Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
15. Italie
15.1. Relations commerciales
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 10, doc. 72
volume linkBern 1982
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E7110-02#1000/1065#345* | |
Old classification | CH-BAR E 7110-02(-)1000/1065 81 | |
Dossier title | Handelsvertrag mit Italien: Allgemeines (1928–1932) | |
File reference archive | 8.2.2 • Additional component: Italien |
dodis.ch/45614
Le Secrétaire de la Légation de Suisse à Rome, P. Vieli, au Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess1
Anlässlich der letzten Zusammenkunft zwischen Herrn Direktor Stucki und Herrn Commendatore Anzilotti2 war vereinbart worden, dass der letztere einen neuen italienischen Vorschlag betreffend die Automobilbestandteile3 ausarbeite und sich im übrigen zu der von Herrn Direktor Stucki vorgebrachten Frage der Schuhzölle4 äussere. Der italienische Vorschlag sollte sich, wohlverstanden, möglichst genau mit dem letzten schweizerischen Entwürfe vom 12. Februar 19315 decken, und nur ganz unbedeutende Änderungen könnten eventuell zur Prüfung entgegengenommen werden.
Herr Anzilotti überreichte uns nunmehr gestern abend bei Gelegenheit der Übergabe unseres Memorials in der Frage der Zollbehandlung des Ferrosiliziums den in Aussicht gestellten neuen Vorschlag für die Automobilbestandteile. Die verschiedenen Artikel dieses Vorschlages sind von Herrn Anzilotti in einem kurzen Memorandum kommentiert worden. Auch von diesem Memorandum übergab uns Herr Anzilotti eine Kopie, so dass wir davon Umgang nehmen können, auf die Einzelheiten des neuen italienischen Vorschlages einzutreten, da wir Ihnen das Memorandum gleichzeitig mit dem Vorschlag in der Beilage zustellen6.
Wie wir bei unserer mündlichen Besprechung Herrn Anzilotti auseinandersetzten, wird es natürlich Sache der in technischer Hinsicht kompetenten Kreise sein, sich zu den von Italien vorgeschlagenen Abänderungen zu äussern. Leider glaubte Herr Anzilotti auch jetzt noch nicht, auf seine Forderung betreffend die Festsetzung eines Minimalgewichtes für die nichtgenannten Automobilbestandteile verzichten zu können. Er hat unseren Ansprüchen nur insoweit Rechnung getragen, als er dieses Minimalgewicht ganz erheblich herabsetzte, wie er glaubt auf eine Grenze, welche die Ausfuhr der sämtlichen in der Schweiz fabrizierten Bestandteile zum bisherigen Zollansatze ermöglicht. Wir unterliessen nicht, unverzüglich darauf hinzuweisen, dass eigentlich in der Frage der Festsetzung einer Minimalgewichtsgrenze das letzte Wort gesprochen sei. Wir müssten uns darauf beschränken, Ihnen seinen Vorschlag zu überreichen, wobei jedoch der Entscheid von der Auffassung der technisch kompetenten Interessentenkreise abhängen werde.
Was die Frage der Schuhzölle betrifft, so nahm Herr Anzilotti plötzlich, wie hinsichtlich der Kunstseidenzölle7, einen sehr besorgten Ton an, indem er erklärte, unsere Forderung wäre für die neuaufstrebende italienische Schuhindustrie ein sehr schwerer Schlag. Er hätte bisher allerdings noch nicht die Möglichkeit gehabt, den ganzen Fragenkomplex genauer zu prüfen. Er stelle nur fest, dass gerade im letzten Jahre die italienische Schuhausfuhr nach der Schweiz eine erhebliche Steigerung erfahren habe. Eine Heraufsetzung der schweizerischen Schuhzölle könnte somit die aufstrebende Entwicklung der italienischen Schuhausfuhr in allzu schwerer Weise beeinträchtigen. Er kam auch gestern wieder, wie schon früher anlässlich der Besprechung der Kunstseidenzölle, mit dem Vorschläge, wir möchten die Frage der Schuhzölle und der Ferrosilizium-Aluminium-Legierungen vorläufig beiseite lassen und nur die Automobilbestandteile und das übrige von der italienischen Delegation in Bern vorgebrachte Programm erledigen8. Wir glaubten nicht fehlzugehen, wenn wir erklärten, dass wir die Regelung der Automobilbestandteile in keiner Weise als eine Konzession für die von Italien verlangte Freigabe der Aluminiumzölle betrachten könnten und dass von einer Freigabe dieser letztem keine Rede sein dürfte, wenn uns Italien nicht hinsichtlich der Schuhzölle Entgegenkommen zeige. Die ändern von der Schweiz als Gegenkonzessionen gestellten Forderungen seien im Verhältnis zu der Freigabe der Aluminiumzölle allzu unbedeutend.
Herr Anzilotti versprach uns, die genaue Prüfung der Frage sofort an die Hand zu nehmen. Er machte indessen einen provisorischen Vorschlag, der dahin geht, die Schweiz möchte ihrerseits die italienischen Schuhzölle freigeben, wobei sich die italienische Regierung verpflichten würde, eine bescheidene Erhöhung der Schuhzölle erst in jenem Zeitpunkt vorzunehmen, in welchem wir nach diesbezüglicher Einigung mit Deutschland9 und der Tschechoslowakei an die Heraufsetzung der Schuhzölle treten könnten. Es ist selbstverständlich, dass wir uns zu dieser Anregung nicht äussern konnten, sondern uns darauf beschränkten, ihre Weiterleitung an Sie zu versprechen.
Was schliesslich die Frage der Ferrosilizium-Aluminium-Legierungen betrifft, so schien Herr Anzilotti hierüber bereits Erkundigungen eingezogen zu haben, denn er bemerkte, dass diese Produkte von der italienischen Industrie hergestellt würden und geschützt werden müssten. Wir machten ihn darauf aufmerksam, dass es sich vielleicht um einen Irrtum handeln könnte, da diese Ferrosilizium-Aluminium-Legierungen ja nur ein Nebenprodukt darstellten, durch deren Einfuhr die in Frage kommende italienische Industrie kaum geschädigt werden dürfte. Wir baten ihn, zunächst unser Memorandum, das sich genau an die Ausführungen des Briefes des Vorortes des Schweizerischen Handels- und Industrievereins hält, zu prüfen und uns sodann nach erfolgter Rücksprache mit den Interessenten seine Antwort mitzuteilen.
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