört auch die
6% äussere Goldanleihe der Stadt Santiago de Chile
von Schweiz. Fr. 25.000.000.- vom Dezember 1929, die von denselben Massnahmen bedroht scheint. Davon wurden in der Schweiz Fr. 10.000.000.- öffentlich durch ein unter unserer Leitung stehendes Syndikat emittiert, während der Rest wiederum in Frankreich und Holland begeben wurde.
Über die näheren Bedingungen dieser Anleihen, die an den schweizerischen Börsen kotiert sind, orientieren die beiliegenden Prospekte. Unser Institut war die Führerin der schweizerischen Syndikate und war neben einer Anzahl anderer Banken als offizielle Zahlstelle bezeichnet.
Wie kürzlich bekannt gegeben wurde, hat die Chilenische Regierung beschlossen, den Zahlungsdienst für ihre auswärtigen Anleihen bis auf weiteres einzustellen.
Als Führerin der schweizerischen Syndikate erlauben wir uns, auch im Namen der anderen beteiligten Banken, um Ihre Vermittlung nachzusuchen und Sie zu bitten, auf dem Ihnen gut scheinenden Weg bei der Chilenischen Regierung vorstellig zu werden und dort auf die überaus schädliche Wirkung hinzuweisen, die die Einstellung des Zahlungsdienstes der erwähnten Anleihen auf die Inhaber der Obligationen ausüben muss.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie gleichzeitig der Chilenischen Regierung unseren formellen Protest und unsere allseitigen Vorbehalte zur Kenntnis bringen würden, die wir gegen alle schon erfolgten oder noch erfolgenden Massnahmen erheben müssen, welche der uneingeschränkten Ausübung der Rechte der Inhaber von Titeln oder Coupons der erwähnten Anleihen, wie sie aus den Verträgen und den Titeln selber hervorgehen, Eintrag tun könnten.
Wir bitten Sie, uns über den Erfolg der von Ihnen unternommenen Schritte zu unterrichten, und stehen mit allen weiteren Auskünften, die Sie für wünschbar oder nötig erachten, gerne zu Ihrer Verfügung.
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